Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: hexhex4444 am 19. Juli 2012, 18:25:29

Titel: Betriebsrente
Beitrag von: hexhex4444 am 19. Juli 2012, 18:25:29
Darf eine Betriebsrente in Anwartschaftszeit mit Kapitalwahlrecht gepfändet werden? Google spuckt da sehr widersprüchliches aus.
Titel: Re: Betriebsrente
Beitrag von: Insokalle am 20. Juli 2012, 18:54:50
Ich nehme an, es wird noch keine Rente gezahlt? Dann sehe ich das so:

Wenn es sich um eine betriebliche Altersvorsorge iSd BetrAVG bzw. geförderte Altersvorsorge nach dem EStG handelt, dann sind das Kapital und die Anwartschaft nicht pfändbar, § 851 ZPO.
Pfändbar dürfte aber der Anspruch auf Auszahlung als Anspruch auf eine zukünftige Leistung sein.

Andere Verträge zur Altersvorsorge können nach § 851c Abs. 2 ZPO unter den dort genannten Voraussetzungen pfändungssicher sein. Auch hier müssten die Ansprüche auf künftige Leistungen pfändbar sein.
Verträge mit Kapitalwahlrecht sind über § 851c Abs. 2 ZPO aber nicht geschützt und folglich pfändbar.