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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: bekomme vom Insolvenzverwalter keinerlei Informationen  (Gelesen 4482 mal)

imia

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bekomme vom Insolvenzverwalter keinerlei Informationen
« am: 24. März 2011, 20:47:30 »

so kurz zu mir. bin selbständig und in der regelinsolvenz. die sache hat gerade angefangen, aber ich bekomme vom verwalter null informationen. ich ruf da an und werd von der sekretärin abgeblockt. schreibe emails und wenn überhaupt gibts nur kurze nichtssagende auskünfte.

meine probleme sind jetzt einige.
ich bin beruflich viel unterwegs und ohne ankündigung sperrt der mein konto. ich stehe quasi 200km vom wohnort da und plötzlich geht nichts mehr beim tanken. seit über einer woche komme ich an kein geld. ich kann keine rechnungen begleichen und kann nicht mal meinen kontostand aufrufen. habe nur schon 2 rückbuchungen von lastschriften erhalten. konto war gedeckt. nun hab ich angst, dass ich nicht mehr krankenversichert bin weil die auch nicht abbuchen können?

dann weiß ich nicht wie und wann ich mein leasingauto abgeben muss/darf. wie auch immer. ich weiß nicht wie es weiter geht.

auskünfte von ihm waren z.b. "auto? tja das können sie sich ja dann gern herzaubern", "oder ist mir doch egal wie sie das machen, sie haben jeden monat die 980 eu frei (das war am tag wo er den bericht aufgenommen hat, also da war er noch nicht mein verwalter) und das ist mir auch egal, wie sie damit klarkommen (zur anmerkung - manche monate sind meine betriebskosten schon allein soviel und ich bekomme ja auch mein geld nicht einmal im monat v. meinen kunden gezahlt sondern halt immer mal, also einen monat mal mehr, im januar z.b. so gut wie gar nichts)"

nun hab ich gelesen, dass man wohl als selbständiger diese 980 eu freigrenze wohl gar nicht hat?!?!?!? wie soll das gehen? ich gehe arbeiten und bekomme meine rechnungen bezahlt und der sieht was auf mein konto kommt und nimmt alles aber auch alles weg? und ich kann dann weder meine miete, versicherungen, steuern und krankenkasse bezahlen???
wie gesagt...ich bekomm null info...wann wie was und was überhaupt passiert.

einmal bekam ich lapidar die info ich möge meinen schuldnerberater fragen worauf ich fragte, wer das denn sei. tja mein rechtsanwalt. nur der ist es nicht. ein schuldnerberater würde ja wiederum 1000 eu kosten. nur woher nehmen?

so als neuling kann mir mal bitte jemand ein wenig den verlauf erläutern, damit ich ein bisschen schlafen kann?
vielen dank.
« Letzte Änderung: 24. März 2011, 21:09:59 von imia »
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malud

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Re: bekomme vom Insolvenzverwalter keinerlei Informationen
« Antwort #1 am: 24. März 2011, 23:02:29 »

Der Insolvenzverwalter ist (leider oder Gott sei dank) nicht (!) Ihr rechtlicher Berater. Er/Sie kann nett sein und Ihnen rechtliche Auskünfte erteilen; er ist aber rechtlich nicht dazu verpflichtet.

Dass Ihr Konto gesperrt wurde, hängt damit zusammen, dass Ihr Kreditinstitut von der Insolvenzeröffnung erfahren hat. Der Insolvenzverwalter hat damit weniger etwas zu tun. In der Regel teilt der Insolvenzverwalter auf Ihre Bitte der Bank mit, dass Sie das Konto auf Guthabenbasis führen können, soweit auf dem Konto nur unpfändbare Beträge eingehen.

Mit dem Leasingauto müssen sie pragmatisch denken. Die Leasinggesellschaft wird sich bei Ihnen bald melden, wenn Sie die Leasingraten nicht zahlen. Ihnen wird dann mitgeteilt werden, wo Sie das Fahrzeug abgegeben können. Das Leasingauto gehört nicht zur Insolvenzmasse, weil die Leasinggesellschaft Eigentümer des Pkw ist und die Aussonderung verlangen kann. Wenn für das Pkw kein Versicherungsschutz bestehen sollte, ist aber Vorsicht geboten!

Die Pfändungsfreigrenze gilt für Selbstständige in der Tat nicht automatisch. Sie können jedoch einen Antrag nach § 850i ZPO stellen; Sie werden dann wie ein Angestellter behandelt, für den die Pfändungsfreibeträge automatisch gelten.

Insgesamt wäre es in der Tat das Beste, wenn Sie sich einen auf das Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt suchen würden. Dass das mit weiteren Ausgaben verbunden ist, ist allerdings richtig.
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Achdujeh

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Re: bekomme vom Insolvenzverwalter keinerlei Informationen
« Antwort #2 am: 25. März 2011, 09:09:53 »

Zu ergänzen wäre wohl noch, dass unter diesen Umständen die selbständige Tätigkeit gefährdet ist. Dies wiederum würde für die Gläubiger wohl bedeuten, dass kein Geld mehr hereinkommt. Und damit würde der IV letztlich gegen die Interessen der Gläubiger handeln.

Ggf. könnte tatsächlich ein Rechtsanwalt den IV mit dem nötigen Nachdruck an seine Verpflichtungen erinnern.

FG Achdujeh
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Insokalle

Re: bekomme vom Insolvenzverwalter keinerlei Informationen
« Antwort #3 am: 25. März 2011, 12:09:43 »

Und sich zusätzlich über die Möglichkeit der Freigabe der selbständigen Tätigkeit informieren.

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tomwr

Re: bekomme vom Insolvenzverwalter keinerlei Informationen
« Antwort #4 am: 25. März 2011, 15:35:32 »

Und sich zusätzlich über die Möglichkeit der Freigabe der selbständigen Tätigkeit informieren.

Ja in der Tat ist das richtig. Sofern dem IV die selbständige Tätigkeit aus dem vorangegangenen Eröffnungsverfahren (in d.S. Ermittlungsverfahren, wahrscheinlich mit Gutachten) bekannt ist, hat er mehr oder weniger unverzüglich (hier kann man aber auch einen Zeitraum zwischen 2 und 4 Wochen als angemessen betrachten) mitzuteilen, ob Einkünfte aus der ausgeübten Selbständigkeit zur Insolvenzmasse gehören und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenverfahren (als Masseverbindlichkeiten) geltend gemacht werden können.

In der Regel kommt es dann zur sog. Freigabe verbunden mit einer Erklärung und Aufforderung des IV eine monatliche Ausgleichszahlung zu leisten. Dafür wird dann nichts gepfändet. Diese ganzen Pfändungen und Pfändungsschutzanträge sind meisten für alle Beteiligten (Schuldner, IV, Gericth) viel aufwändiger als eine solche Freigabe.

Betreffend des Kontos mußt Du den IV (oder auch die Sekretärin) um Freigabe des Kontos bitten, in der Regel kommen die dem auch innerhalb von ein paar Tagen nach. Mit dem Schreiben geht man dann zur Bank und die gibt das Konto wieder frei. Eventuell per Fax, persönlich in der Kanzlei erscheinen oder auch per Brief, ggf. Einschreiben. Notizzettel vom Telefon gehen im Eifer des Gefechts schon mal verloren, ist gar nicht böse gemeint und sicher Jedem im Büroalltag schon mal irgendwann passiert.

Zum Thema Freigabe während des Insolvenzverfahrens gibt es hier einen Thread mit Informationen und Diskussionen.

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Freigabe-der-selbstaendigen-Taetigkeit-35-InsO-fiktives-Einkommen-7384.html

Ich habe da mal recht viel zusammengetragen. Schuldnerberater können da m.E. wenig helfen und ein Fachanwalt für Insolvenzrecht ist hier vielleicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Vieles im Insolvenzverfahren sind Ermessensfragen des IV und da kann ein Anwalt nur bedingt Einfluss nehmen. Wenn gar kein Einlenken vom IV erfolgt (z.B. ignoriert die Freigabe des Kontos) dann kann man auch so nach einer Woche das Insolvenzgericht anschreiben, den Sachverhalt darlegen und um Abhilfe bitten und ggf. um Aufsichtsmassnahmen nach §58 InsO. Der IV untersteht nämlich der Aufsicht und Kontrolle des Gerichts.

Generell ist es aber empfehlenswert ein sagen wir mal von beiden Seiten wohlwollendes "Arbeitsverhältnis" aufzubauen.
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imia

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Re: bekomme vom Insolvenzverwalter keinerlei Informationen
« Antwort #5 am: 25. März 2011, 18:20:49 »

Und sich zusätzlich über die Möglichkeit der Freigabe der selbständigen Tätigkeit informieren.

