Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: argzzz am 20. Februar 2010, 23:07:26
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hallo,
wollte demnächst inso eröffnen nur mein problem ist das ich nicht all meine gläubiger kenne.
habe so ca. 30 gläubiger die schulde habe ich schon seit ca. 1996, damals hatte ich ein kleines einzelunternehmen, s kann ich tun um die gläubiger herauszufinden. habe bereits ein selbsauskunft von der schufa mir zuschicken lassen aber da stehen nur 5 stück drin.
die andere frage ist natürlich was könne die mir pfänden ???
bin verheiratet und habe 2 Kinder 5 und 2 jahre
nette einkommen= 1450€
verflegungsspessen= 230€
wohngeld= 250€
meine frau hat kein eigenes einkommen, aber
kindergeld= 368€
kindergeldzuschuss 255€
kann mir bitte jemand helfen, bin wirklich schon verzweifelt nach so vielen jahren
vielen danK in voraus
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habe so ca. 30 gläubiger die schulde habe ich schon seit ca. 1996, damals hatte ich ein kleines einzelunternehmen
- wenn Sie 20 GL zusammen bekommen, ggf. Regelinsolvenz
die andere frage ist natürlich was könne die mir pfänden ???
- derzeit wohl nichts.
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Noch ein kleiner Tip falls du es nicht schon geändert hast: Lasse deinen Lohn nicht auf dein Konto laufen. Eine Kontopfändung ist zur zeit noch möglich. Wenn, dann lasse dir ein Konto auf den Namen eines Freundes,Schwester oder Bruder einrichten...... oder auf das Konto deiner Frau. Bei dem Konto deiner Frau solltest du aber darauf achten das sie keinerlei Soziale Unterstützung bekommt. In der Regel werden nämlich hier die Kontoauszüge der letzten Monate eingefordert um zu sehen was alles auf das Konto kommt. Also, Bruder ,Schwester oder ein anderes Familienmitglied wäre am besten.
Ferner solltest du beachten das wenn du den Anwalt für die Insolvenz bezahlen musst, dies auch nicht von deinem Konto überweisen darfst. Diese wäre nämlich ein Guthaben das der Iso-verwalter in die Insolvenzmasse mit einbeziehen könnte. Also, überweisen nur von einem anderen Konto als dein eigenes.
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Kennt der GL aber dann das Konto, pfändet er den Herausgabeanspruch und...
....wenn die Kohle kommt, ist sie Gott sei dank gleich weg und beim Amtsgericht kann nicht mal eine Kontofreigabe erfolgen.
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danke für die guten infos