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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Bei erstem Vergleichangebot einknicken? (Schulden und Nachwuchs in Anmarsch)  (Gelesen 7036 mal)

tellerrand

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Hallo, ich bin 27 Jahre, bin Student und übe nebenbei noch einen 15 Stundenjob aus.    Ich verdiene ca 680 Euro netto.    Ausserdem habe ich noch einen Gewerbeschein, aber das gewerbe bringt, wenn's hoch kommt immer nochmal nen tausender im Jahr.    Im Grunde habe ich also keine 800 Euro monatlich.  

Leider habe ich einen haufen Schulden, den ich mittlerrweile schon seit bestimmt 7 Jahren mit mir rum schleppe.    Es handelt sich dabei um ca.    12.   000 Euro.  
Davon sind ca.    7.   500 aus einer ehemalige Fahrzeugfinanzierung, die mittlerweile von einem Inkassobüro verwaltet werden (ursprünglich waren es ca.    5.   000), ca.    750 (ursprüngliche 500) bei einer Bank,  die ebenfalls von einem Inkasso verwaltet werden und ca.    4.   500 bei einer Versicherung (Autounfall ohne Versicherungsprämie gezaht zu haben, ursprünglich waren es ca.    2.   200 Euro).    Ich habe schonmal über eine Gesellschaft, die mir dafür glatt 280 Euro abgeknüpft hat die Verbraucherinsolvenz eingeleitet.    Das ganze ging so weit, dass ein Anwalt (der nun ebenfalls noch Geld von mir für seine Dienste möchte) meine Schuldner angeschrieben und einen 0-Plan (oder wie das Ding heist) angeboten hat.    Da lässt sich natürlich niemand drauf ein, is ja klar.    Das Insolvenz verfahren habe ich bisher noch nicht eröffnet, da ich die restlichen Raten für den Anwalt noch nicht bezahlt habe.    Ausserdem habe ich über eine richtige Schuldnerberatung (hatte noch keinen Termin, nur ein kurzes Gespräch am Telefon) erfahren, dass die ganze Insolvenz eigentlich kostenlos wäre und, dass ich mit meinem Gewerbeschein eigentlich die Regelinsolvenz in Angriff nehmen müsste (auch wenn die Schulden nicht aus der Selbständigkeit kommen).    In den letzten zwei Wochen habe ich nun von zwei der Inkassobüros (Bank und Fahrzeugfinanzierung) ein Vergleichsangebot bekommen, dass ich, wenn ich nur noch die Hälfte bezahle, das aber sofort, aus den Schulden raus wäre.    Ich würds ja tun, wenn ich mal eben so 4.   000 Euro hätte.    Ich habe mal etwas davon gehört, dass man häufig bei Vergleichen mit einem drittel der Gesamtsumme (wobei das meiste am Ende ja ohnein inkassokosten etc sind, die Ursprungssummen sind da ja eher gering) davon kommen kann.    Ich habe jetzt mal hoch gerechnet, mit ein wenig etwas leihen und nem kleinen Weihnachtsgeld könnte ich fast 1.   000 Euro zusammen bekommen.    Ich würde sogar meine Wohnung aufgeben und die nächsten Monate zu meiner Freundin ziehen (1.    Zimmerwohnung, ab Juli müssen wir dann aber umziehen, weil wir Eltern werden).    Was ich zusätzlich zu den 1000 Euro sofort noch anbieten könnte, wären 7 Monate lang 300 Euro, also summasumarum knapp 3000 Euro bis Mitte nächsten Jahres (also 1/4 der gesamtsumme).  

Inwiefern ziehen solche Vergleichsangebote? Hilft es, wenn ich ein wenig auf die Tränendrüse drücke, dass ich ab Juli Vater werde? Gibt es üebrhaupt möglichkeiten, sich eine Bestätigung für den Gläubiger einzuholen, dass ich auch wirklich der Vater bin?

« Letzte Änderung: 12. Dezember 2007, 17:07:27 von tellerrand »
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smallville

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Hallo Tellerrand,

erst einmal willkommen hier im Forum.

