Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Heidelberg am 19. Juli 2008, 09:40:32
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Hi
Mal ne Blöde frage:
Ist es nicht so das Ein Aktenzeichen immer nur für eine Person bzw für ein Insolvenzverfahren gilt , ist doch so oder ????????
Den bei www.insolvenzbekanntmachungen.de wo mann doch alle bekanntmachungen bzw seine Bekanntmachung von einem Insolvenzgericht einsehen kann Existiert mein Az nicht mehr.
Ein Anderer hat nun mein Az bzw das Gleiche Az
Noch bis vor 2 Monaten standen meine Daten unter Meinem Az und nun finde ich sie nicht mehr Egal welche Suchweise ich eingebe.
Könnte mir da einer netterweise weiter helfen.Könnte das für mich Probleme bedeuten???????
Gruß Heidelberg
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Ja so sollte es sein.
Da auch später die Dinge zugeordnet werden müssen.
Entweder haben Sie einen Zahlendreher bei der Eingabe oder aber das Gericht hat in seiner Nachweisführung geschlampt.
Aktenzeichen bitte auch mit IK/ IV eingeben, da bei unterschiedlichen Verfahrensarten möglicher weise doch eine Doppelvergabe vorliegen kann.
Ansonsten sagt das Aktenzeichen die Verfahrensart/ das Gericht/ fortlaufende Nummer im Jahr
Das nach Aufhebung des Verfahrens keine Einträge mehr sichtbar sind ist nicht so selten.
Meist geschieht dies bei Masselosen Kleinverfahren.
Wahrscheinlich aus Platzgründen(?)
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Hallo Paps
Nein Zahlen Dreher hatte ich keine .Habe auch die IK nr angegeben
Ich komme aus BW und der andere aus Hessen also zwei total verschiedene Insolvenzgerichte.
Und die einzige masse was ich an Vermögen habe ist mein mtl Gehalt.
Heist das nun das mein Inso Verfahren aufgehoben ist / wird und ich in die WVP komme ?????
Mfg Heidelberg
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Wann war der Schlußtermin?
Ankündigung der RSB schon da?
Allein aus dem Fehlen des Eintrages ,kann man das natürlich nicht schließen.
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Hi
Schlußtermin ist noch nicht bekannt.(angeblich weil noch Unterlagen fehlen würden Aussage vom TH
Inso Verfahren eröffnet war am 27.07.2007 laut Beschluß vom Inso Gericht
Ankündigung der RSP auch noch nicht.
Kann ich eigentlich die Kinder 15 und 10 Jahre meiner Freundin ( bin nicht der Leibliche Vater ) auf meine lohnsteuerkarte setzen lassen , da wir ja auch Heiraten wollen.
Mfg Heidelberg
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Hallo,
was machen Sie sich das Leben so schwer ? Fahren Sie zum Gericht und klären das dort.
MfG
ThoFa