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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Bitte um Hilfe! Kontopfändung kurz vor Weihnachten!  (Gelesen 11063 mal)

entermanni

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Bitte um Hilfe! Kontopfändung kurz vor Weihnachten!
« am: 16. Dezember 2008, 19:00:56 »

Hallo!

Habe heute erfahren, dass mein Konto gepfändet wurde. Ohne jede Vorankündigung. War völlig von den Socken. So kurz vor Weihnachten kommt das natürlich besonders gut.
Die Pfändung hat die Stadt Dortmung als Glübiger durchgesetzt. Hintergrund ist der vor Jahren von uns getätigte Kauf von 2 Dortmunder Wohnungen (als Altersvorsorge ... wie blöd sind wir nur gewesen). Diese Schrottimmobilien haben uns völlig reingerissen.
Bei den Ansprüchen der Stadt Dortmung geht es um über 14.000 € für Anschlusskosten (Abwasser usw.)
Mit einer EV haben wir schon vor einiger Zeit unsere Zahlungsunfähigkeit offengelegt. Hat uns im konkreten Falle nichts genützt.

Bei dem gepfändeten Konto handelt es sich um mein Gehaltskonto, von welchem auch alle Abgaben abgehen. Es ist unser einziges Konto. Meine Frau ist auf Grund Ihres Alters (57) und gesundheitlicher Probleme ohne Arbeit. Wovon sollen wir leben?

Meine Fragen
. Welche Möglichkeiten habe ich, schnellstens eine Freigabe meines Kontos zu erreichen um wenigstens über den unpfändbaren Teil
  meines Einkommens zu verfügen?
. Wie kann ich künftig vermeiden, dass mir so etwas nicht noch einmal passiert?

Bin für jede Antwort, jeden Tip dankbar!

Mfg
entermanni

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Feuerwald

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Re: Bitte um Hilfe! Kontopfändung kurz vor Weihnachten!
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2008, 19:27:44 »

. Welche Möglichkeiten habe ich, schnellstens eine Freigabe meines Kontos zu erreichen um wenigstens über den unpfändbaren Teil

Freigabeantrag gem. § 850k ZPO bei der Vollstreckungsstelle der Stadt stellen, damit zumindest der unpfändbare Teil des Lohns gesichert wird. Das Konto befindet sich im Gut"haben" oder Soll?
 
Wie kann ich künftig vermeiden, dass mir so etwas nicht noch einmal passiert?

- Ohne Regelung der Verbindlichkeiten wohl kaum.  Bis dahin: Neues Konto einrichten und versuchen dieses geheim zu halten bzw. das alte Konto nach Freigabe des unpfändbaren Betrags weiter nutzen.

 § 850k ZPO

Pfändungsschutz für Kontoguthaben aus Arbeitseinkommen

(1) Werden wiederkehrende Einkünfte der in den §§ 850 bis 850b oder § 851c bezeichneten Art auf das Konto des Schuldners bei einem Geldinstitut überwiesen, so ist eine Pfändung des Guthabens auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als das Guthaben dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil der Einkünfte für die Zeit von der Pfändung bis zu dem nächsten Zahlungstermin entspricht.

(2) Das Vollstreckungsgericht hebt die Pfändung des Guthabens für den Teil vorab auf, dessen der Schuldner bis zum nächsten Zahlungstermin dringend bedarf, um seinen notwendigen Unterhalt zu bestreiten und seine laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten zu erfüllen oder die dem Gläubiger gleichstehenden Unterhaltsberechtigten gleichmäßig zu befriedigen.

 
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
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entermanni

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Re: Bitte um Hilfe! Kontopfändung kurz vor Weihnachten!
« Antwort #2 am: 16. Dezember 2008, 22:08:35 »

Hallo Feuerwald,

danke für die schnelle Antwort. Habe mich ohnehin schon wieder etwas beruhigt und versuche die Situation möglichst real einzuschätzen. Dennoch streite ich nicht ab, dass in mir immer noch eine gehörige Portion Wut steckt..... Wut über meine eigenenen Entscheidungen, welche zu dieser Situation geführt haben und Wut auch über Gläubiger wie eine Stadt Dortmund die nicht davor zurückschrecken, Schuldnern unmittelbar vor Weihnachten das Konto zu pfänden (aber was erwarte ich eigentlich von Gläubigern).