Zu Deiner Situation würde ich vorschlagen, dass Du Dich an eine Schuldnerberatungsstelle wendest oder an einen Anwalt für Insolvenzrecht. Diesen kannst Du kostenfrei konsultieren, sofern Du vorher bei Deinem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfe Schein beantragt und erhalten hast.

Wenn Du in eine Insolvenz gehen möchtest bedeutet dies, dass Du im Vorfeld einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern vorlegen musst.
Das Scheitern von diesem muss von einer Stelle bekundet werden welche dafür zugelassen ist.

Und das sind in der Regel die SB-Stellen und die Anwälte.
Die Eröffnung der Insolvenz selbst ist kostenfrei und kann jederzeit vorgenommen werden – dafür musst Du den anderen Anwalt nicht bezahlen.

Ein Nullplan wird übrigens oft an die Gläubiger „vorgeschlagen“ wenn das Einkommen des Schuldners sehr niedrig ist, was bei Dir zutrifft.

Gewöhnlich wird dieser ohnehin abgelehnt.

Wenn Du die Insolvenz gerne vermeiden möchtest, solltest Du überlegen ob Dir Mittel ( in Geldform) von Dritten (Freunde, Bekannte, Eltern, Geschwister usw.) zur Verfügung stünden, mit welchen Du ggf. einen „echten“ Vergleich erzielen könntest.

Beispiel: CC-Bank Schulden = 7.500 Euro
Du bötest 600 Euro unter Voraussetzung, dass die Restschuld somit erlassen wird.

Vergleichsangebote lohnen nur, wenn Du wirklich Gelder zur Verfügung hättest um den Vergleich dann auch einhalten zu können.

Da Du derzeit sehr wenig verdienst bist Du nicht pfändbar. Hast Du bereits eine EV abgegeben? Bestehen Titel gegen Dich?
Wie gehen die Gläubiger derzeit mit Dir um? Schreiben sie? Zahlst Du Raten?

Ich würde an Deiner Stelle jetzt nichts überstürzen.
Du bist hier im Forum gut aufgehoben und bevor Du jetzt mit Inkassobüros kommunizierst (- verweise hier auf Deinen anderen Thread) würde ich mich jetzt erst einmal auf eine professionelle Beratung konzentrieren.
Wenn Du tatsächlich eine Regelinso machen könntest – bräuchtest Du den AEV nicht.
Wenn doch Verbraucherinso, dann brauchst Du diesen.

Vergleiche mit Geldzahlungen sind  m.E. nur dann sinnig wenn die Insolvenz dadurch vermieden werden kann.

lg
smallville

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tellerrand

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Hallo, ich wieder.  Erstmal danke, für das herzliche Willkommen heißen.

Also, ich war bereits bei einer Schuldnerberatung, bzw.  bei einer Firma, die solche Dienste anbietet (VSV Consulting).  Allerdings habe ich dort, wie schon gesagt 280 Euro auf den Tisch gelegt in drei Monatsraten und anschließend musste ich auch noch den Anwalt, den man mir besorgt hat, mit ca.  500 Euro bezahlen, damit er eben besagten Null-Plan anbietet und in der Hand hat, dass eine Einigung gescheitert ist.  Nachdem ich irgendwann mal schlechte Kritiken über die VSV gehört habe und eine Freunden, die selber Verbraucher Insolvenz gemacht hat, mir gesagt hat, dass die VI eigentlich total kostenlos wäre, habe ich die Zahlungen an den Anwalt eingestellt und die VI über Ihn nicht weiter verfolgt (die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch diesen Anwalt hätte wieder Geld kosten sollen).  Ich habe dann mal bei der SB des roten Kreuzes angerufen, wo man mir sagte, ich müsse eigentlich eine Regelinsolvenz starten, weil ich einen Gewerbeschein habe.  Momentan hardere ich halt noch mit mir diesen Schritt wirklich entgültig zu gehen.