Ja in der Tat ist das richtig. Sofern dem IV die selbständige Tätigkeit aus dem vorangegangenen Eröffnungsverfahren (in d.S. Ermittlungsverfahren, wahrscheinlich mit Gutachten) bekannt ist, hat er mehr oder weniger unverzüglich (hier kann man aber auch einen Zeitraum zwischen 2 und 4 Wochen als angemessen betrachten) mitzuteilen, ob Einkünfte aus der ausgeübten Selbständigkeit zur Insolvenzmasse gehören und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenverfahren (als Masseverbindlichkeiten) geltend gemacht werden können.



ja eben. dem iv ist alles bekannt, weil er damals auch das gutachten gemacht hat. seit knapp 2 monaten ist er mein iv und er sagt halt gaaaar nichts. ich lebe momentan total ins ungewisse. ich habe von diesem iv noch keinerlei post bekommen. das einzige, was ich habe ist der gerichtsbeschluss mit dem namen vom iv. dann über meinen anwalt (leider anderes fachgebiet - nicht nachfragen  :neutral:)

aber danke erstmal an alle die geantwortet haben.

so ein anwalt für insolvenzrecht hätte ich schon gerne, weil man dann evtl. mal auskünfte bekäme, wie die ganze sache so läuft, was wann wie wo passiert. doch wie gesagt der möchte hier erstmal 1000 euro haben und die habe ich momentan mal grad gar nicht, weil ich wie gesagt seit über einer woche quasi handlungsunfähig bin, auch schon gar nicht meiner tätigkeit nachgehen konnte, weil ich mein auto halt ohne geld nicht betanken kann.

ich hoffe ja, dass ich irgendwann mal irgendwas erfahre.

die sache mit der bank muss ich selber klären. der iv tut nach auskunft von der sekretärin dahingehend nichts. toll.
ich kann halt auch nie bei dem iv vorbeigehen, weil ich von allem ca. 500km weg bin, sowohl von meiner hausbank als auch von dem iv. das macht die sache nicht einfacher.

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tomwr

Re: bekomme vom Insolvenzverwalter keinerlei Informationen
« Antwort #6 am: 26. März 2011, 13:47:04 »

ja eben. dem iv ist alles bekannt, weil er damals auch das gutachten gemacht hat. seit knapp 2 monaten ist er mein iv und er sagt halt gaaaar nichts.
Wenn ES nicht spricht muss man es ermuntern.  :cheesy:
Ich würde wegen der Geschwindigkeit vielleicht als allererstes Mal betreffend der Kontofreigabe mit der Rechtsantragstelle des Insolvenzgerichts telefonieren, und schildern und fragen welche Möglichkeiten Du hast. Betreffend dieses Freigabeschreibens (habe selbst keins gebraucht da P-Konten bei Eröffnung einer Insolvenz offenbar nicht mehr gesperrt werden müssen) kann ich nicht genau sagen ob da ein Rechtsanspruch besteht.

Ansonten würde ich entweder das Konto in ein P-Konto umwandeln (unterliegt dann bis zur Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrags nicht dem Insolvenzbeschlag) durch ein formloses Schreiben an die Bank und mich auf das Recht zur Umstellung auf Grund von §850k Abs.7 ZPO beziehen. Insolvenzbeschlag ist rechtlich und technisch gesehen nichts anderes als eine Pfändung. MACHT ABER NUR SINN WENN SONST KEINE SCHULDEN BEI DER BANK SIND !!!

§850k ZPO (Auszug)
Zitat
(7) In einem der Führung eines Girokontos zugrunde liegenden Vertrag können der Kunde, der eine natürliche Person ist, oder dessen gesetzlicher Vertreter und das Kreditinstitut vereinbaren, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen.

Eine andere Möglichkeit wäre ein Antrag auf Pfändungsschutzantrag beim Insolvenzgericht nach §850i ZPO.

Zitat
§ 850i Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte
(1) Werden nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet, so hat das Gericht dem Schuldner auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Einkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestünde. Bei der Entscheidung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, insbesondere seine sonstigen Verdienstmöglichkeiten, frei zu würdigen. Der Antrag des Schuldners ist insoweit abzulehnen, als überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen.
(2) Die Vorschriften des § 27 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) bleiben unberührt.
(3) Die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art bleiben unberührt.

