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Autor Thema: Böses erwachen.  (Gelesen 3167 mal)

koelner84

  • Gast
Böses erwachen.
« am: 05. Februar 2012, 10:40:17 »

Hallo aus Köln an alle,

seid 2004 sind aus 2600€ wegen Insolvenz meines damaligen Arbeitgebers(Ausbildung) nach zwei Unfällen, einer weiteren Arbeitgeber Insolvenz und dummheiten etwa 24000€ geworden.

 Ich habe mich 07/2011 für eine zweite und letzte Umschuldung mit Ratenkredit entschieden und für alle bisherigen Schulden bei einer neuen Bank einen Ratenkredit(15400€nennbetrag) zudem eine Visa und ein Giro mit Dispo abgeschlossen. Mein Gehalt war da bei 1782€/netto fest.

Nun hing da mein Gehalt auch schon etwa 1000€ im dauerhaften Rückstand.
Ich habe das aufgefangen mit der Visa. Alle Kosten waren bezahlt und ich hatte sogar etwa 300€ über im Monat. Auf Grund der zwei erlebten Insolvenzen und der erneut schlechten Zahlungsmoral wollte ich mich selbsständig machen.
Meine Beraterin legte mur nah für die Kosten meine BU zu kündigen, da bekäm ich 1000€, hätten gereicht für die anfangskosten.
Ich bekam aber nur 70€.

Dann überschlug sich alles. Die Kosten beglich ich mit Visa und co. Die zinsen und zahlungen stiegen natürlich und ich brauchte drei Verträge für das Gewerbe.
Dann noch ein kurs auf raten und ich hatte plötzlich 100€ minus im monat.
Aber einnahmen blieben aus, ist ein langlebiges Gewerbe.
Im Dezember bekam ich zudem noch eine Gehaltskürzung auf nur noch 1313€/netto.

Seid anfang diesen Monats ist alles überzogen, die Bank lässt nix und niemanden mehr zum Konto. Normalerweise Bucht sie Lastschriften immer, wenn es keine deckung gibt führt sie diese zwei werktage später zurück. Aber nix mehr.
Die Buchten die Kreditraten und seid da an garnix mehr.

Habe das Gewerbe zum 31.1 abgemeldet und alle Verträge mit Berufung auf Geschäftsaufgabe wegen finanzieller schwierigkeit gekündigt. Ich hoffe das die die Kündigungen annehmen. Wenn nicht hab ich noch mehr Schulden.
Per Telefon bekamm ich am 02.02 schon erste Tipps. Die ich befolgte
Der Bank habe ich gestern meine Zahlungsunfähigkeit per Post mitgeteilt und eine forderungsaufstellung angefordert. Und mir ein neues Guthabenkonto besorgt wo meim gehalt drauf geht.

Die Beraterin am Telefon sagte mir das es ganz stark nach Verbraucherinsolvenz aussieht, und sie ksum chancen für eine einigung sieht.

Wie seht ihr das?
Ich stehe der Insolvenz offen gegenüber, habe keine kraft mehr für das ewige hoffen und bangen.
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wiwo

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Re: Böses erwachen.
« Antwort #1 am: 05. Februar 2012, 12:02:10 »

Hallo koelner84,

bzgl. Verbraucherinsolvenz sehe ich Ihre Situation genauso wie Ihre Telefonberaterin. Hier wäre die Zuhilfenahme einer staal. anerkannten Schuldnerberatung (z.B. bei Ihrer zuständigen Kommune) ganz sinnvoll. Außerdem wpürde ich Ihnen empfehlen, Ihr Guthabenkonto in ein P-Konto umzuwandeln. Zum P-Konto finden Sie hier im Forum einiges an Infos, einfach die Suchfunktion benutzen.

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Gruß
wiwo
 

koelner84

  • Gast
Re: Böses erwachen.
« Antwort #2 am: 05. Februar 2012, 13:42:16 »

Hallo wiwo,

danke für die schnelle Antwort.
Habe mich wie gesagt mit dem gedanken der Verbraucherinsolvenz selber schon "angefreundet".
Werde mich für den Zweck am Montag um einen Termin bei der Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale kümmern.
« Letzte Änderung: 05. Februar 2012, 13:43:52 von koelner84 »
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Insoman

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Re: Böses erwachen.
« Antwort #3 am: 05. Februar 2012, 17:09:32 »

Wenn Sie gewerblich tätig waren, stellt sich zumindest die Frage nach der Verfahrensart.

Folgendes ist zu beachten:
1) Sie hatten Arbeitnehmer beschäftigt und es bestehen Forderungen eines Sozialversicherungsträgers.
2) Sie haben Schulden aus nicht abgeführter Lohnsteuer.
3) Sie haben mehr als 19 Gläubiger.

Sollte einer der Punkte auf Ihre Situation zutreffen, müssen Sie einen Antrag auf Regelinsolvenz stellen.
In diesem Fall könnte es mit der Hilfe einer "geeigneten Stelle" schwierig werden, da diese in der Regel nur klassische Verbraucher unterstützen.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

koelner84

  • Gast
Re: Böses erwachen.
« Antwort #4 am: 05. Februar 2012, 18:07:27 »

Danke Insoman,

nix dergleichen trift zu.

zu 1 und 2: Hatte keine Angestellten
und zu 3: wenn die Kündigungen bei den Dienstleistern nicht fruchten werden es "nur" 7(10, falls jeder der Veträge bei der Bank als Gläubiger zählt)Gläubiger sein.
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