Eine EV habe ich bereits Anfang 2006 abgegeben.  Meine Gläubiger nerven seit dem nicht mehr wirklich.  Bis auf, dass ich halt einmal vor drei Wochen und einmal vor zwei Tagen jeweils beides von ein und dem selben Inkassodienst angebote bekommen habe.  Ich könnte die Schuldsumme für Gläubiger A (ca.  7. 500,-) loswerden, wenn ich die Hälfte des Betrages innerhalb von vier Wochen sofort überweisen würde (das kam vor drei Wochen) und selbiges mit der Gläubiger B, ebenfalls (Schuldsumme ca.  750,-) hälfte des Betrages und die Sache wäre erledigt (das kam vor zwei Tagen).

Heute habe ich alle meine Gläubiger (insgesamt sind es vier) angerufen und die Unterlagen über die komplette Schuldsumme angefordert.  Zusätzlich habe ich noch die Vollmachts- bzw.  Abtretungserklärungen angefordert.  Diese wollten mir die Telefondamen komischerweise alle ausreden, und wollten wissen, wofür ich sie denn benötigen würde und dass das ja totaler Unsinn wäre, weil ich damit ja eh nix anfangen könnte.  Alle vier Damen waren sehr patzig.

Ich weiß, dass ich im Grunde nur die Insolvenz starten müsste und dann endlich fein raus wäre.  Es ist mir aber einfach lieber den Kram so los zu werden und halt das nächste halbe Jahr in den sauren Apfel zu beißen (dann gibts halt mal nur Kartoffeln mit Ketchup zum Mittag ;-).

An Geld habe ich mir nun 1300 Euro zusammen geschnorrt und könnte eben für die nächsten 7 Monate jeweils 300 Euro entbehren (was ich ja eigentlich nicht müsste, weil unterhalb der Pfandfreigrenze).  Wenn es hart auf hart kommt wäre ich ab Juli eventuell sogar bereit ein weiteres Jahr mit 100 Euro mtl.  abzustottern, wenn denn dann endlich ein Ende der Schulden in Sicht wäre.

Ich wills halt jetzt zwecks Kind alles so schnell wie möglich weg bekommen.  Vielleicht verdiene ich in 10 Jahre ja doch nochmal genug um auch ein Haus bauen zu können und das wird doch gewaltig schwieriger, wenn man mal eine Insolvenz in der Schufa stehen hatte.
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tellerrand

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Hallo, und nochmal ich.  Jetzt habe ich mir mal die Mühe gemacht, einiges über Vergleiche zu erkundschaften.  Da lese ich dann immer wieder, dass es Gläubiger gibt, die sich mit der Ursprungssumme (meist verdoppeln sich die Schulden dank zu spätem einschreitens ja leider noch) oder sogar mit 10 % zufrieden geben.  Irgendwo habe ich auch gelesen, dass ein richtiger Brifkopf schon Wunder wirken kann.  Bisher sind meine Bemühungen, bis auf den einen beschriebenen Versuch des Null-Plans, der ja ohnehin scheitern musste, immer von mir persönlich ausgegangen und nicht von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt.  Daher wurden auch über die Jahre schon etliche Vergleichsversuche immer wieder abgelehnt.  Wie schon einmal erwähnt, hatte man mir in einem Telefonat mit dem DRK mitgeteilt, dass für mich auf Grund des Gewerbescheins ohnehin die Regelinsolvenz und nicht die Verbraucherinsolvenz in Frage käme.  Kann denn eine Schuldnerberatung undabhängig, welche Insolvenz am Ende gewählt wird, trotzdem helfen Vergleiche zu schließen? Ich möchte ja eigentlich nur die Insolvenz vermeiden.  Was muss ich unter gerichtlichem und aussergerichtlichem Vergleich verstehen? Meine aussergerichtlichen Vergleiche sind ja nun ohnehin alle gescheitert (bis auf den letzten Versuch, den ich morgen zur Post bringe).  Wenn ich nun zum (welchesauchimmer?)Amt gehe und mir dort die Unterlagen für eine Regelinsolvenz hole, wie läuft das dann ab? Kann ich das selbe Vergleichsangebot, dass ich schon gemacht habe wieder machen, nur diesmal mit dem Siegel vom Amt, dass ich eine Insolvenz beantragt habe (also mit mehr Nachdruck, weil die Gläubiger sonst wirklich leer ausgehen)? Wenn die Gläubiger dann darauf eingehen, hat sich die Insolvenz dann erledigt und ich bin fein raus?
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smallville

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Hallo Tellerrand,

ich fasse zusammen.
Du hast die EV abgegeben.