Fest steht, mittlerweile haben sich meine Priorotäten geändert. Ich will nicht mehr auf Teufel komm raus unser Haus halten. Ich will ganz einfach noch mit meiner Frau ein lebenswertes Leben führen können. Dafür werde ich alle mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen. Dass heißt u.a., ich bin auch nicht bereit, eine Kontopfändung einfach so hinzunehmen.

Mein Konto befindet sich derzeit mit ca. 3.200 € im plus..... Pech gehabt. Mitarbeiter in unserem Unternehmen bekommen im nächsten Jahr (tariflich festgelegt) eine Gehaltserhöhung. Weil unser Unternehmen in diesem Jahr noch Gelder zur Verfügung hat und das kommende Jahr wohl nicht so rosig aussieht, haben wir mit der Dezember-gehaltszahlung bereits einen Teil der Gehaltzerhöhung von 2009 bekommen (ansonsten war nie soviel Geld auf meinem Girokonto).

Wo bekommt man in meiner Situation ein neuses Konto und wie lässt sich dieses geheimhalten?  Wäre es eine mögliche Alternative, mein Gehalt auf das Konto meiner Tochter überweisen zu lassen?

Wollte gern noch einiges schreiben, bin aber wohl noch seelisch zu stark belastet. Lass es jetzt lieber.

MfG
entermanni
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Feuerwald

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Re: Bitte um Hilfe! Kontopfändung kurz vor Weihnachten!
« Antwort #3 am: 16. Dezember 2008, 23:50:01 »


"wo bekommt man in meiner Situation ein neuses Konto und wie lässt sich dieses geheimhalten?  Wäre es eine mögliche Alternative, mein Gehalt auf das Konto meiner Tochter überweisen zu lassen?"

- >in jedem Fall den Freigabeantrag stellen. Zuständig ist die Vollstreckungsstelle der Stadt.  Bitte nicht auf die Tochter ausweichen, das birgt wirklich einige Risiken, auf die ich heute nicht eingehen kann.

Da gibt es andere Lösungen.

Wut und das seelische Grauen kennen wir wohl alle aus eigener Erfahrung mehr als genug. Einige auch deshalb, weil das deren täglich Brot ist. Es nützt nur nichts. Man muss lernen mit der Situation nüchtern umzugehen.

Also jetzt bitte prüfen ob die Freigabe nach § 850k ZPO noch vor dem 24 möglich ist.

MfG
Feuerwald


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entermanni

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Re: Bitte um Hilfe! Kontopfändung kurz vor Weihnachten!
« Antwort #4 am: 17. Dezember 2008, 20:58:18 »

Hallo!

Besten Dank für die schnellen Antworten. Hat mir sehr geholfen. Die zuständige Vollstreckungsbehörde der stadt Dortmund ist in meinem Falle das Finanzamt. Der Zusammenhang ist mir noch nicht ganz klar. Fest steht, für das Haus, indem ich 2 Wohnungen besitze (Schrottimmo in Zwangsvollstreckung) sind Anschlussgebühren für Abwasser angefallen. Für insgesamt 4 Schuldner die damiot von Forderungen betroffen sind hat man mich als Gesamtschuldner auserkoren (warum auch immer gerade mich).
Die Stadt Dortmund will also diese Anschlußgebühren eintreiben und vollzogen wird dieses über das Finanzamt (das verstehe wer will).
Im konkreten falle kann ich also keinen freigabeantrag stellen, sondern lediglich eine Stundung beantragen.

Das heutige Gespräch mit dem Finanzamt Dortmund war recht positiv (ja... auch das gibt es). Man nimmt mich nur für einen teil der Gesamtforderung in die Pflicht (3.800 €) und ist bereit, dafür einer Stundung zuzustimmen (etwa 12x 330€ pro Monat). Das bekomme ich hin.

Morgen früh geht mein Stundungsantrag nebs geforderter Unterlagen per Fax an das Finanzamz Dortmund und wenige Tage später kann mein Konto für mich wieder offen sein. Könnte, bei allen noch bestehenden Problemen, doch noch ein schönes Weihnachtsfest werden.

Da ich mich nun zwangsläufig intensiv mit der Thematik "Kontopfändung" und "Gehaltspfändung" befasst habe, stehen für mich nun 2 Fragen im Raum:
1. Kann man sich vorbeugend z.B. vor Kontopfändung schützen (wenn man mit einer solchen rechnen muss) ?
2. Ist es tatsächlich so, dass die Möglichkeit besteht, über den Abschluß einer pfändungssicheren Altersvorsorge (z.B. Einzahlung in
     Riester) den pfändbaren Teil seines Einkommens zu minimieren (Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge vom 26.März 2007)

Ich denke, insbesondere letzte Frage wäre für viele Forumsteilnehmer interessant.

