Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Anker am 08. November 2014, 13:51:24
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Wir haben nun, ca 3 Wochen nach Beantragung der PI, jeder (meine Frau und ich) einen
Berechtigungsschein im Originalwg.Beratungshilfe vom Amtsgericht zugesandt bekommen.
Bedeutet dass, das das Verfahren in Gang gesetzt wurde und müssen wir mit diesem Schein zu einem Anwalt gehen?
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Sie schrieben vor ein paar Tagen:
Der Beamte, der uns beim Ausfüllen behilflich war
War dieser 'Beamte' vielleicht in Wirklichkeit ein Rechtsanwalt? Dann dürfte ihm also der Beratungsschein zustehen. Müsste eigentlich aber auch auf dem Schein drauf stehen.
Die Verfahrenseröffnung beim Insolvenzgericht allerdings hat damit nichts zu tun.
Frage: Sind Sie sicher, dass der Antrag auch wirklich eingereicht ist?
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Beratungshilfescheine holt man sich normal beim Amtsgericht selbst bei einem Rechtspfleger
Damit geht man zum Anwalt welcher den Schuldenbereinigungsplan macht....welcher ja vorgeschrieben ist.
Vorher gibts keine PI