Das zeigt den Gläubiger schon einmal dass Du nicht bezahlen kannst und wenn die EV 2006 abgegeben wurde, wird sie voraussichtich ggf. vor 2009 nicht erneuert werden.

Im Prinzip schon einmal eine gute Grundlage für einen Vergleich.

Ich würde folgendes versuchen.
Suche die Hauptgläubiger heraus.
Vergiss mal die Inkassobüros.

Schreibe die Hauptgläubiger an mit einem Text wie z.B. wie folgt;

Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit
Ihr Zeichen: Rg.Nr. xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich aufgrund von derzeit geringem Einkommen auf absehbare Zeit leider nicht in der Lage sein werde, die bei Ihnen offene Forderung zu begleichen.

Die eidesstattliche Versicherung habe ich bereits am xx.xx.2006 geleistet. 

Da mir durch Bekannte eine gewisse Summe zur Verfügung gestellt werden kann, möchte ich mich auf diesem Weg erkundigen ob Sie zu einem Vergleichsangebot bereit wären, unter der Voraussetzung dass die Restschuldsumme damit erlassen wird.

In Erwartung Ihrer Stellungnahme sowie der Übermittlung der derzeitigen Schuldsumme .

verbleibe ich mit freundlichen Grüssen.


Kannst Du natürlich beliebig verändern, ggf. das Aktenzeichen der EV beilegen, Gehaltsnachweis (wichtig die relevanten Daten schwärzen!)

Dann würde ich abwarten wie die Gläubiger reagieren.

Parallel legst Du an Geld zurück was Du eben kannst und schau parallel ob Dir jemand noch etwas zur Verfügung stellen kann.

Wenn positive Antwort kommt, aber mit einer Summe die Du NICHT leisten kannst, dann schreibst Du zurück, dass Du Dich für das Entgegenkommen bedankst, aber aufgrund von mehreren Gläubigern nur Betrag X (welchen Du eben kannst) leisten kannst.

Und dann wieder abwarten.

Zeit vergeht, und Du legst Geld zur Seite.

Mit viel Glück und Verhandlungsgeschick kommst Du um die Inso so herum.

Geschichten wie dass Du bald Vater wirst usw. interessieren die Gläubiger leider nicht wirklich.

Ich war damals schwer erkrankt und das interessierte auch kein Schwein  :dntknw:

Sollte das alles in die Hose gehen können wir hier im Forum noch mal über Insolvenz diskutieren.
Vernünftig wäre zudem noch einen Termin bei einer seriösen SB Beratung zu machen.

Auch wenn Du erst in ein paar Monaten einen Termin bekommst - nicht so schlimm, denn Du schreibst vorab die Vergleichsversuche.

Bei einer Regelinso gibt es übrigens nicht die Vorgabe den AEV durchführen zu müssen.

Aber ich zweifele ob Du wirklich eine RI durchführen könntest.

Aber wie gesagt, stelle die Inso mal kurz zurück und schaue ob Du die Angelegenheit so regeln kannst.