Meiner Meinung nach ist die Umwandlung in ein P-Konto sinnvoller weil dauerhafter. Dazu muss man noch nicht mal vor Ort sein. Es genügt folgende Formulierung:

Zitat
Hiermit verlange ich die Umwandlung meines Kontos ........... in ein Pfändungsschutzkonto innerhalb von 4 Geschäftstagen gemäß §850k Abs.7 ZPO. Ich versichere gemäß §850k Abs.8 ZPO dass ich keine weiteren Pfändungsschutzkonten führe bzw. unterhalte.

Betreffend der Freigabe der selbständigen Tätigkeit würde ich hier den IV anschreiben (Einschreiben) und eine Erklärung nach §35 Abs.2 InsO fordern mit einer Frist von einer Woche (weil hier der Lebensunterhalt betroffen ist ist eine solch kurze Frist auf jeden Fall angemessen). Sollte sich der IV nicht in der Frist (plus evtl. 3 bis 4 Karenztage) erklären, dann als Nächstes das Insolvenzgericht anschreiben, den Sachverhalt schildern und um Vermittlung oder ggf. Maßnahmen nach §58 Abs.2 InsO zu bitten.


Zitat
§ 35 Begriff der Insolvenzmasse
(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).
(2) Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit auszuüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. § 295 Abs. 2 gilt entsprechend. Auf Antrag des Gläubigerausschusses oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Gläubigerversammlung ordnet das Insolvenzgericht die Unwirksamkeit der Erklärung an.
(3) Die Erklärung des Insolvenzverwalters ist dem Gericht gegenüber anzuzeigen. Das Gericht hat die Erklärung und den Beschluss über ihre Unwirksamkeit öffentlich bekannt zu machen.

Zitat
§ 58 Aufsicht des Insolvenzgerichts
(1) Der Insolvenzverwalter steht unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts. Das Gericht kann jederzeit einzelne Auskünfte oder einen Bericht über den Sachstand und die Geschäftsführung von ihm verlangen.
(2) Erfüllt der Verwalter seine Pflichten nicht, so kann das Gericht nach vorheriger Androhung Zwangsgeld gegen ihn festsetzen. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von fünfundzwanzigtausend Euro nicht übersteigen. Gegen den Beschluß steht dem Verwalter die sofortige Beschwerde zu.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend für die Durchsetzung der Herausgabepflichten eines entlassenen Verwalters.
« Letzte Änderung: 26. März 2011, 13:53:54 von tomwr »
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tomwr

Re: bekomme vom Insolvenzverwalter keinerlei Informationen
« Antwort #7 am: 26. März 2011, 13:52:56 »

so ein anwalt für insolvenzrecht hätte ich schon gerne, weil man dann evtl. mal auskünfte bekäme, wie die ganze sache so läuft, was wann wie wo passiert. doch wie gesagt der möchte hier erstmal 1000 euro haben und die habe ich momentan mal grad gar nicht

Ist natürlich schön wenn man jemand zum Fragen hat aber durch einen Anwalt geht es auch nicht unbedingt schneller und viele Anwälte kann man auch in die Tonne treten. Ich habe auch zunächst einen Fachanwalt für Insolvenzrecht konsultiert, der war unheimlich freundlich im persönlichen Gespräch und auch telefonisch (wenn man ihn mal erwischt hat). Aber gemacht hat er im Endeffekt nichts. Außer zuhören. Na toll. Das Ende vom Lied war, dass er sein Mandat dann wegen Arbeitsüberlastung niedergelegt hat, auf die telefonisch angekündigte Rückerstattung eines Teils der bezahlten Gebühren warte ich heute noch. Nein ist nicht wahr, habe ich ehrlich gesagt schon längst geistig abgeschrieben.

Es gibt auch jede Menge Lektüre zum Thema Insolvenz, auch für Nicht-Anwälte. Geh mal in eine gute sortierte Buchhandlung oder stöber mal ein bischen bei Amazon. Im Endeffekt musst Du sowieso alles selbst entscheiden und ausbaden.

Eine andere Alternative sind die Herren Feuerwald und Fallera (siehe Link "Team" im Menü links) die auch Beratung für "kleines" Geld anbieten außerhalb der Forentätigkeit.
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