Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: hoolster am 21. August 2009, 11:49:43
-
Hallo liebe Leute
Also folgendes es hatte mich eben ein bekannter gefragt ob ich ihm evtl ein Quad auf meinen Namen zulasse da er wohl eine Eidesstaatliche Versicherung abgegeben hat und sie es ihm sofort pfänden würden.
Da ist meine Frage nur ,da ich weiss das der Halter haftet, ob es wirklich so ist das man bei einer EV kein Fahrzeug auf seinen Namen zulassen kann?
Ich danke schonmal vor ab
MFG
Sascha
-
zulassen geht schon,
allerdings kann gepfändet werden, wenn die Gläubiger Kenntnis von dem Fahrzeug erhalten und sich die Pfändung wirtschaftlich lohnt.
-
Eine EV beeinträchtigt eine Fahrzeugzulassung m.E. in keinster Weise. Es könnte nur relevant für die Versicherung sein.