Und BITTE nicht mit Inkassobüros verhandeln  :wink:

lg
smallville
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tellerrand

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ok, eigentlich wollte ich heute alles zur Post bringen, aber so werde ich wohl doch warten, bis ich die ganzen Unterlagen von den Inkassobüros habe und dann einfach direkt die Gläubiger anschreiben.  Mit relevante Stellen schwärzen, bei der Verdienstabrechnung meinst Du sicherlich den Arbeitgeber und alle Nummern, die auf irgendetwas hinweisen könnten.  Ich war früher immer so dumm und Ehrlich und genau das nicht getan.  Dachte immer, da wäre ja sowieso nix zu holen und damit sehen die das auch.  Glücklicherweise habe ich seit 6 Monaten einen neuen Arbeitgeber, den ich den Inkassos bisher nie genannt hab.  Hab das jetzt also doch nochmal alles ausgeschwärzt.  Und eine Kopie der EV werde ich nun auch nochmal machen.
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smallville

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Moin Tellerrand,

schreib die Gläubiger an und warte nicht auf Inkassounterlagen.

Dort sind wohl nur noch die Gebühren die auf die HF obendrauf kommen ersichtlich.

lg
smallville
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tellerrand

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So, ich hab jetzt gerade mal rumtelefoniert um herauszubekommen, was die Gläubiger selbst noch an Daten haben und an wen ich dort mein Vergleichsangebot richten müsste.  Habe erst mit zweien telefoniert und hartnäckig drauf bestanden, dass ich nicht mit dem Inkasso sondern direkt mit Ihnen kommunizieren möchte.  Leider haben mir beide gesagt, dass ich mit dem Inkasso kommunizieren müsste, weil man den Fall nicht mehr bearbeiten würde.  Ich habe natürlich gefragt, ob die Forderung an das Inkasso verkauft wurde.  Darauf haben wieder beide drum herum geredet und mich darauf verwiesen, ich solle mich einfach an das Inkasso wenden.  Dann hab ich gefragt, ob das Inkasso eine Vollmacht oder eine Abtretungserklärung habe.  Der eine hat direkt gesagt, dass es eine Abtretungserklärung sei, der Wortlaut der anderen Dame war "es handelt sich wohl eher um eine Abtretungserklärung".  Hat man in so einem Fall noch Chancen über den ursprünglichen Gläubiger etwas zu erreichen? Heist, soll ich in beiden Fällen trozdem die Gläubiger anschreiben? Vor allem, an wen richte ich mein Angebot.  Dem kleinen Schreibtischhengst ist es ja meist eh egal, da er sein Geld so oder so bekommt.  Egal ob er jetzt einen Vergleich schließt oder nicht.
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smallville

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Hallo Tellerrand,

ich kann nur aus meiner Erfahrung heraus berichten.

Und ich habe die Hauptgläubiger stumpf angeschrieben.

Klar sagen die Telefonisch : Wenden sie sich ans Inkasso

Aber wenn Du einen Brief schickst, in der Art formuliert wie ich es Dir schrieb,
dann wirst Du Antwort erhalten und bisher hat meine Erfahrung mir gezeigt, dass
sie mir die Forderungssumme übermittelt haben und nicht auf RA oder Inkassos verwiesen haben.

Ergoogel noffalls die Gläubiger, schau ob sie emailadressen haben oder Fax, dann kannst Du vorab schon per dieser Übermittlung anfragen und parallel per Post hinterher. Mach mindestens ein Einwurfeinschreiben draus.

Telefonieren ist ne schöne Sache - nur gesprochene Worte sind nicht nachweisbar und wer weiss was für ne Hotline oder nicht zuständige Sachbearbeiterin die mit dem Fall nicht vertraut ist (und nur ins System guckt) Du an die Strippe bekommst.

lg
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tellerrand

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Is ja irre, jetzt habe ich alle durchtelefoniert, um zumindest zu erfahren unter welchen Nummer die Vorfälle bei den Gläubigern selbst gespeichert sind.  Auch bei den Gläubigern hab ich wieder angerufen, um die Nummern abzugleichen.  Zwar wieder das selbe ergebnis, eine Adresse, an die ich mich wenden kann wollte man mir nicht geben und hat mich an das Inkasso verwiesen, aber es war doch tatsächlich die selbe Summe vermerkt, die ich gestern schon bei dem Inkasso erfragt hatte (nur dass sie heute schon um 51 cent gestiegen war).  Das klingt ja nun trotz abtretungserklärung doch wieder danach, als hätte der Gläubier noch die Oberhand.  Wenn ich so eine Forderung verkaufe, interessiert mich ja eigentlich nicht mehr die Höhe der aktullen Forederung.

Ich möchte nun noch einen Satz, wie "Im Zuge einer Schuldnerberatung hat man mir empfohlen mich direkt mit Ihnen in verbindung zu setzen . . . " mit einbringen.  Zwecks des angesprochenen Briefkopfes, der manches mal Wunder wirkt.  Wie ist die Vorgehensweise bei einer Schuldnerberatung? Dort werde ich doch sicherlich auch erstmal angehalten, einen Außergerichtlichen Vergleich zu erzielen (da meines Erachtens bei der verhältnismäßig geringen Summe, die ich habe auch noch Sinn macht).  Wird man mir dann ein Schreiben mitgeben, zur Bestätigung, dass ich in einer Schuldnerberatung bin, oder wird die Schuldnerberatung wohl möglich selbst das Vergleichsangebot mit eigenem Siegel versehen (so wie es der Anwalt machen würde " Im Namen meines Mandanten blablabla")?

Oh man, Fragen über Fragen.  Ich hoffe, Ihr seid nicht schon total angenervt.
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smallville

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Du machst Dir einfach zu viel Kopf  :wink:

Wer sind denn Deine Gläubiger? Das weisst Du doch sicher.
Damit hast Du auch deren Adresse.

Bsp. Autobank.
Sicher hast Du irgendwo einen Vertrag mit einem Aktenzeichen/Vertragsnummer.

Das reicht.

Und dann das Schreiben an diese Adresse.

Die Schuldnerberatungsstelle und deren Briefkopf auf den Du so starken Wert legst , macht nur dann wirklich Sinn wenn Du auch die Inso anstrebst.
Und das wiederum auch nur bei der Verbraucherinso. Eben für das Bestätigen des Scheiterns des AEV.

Du kannst natürlich dennoch hingehen, aber ich kenne mich nicht aus ob die nicht Gebühren für Schriftverkehr erheben und ob es auch in Deinem Falle Sinn macht, dass sie Dir diesen Schriftverkehr abnehmen.

Glaubhaft dass Du nicht bezahlen kannst ist Deine EV.
Das verstärkt der Briefkopf der SB auch nicht zusätzlich .

Mache Dir nicht soviele Gedanken wer wo die Oberhand hat und warum wer für wieviel die Forderung verkauft hat  :wink:

Setze Deine Gläubiger notfalls hier rein - ich suche Dir in Null komma  nix die zuständigen Adressen raus  :wink:
Ich bin da sehr stoisch *ggg*

Du nervst überhaupt nicht - Du bist einfach völlig durch den Wind, willst jetzt alles anpacken und es ist normal dass sich da 1000 Fragen ergeben.

Wichtig ist eine Struktur und dass Du Dir überlegst wie Du für DICH und DEINE Situation am sinnvollsten vorgehen möchtest und vor allem auch kannst.

lg
smallville
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lucca_m

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Vielleicht wäre es einfacher mit Ihren Vorstellungen von Vergleichen direkt bei RTL oder Herrn Zwegat anzurufen. Ein Vergleich als Ratenzahlung wird selten einen Erfolg haben. Erst recht nicht, wenn man nur 1/4 anbietet.

Hätten Sie 3.00 bis 4.000 EUR Cash, wäre dies eien andere Situation. Wieso sollten sich die Gläubiger (auch Inkasso zählt jetzt dazu) nur 7 Monate lang auf 300 EUR einlassen, wenn dies auc 70 Monate gezahlt werden könnte.

Sie haben folgende Möglichkeiten: treiben Sie geld von Freunden oder Verwandten auf und bieten Sie eine einmalige Summe von Seiten Dritte zur Verfügung gestellt und hoffen auf das Wohlwollen. Oder Sie gehen zu einer öffentlichen Schuldnerberatung, warten ca. 8 Monaten für eienn Termin, und gehen nach 12 Monaten in die Verbraucherinsolvenz.
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