"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: bitte um hilfe  (Gelesen 1956 mal)

Pascal

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
bitte um hilfe
« am: 19. Juli 2010, 17:11:59 »

hallo zusammen,
bin seit einer woche in der insolvenz. am montag nächster woche habe ich den ersten termin beim iv, habe voll angst.
ich habe bis jetzt immer eine lohnpfändung gehabt, dabei wurde ich immer mit einer unterhaltspflichtigen person berechnet also meine frau. jetzt habe ich in manchen foren gelesen das dies geändert wird, da meine frau 675 euro
arbeitslosengeld kriegt. muss ich jetzt mehr bezahlen also lieg ich jetzt an der grenze wo mir nur noch 900 euro oder so zu stehen. vieleicht könnt ihr mir ja helfen mach mir nämlich voll sorgen.
danke im vorraus.
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: bitte um hilfe
« Antwort #1 am: 19. Juli 2010, 21:20:35 »

Erstmal ist Ihre Frau Unterhaltsberechtigt. Wenn dies der TH anders sieht, dann muss er einen Antrag beim Insolvenzgericht
stellen und dieses Entscheidet dann nach Abwegung aller Fakten darüber ob ja oder nein! Solange wird Sie angerechnet.

Wieviel von Ihrem Gehalt gepfändet werden kann, hängt von Ihrem Nettogehalt ab und dann können sie den pfändbaren
Betrag der Pfändungstabelle entnehmen!

Wie hoch ist Ihr Nettogehalt?
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz