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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: bevorstehendes Insolvenzverfahren  (Gelesen 4648 mal)

Peter Maier

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bevorstehendes Insolvenzverfahren
« am: 07. Juli 2010, 23:41:36 »


Schönen guten Abend,

ich bin durch Zufall über die Suchmaschiene auf dieses Forum gestossen.
Ich bin seit ca 11 Jahren selbstständig und bereite gerade mit einem Schuldenberater die  Firmen und Privatinsolvenz vor. Leider habe ich unter anderem durch rückständige Solialversicherungs und Kranenkasenbeiträge, Schulden in Höhe von 18.000 Euro bei den Körperschaften und Finanzamt in Höhe von 4000,-.  Mein "Berater" sagt  jetzt das ich unbedingt die Beträge bei den Körperschaften bezahlen muss, sonst bekämme ich mit Beantragung der Insolvenz Post von der Staatsanwaltschaft. Ich kann diese Einlage natürlich nicht leisten, auch will ich mir nicht in der Familie deswegen Geld leihen. Was kann passieren und was kann ich tun? Vielen Dank im voraus!
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lucca_m

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Re: bevorstehendes Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 08. Juli 2010, 15:37:45 »

Wechseln Sie ihren Berater.

Einzelunternhemer oder andere Rechtsform?
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doktor mabuse

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Re: bevorstehendes Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 08. Juli 2010, 16:14:50 »

Hallo,

holen Sie sich noch weitere Meinungen ein.
Ich würde nichts zahlen ist kein guter Vorschlag, wie kommt ihr Berater darauf?
Und Post werden Sie noch genug bekommen bis zur Insolvenzeröffnung, da muß man durch.
Sie sollten nicht auch noch bei Bekannten weitere Verbindlichkeiten eingehen.

Gruß,
Doktor Mabuse
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Maurice Garin

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Re: bevorstehendes Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 08. Juli 2010, 16:50:03 »

Mein "Berater" sagt  jetzt das ich unbedingt die Beträge bei den Körperschaften bezahlen muss, sonst bekämme ich mit Beantragung der Insolvenz Post von der Staatsanwaltschaft.

Da hat er vermutlich nicht ganz Unrecht. Zumindest, soweit die Arbeitnehmerbeiträge noch offen stehen. Deren Nichtzahlung ist grds. gem. § 266a StGB strafbar. Die Krankenkassen stellen auch regelmäßig Strafanzeige, weil sie die Forderungen in der Insolvenz als solche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung anmelden wollen.

Ob tatsächlich eine Straftat i.S. § 266a vorliegt, läßt sich nicht pauschal sagen und muß im Einzelfall geprüft werden. Meistens ist es aber in der Tat ratsam, die AN-Beiträge (muß auf Überweisung explizit so angegeben werden) zu bezahlen, wenn das geht. Hinterher wird das dann vom IV eh wieder angefochten und das Geld fließt zurück zur Masse.

Ein Besuch bei jemanden, der sich auskennt, wäre in jedem Fall zu empfehlen.
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Peter Maier

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Re: bevorstehendes Insolvenzverfahren
« Antwort #4 am: 08. Juli 2010, 16:58:22 »

Vielen Dank für die Antworten,

ich bin einzelunternehmer. Kann mir jemand eine gute Adresse empfehlen? Ich komme aus dem Kreis Warendorf.
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lucca_m

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Re: bevorstehendes Insolvenzverfahren
« Antwort #5 am: 08. Juli 2010, 17:33:50 »

Da Sie Einzelunternehemr sind, werden Sie keine Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Die Forderungen der Krankenkassenwerden als vorsätzlich begangenen unerlaubte Handlung im Verfahren angemeldet. Dafür wird kein Strafverfahren benötigt.

Letztendlich bedeutet das: Die Forderungen werden nicht durch die Restschuldbefreiung erfasst und müssen nach Ablauf der 6 Jahre gezahlt werden.

Allerdings besteht die Gefahr, dass die KK einen Fremd-Insolvenzantrag stellt.
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Maurice Garin

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Re: bevorstehendes Insolvenzverfahren
« Antwort #6 am: 08. Juli 2010, 18:39:13 »

Da Sie Einzelunternehemr sind, werden Sie keine Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.
Was macht Sie da so sicher? Wir haben hier desöfteren Strafanzeigen auch bei Einzelunternehmern.
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Insokalle

Re: bevorstehendes Insolvenzverfahren
« Antwort #7 am: 08. Juli 2010, 19:00:28 »

Außerdem geht jede Insolvenzakte automatisch an die StA.
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lucca_m

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Re: bevorstehendes Insolvenzverfahren
« Antwort #8 am: 08. Juli 2010, 19:36:41 »

"Außerdem geht jede Insolvenzakte automatisch an die StA."
ja, aber nur bei Kapitalgesellschaften zwecks Prüfung von Insolvenzstraftaten. Da aber Einzelunternehmer nicht Insolvenzantragspflichtig sind, werden auch keine solche Straftaten vermutet.

"Strafanzeigen auch bei Einzelunternehmern. "
Ja sicher, aber nicht im Bezug auf ein Insolvenzverfahren. Meistens Betrugsfälle.
Krankenkasse haben da oft wirksamere Methoden.

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Peter Maier

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Re: bevorstehendes Insolvenzverfahren
« Antwort #9 am: 08. Juli 2010, 21:12:30 »


Gibt es Erfahrungswerte ob man Ratenzahlung vereinbaren kann?
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Maurice Garin

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Re: bevorstehendes Insolvenzverfahren
« Antwort #10 am: 09. Juli 2010, 08:43:13 »

Ja sicher, aber nicht im Bezug auf ein Insolvenzverfahren. Meistens Betrugsfälle.

Doch, sehr wohl im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren. Muß nicht sein, von vorneherein definitiv ausschließen würde ich das aber nicht.

Der TE wird es sehen.
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lucca_m

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Re: bevorstehendes Insolvenzverfahren
« Antwort #11 am: 09. Juli 2010, 08:50:11 »

Von Vornherein schließe ich im Zusammenhang mit insolventen Einzelunternehmern nichts aus. Aber ebenso a priori stelle ich die Insolvnez nicht als Straftat dar.
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Maurice Garin

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Re: bevorstehendes Insolvenzverfahren
« Antwort #12 am: 09. Juli 2010, 10:15:09 »

Aber ebenso a priori stelle ich die Insolvnez nicht als Straftat dar.

Verstehe ich jetzt nicht. Was soll die evtl. Strafbarkeit gem. § 266a mit einer "Insolvenz als Straftat" zu tun haben? Dazu hat hier kein Mensch irgendwas geschrieben.
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Insokalle

Re: bevorstehendes Insolvenzverfahren
« Antwort #13 am: 09. Juli 2010, 10:59:29 »

Ratenzahlungen sind meistens möglich. Betreffen aber dann die Gesamtforderung der Krankenkassen, nicht nur den Arbeitnehmeranteil. Das ist m.E. nicht sinnvoll.

Ich präzisiere meine Aussage zu der StA:
Nach MiZi bekommt zumindest bei selbständigen/ehemals selbständigen Schuldnern die StA eine Mitteilung über die Verfahrenseröffnung etc, auch bei natürlichen Personen. Und übrigens nicht nur die StA, auch zahlreiche weitere Institutionen. Die StA kann die Akte anfordern, was sie nahezu immer macht.

Es ist also kein Wunder, wenn es oft zu strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen kommt.

Die Suche nach einem neuen Berater macht wirklich Sinn, nicht nur aus insolvenzrechtlicher auch aus strafrechtlicher Sicht.
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