Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Weiss1 am 04. März 2011, 19:08:07
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Hallo,
im März/April 2009 hat mein Vater einen Roller für mich finanziert.
Die letzte Rate wird nun bezahlt, somit ist der Roller in 2 Wochen
komplett bezahlt.
Mein Vater muss ebenfalls in 2 Wochen die eidesstattliche Versicherung abgeben. Mein Vater ist nie den Roller gefahren, der steht die ganze
Zeit bei mir und auch nur ich fahre ihn.
Nun möchte ich ihm den Roller abkaufen. Geht das noch? Oder gibt es da
Probleme? Er darf auf keinen Fall gepfändet werden. Da es meiner ist &
ich ein haufen Geld in ihn gesteckt habe. Nur eben mein Vater hat ihn
finanziert / bzw. müsste ja dann noch den Fahrzeugbesitzer sein.
Was soll ich tun? *Angsthab* :dntknw:
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Wer steht im Kaufvertrag?
Eigentümer ist derjenige, der den Roller gekauft hat.
Wenn nachweisbar ist dass Sie den Roller bezahlt haben läßt sich bestimmt noch ein Kaufvertag aus dem Jahre 2009 "finden", in dem Sie dem Vater diesen Roller gegen Zahlung der Raten abgekauft haben. :whistle:
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Kaufvertrag? Also 2009 waren wir bei einem Roller-Händler und er hat ihn finanziert (89€ x 24) die jetzt den Monat zum letzten mal bezahlt wird.
Was soll ich tun??? Ich bin am Ende...
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Ich habe Ihnen eine PN geschrieben.
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Andere Frage:
Wenn er eine Woche VOR dem Termin beim GV mir den Roller verkauft
(tatsächlich verkauft, der Roller ist dann auch bei der Bank beglichen
, ich bezahle den Rest dannja!). Was ist DANN? Kann der
GV dann noch irgendetwas wollen? Denn dann gehört er ja MIR?!