Viele Grüße!
entermanni
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micha100

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Re: Bitte um Hilfe! Kontopfändung kurz vor Weihnachten!
« Antwort #5 am: 17. Dezember 2008, 23:17:45 »

Hi,
hier hast du ein Musterschreiben an dein zuständiges Amtsgericht um dein Konto freizukriegen.

Gruß Micha







Absender Datum
 
 
 
 
 
 
An das
Amtsgericht ……………………….
- Vollstreckungsgericht -
 
 
 
 
 
 
Betr.: Antrag auf  Konto-Pfändungsschutz nach § 850 k ZPO
 
Vollstreckungssache
 
 ………………………………………. 
 (Gläubiger)
gegen
 
 ……………………………………….. 
 (Schuldner)
 
Ich beantrage hiermit, dass der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom …………….
 
Aktenzeichen ……………………………………………….   
 
wie folgt abgeändert wird:
 
1.
Die Pfändung des Guthabens auf meinem Konto Nr. ……………………..   
bei meinem Geldinstitut ……………………………………………………   
wird in Höhe des pfändungsfreien Betrages und die Pfändung zukünftiger
Lohn- bzw. Gehaltseingänge in Höhe  des jeweils aktuellen monatlichen
Pfändungsfreibetrages aufgehoben (§ 850 k I ZPO).
 
2.
Die Pfändung wird gem. § 850 k II ZPO in Höhe des Betrages aufgehoben, der
zum notwendigen Lebensunterhalt benötigt wird.
 
3.
Die Vollstreckung aus o.g. Beschluss  wird in Höhe des pfändungsfreien
Betrages gem. § 850 k III, § 732 II ZPO einstweilen eingestellt.




4.
Da ich über keine anderen Mittel verfüge, um den Lebensunterhalt für meine
Familie und mich zu sichern, beantrage  ich gleichzeitig, die Pfändung in der
für den notwendigen Unterhalt erforderlichen Höhe in der restlichen Zeit bis
zur nächsten Lohn-/Gehaltsüberweisung aufzuheben.
 
 
 
Begründung:
 
Das o.g. Girokonto ist mein Lohn- und Gehaltskonto.
 
Laut Auskunft meines Geldinstituts wurde es durch o.g. Pfändungs- und
Überweisungsbeschluss am    gepfändet.
 
Auf das gepfändete Girokonto wird jeden Monat zum …………………..   
mein Arbeitseinkommen in Höhe von ……………………€    netto
überwiesen.
 
Ich bin für ….   Personen unterhaltspflichtig.
 
Durch die Pfändung sind auch zukünftige Gutschriften meines
Arbeitseinkommens betroffen.
 
Da zu erwarten ist, dass die Entscheidung über meinen Antrag zu Punkt 1 erst
nach Ablauf der in § 835 III S.2 ZPO festgelegten zweiwöchigen Sperrfrist
ergeht, beantrage ich einstweilige Einstellung der Vollstreckung in Höhe des
voraussichtlichen Pfändungsfreibetrages gem. § 732 II ZPO.
 
In Kenntnis der Bedeutung einer falschen Eidesstattlichen Versicherung
versichere ich hiermit an Eides Statt, dass meine in diesem Antrag gemachten
Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sind.
 
 
 
       
Ort, Datum  Unterschrift
 
 
 
 
 
Anlagen:
 
Lohn-/Gehaltsabrechnungen, letzte 3 Monate
Kontoauszüge, letzte 3 Monate
Mietvertrag
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ThoFa

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Re: Bitte um Hilfe! Kontopfändung kurz vor Weihnachten!
« Antwort #6 am: 18. Dezember 2008, 12:42:30 »

Hallo,

ein Freigabeantrag kann auch beim FA gestellt werden, aber selbstverständlich ist es besser und schneller eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Nachdem eine Pfändung ausgesprochen wurde, kann man den Lohn nicht mehr "künstlich" durch vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers drücken.

Sinnvoller ist es, sich Gedanken zu machen, wie man die Situation endgültig regelt.

MfG

ThoFa

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entermanni

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Re: Bitte um Hilfe! Kontopfändung kurz vor Weihnachten!
« Antwort #7 am: 18. Dezember 2008, 13:26:08 »

Hallo!

Nochmals danke für die schnelle Hilfe. Das Musterschreiben an das Amtsgericht benötige ich (noch) nicht. Aber man kann ja nicht wissen. Bis ich die Möglichkeit habe in die private Insolvenz zu gehen, habe ich ja noch einige Gläubiger im Nacken. Leider zieht sich die Zwangsversteigerung der Schrottimmo hin und bevor die nicht abgeschlossen ist und ich aus dem Grundbuch bin ist wohl die Privatinsolvenz schlecht möglich. So zumindest habe ich das verstanden.

Klar ist mir schon, dass der Abschluss einer sogenannten "pfändungsfreien" Altersvorsorge keinen Einfluss auf eine aktuelle Pfändung hat. Aber wahrscheinlich auf künftig zu erwartende. Das heißt, der pfändbare Betrag kann sich dadurch bis gegen Null senken. Wenn also der pfändbare Betrag 300 € monatlich wäre und man zahlt 220 € in eine solche Altersvorsorge dann beträgt der pfändbare Teil nur noch 80 € .
Voraussetzung ist allerdings ein Antrag an das zuständige Amtsgericht auf Erhöhung des unpfänbaren Anteils. Der Antrag wird aus meiner Kenntnis von Amtsgericht zu Amtsgericht recht unterschiedlich entschieden.
Es gibt offensichtlich noch keine einheitliche rechtliche Auffasung zu diesem "Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge vom 26.03. 07  /  BGBI I.S. 368"
Interessant ist diese Möglichkeit für Betroffene durchaus. Werde mal versuchen mehr Kenntnisse darüber zu erlangen.

Zunächst bin ich erst mal froh, die Angelegenheit mit dem FA Dortmund einvernehmlich geklärt zu haben. Man hat mir einen Vergleichsbetrag von 3.800 € angeboten und den kann ich in 12 Monatsraten zahlen. Ich meine, absolut fair.

Eine Erfahrung habe ich damit wieder einmal gemacht: Es lohnt sich durchaus (wenn auch nicht immer erfolgreich) offen auf Gläubiger zuzugehen.

In diesem Sinne,
mit freundlichen Grüßen

entermanni
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entermanni

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Re: Bitte um Hilfe! Kontopfändung kurz vor Weihnachten!
« Antwort #8 am: 21. Dezember 2008, 19:18:48 »

Hallo!

Also... meine Zuversicht alles noch relativ gut regeln zu können ist schon wieder ziemlich weit im Keller. Ein Wechselbad der Gefühle. Habe am 20.012.08 (5 tage nach dem mein Konto dicht war) den Pfändungsbescheid der Stadtkasse Dortmund bekommen.  Dabei auch ein Schreiben an meinen Arbeitgeber, das mir bis zum Begleich der Summe von über 14.000 € kein Gehalt mehr auszuzahlen ist. Jetzt ist also auch mein Arbeitgeber involviert. Toll..... vor allem so kurz vor Weihnachten. Habe zur Zeit Urlaub und weis noch nicht, wie mein Chef darau reagieren wird.
Meine Ansprechpartnerin vom Steueramt Dortmund (nicht Finanzamt wie ich in meiner Aufregung zunächst meinte) hat mir zwar telefonisch zugesichert, dass mein Antrag auf Stundung zur Zahlung einer Vergleichssumme wahrscheinlich satttgegeben wird, aber schriftlich habe ich noch nichts. Dazu kommt die Drohung der Sparkasse, mein Konto zu kündigen, falls der Sachverhalt bis 23.12.08 nicht geklärt ist.
Werde versuchen, morgen nochmal telefonisch Kontakt aufzunehmen.... habe aber irgendwie kein gutes Gefühl.

Mit freundlichen Grüßen

entermanni
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Feuerwald

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Re: Bitte um Hilfe! Kontopfändung kurz vor Weihnachten!
« Antwort #9 am: 21. Dezember 2008, 20:54:44 »

" Dabei auch ein Schreiben an meinen Arbeitgeber, das mir bis zum Begleich der Summe von über 14.000 € kein Gehalt mehr auszuzahlen ist."

- der unpfändbare Teil des Arbeitseinkommens ist immer auszuzahlen. Ein Blick in die Lohnpfändungstabelle gibt Auskunft über die Höhe.

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