"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Betriebskostenabrechnung  (Gelesen 1878 mal)

Raimundo_Palumbo

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Betriebskostenabrechnung
« am: 21. Oktober 2011, 08:32:59 »

Hallo an euch. Ich benötige mal wieder einen guten Rat, denn ich bin hier hier nicht sicher und bekomme vom IV keine hinreichenden Antworten.

Wie verhält es sich mit einem Betriebskostenguthaben in Höhe von 357,00 €?
Eine Partei bekommt das Geld, da bin ich mir ziemlich sicher, nur wer?

Der IV schreibt mir, dass der Betrag in voller Höhe herangezogen wird.
Nun befürchte ich aber, dass mir die ARGE diesen Betrag auch rückfordern wird und dann stehe ich ziemlich doof da.

Da das Verhältnis mit dem IV eh nicht das allerbeste ist, kann ich mir hier alle Nachfragen sparen.

Was mache ich, wenn beide Parteinen von mir das Geld haben wollen, wer geht vor?

Danke für eure Hilfe
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Betriebskostenabrechnung
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2011, 09:04:17 »

Die Frage wurde schon gestellt!

Deshalb hier close!
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz