Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: samira77 am 16. Juni 2013, 20:28:10
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Hallo liebe Forenmitglieder
Bin neu,und vielleicht am Anfang etwas :sad:
Meine Frage:
ich habe einen "Brief" vom netten :wink: Anwalt bekommen..
Habe um ein Vergleichsangebot gebeten,und meine Antwort lautet: Entgegenkommen nur möglich,wenn die schwierige Situation nachgewiesen wird....
Darf der das anfordern??? bitte um eure Hilfe..
Ich weiss nicht,wie ich antworten soll..
Ich danke euch,für eure Mithilfe
LG Samira
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Hallo,
klar darf der das. Warum sollte er sich auf einen Vergleich einlassen, wenn Deine Einkommens- und ggfs. auch Vermögenssituation nicht für ihn geklärt ist.
Im übrigen wäre es auch hilfreich gewesen, wenn Du ein stückweit mehr Informationen gegeben hättest:
Höhe der Schulden, Höhe Deines Vergleichsangebotes, Einkommen, Ausgaben. Wie sollte man sonst zu einem Ergebnis kommen, dass Dein Angebot auch nur den Hauch einer Chance hätte.
LG
MissTraut
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Darf der das anfordern???
Kommt drauf an, welches Ziel man verfolgt.
Normalerweise macht man von sich aus ein Vergleichsangebot.
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Danke für die Antworten
bei mir ist das ein Problem,es geht um Filesharing....
Was soll ich noch dazu sagen...
Ich muss für jemanden den Kopf hinhalten,weil ich AI bin..
Jetzt schau ich,wie ich aus der schei**e rauskomm..
Und mit einem Abmahnanwalt.... :dntknw:
Lg Samira
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Das ist eher ein Thema für entsprechende Fachforen. Abmahnung wegen filesharing ist schon eine sehr spezielle Sache, die rechtlich ganz klarer Schritte bedarf. Da geht es darum, die meist beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, sondern eine anders formulierte; da geht es um die Frage, ob überhaupt der Anschlussinhaber haften muss etc.
Ich glaube nicht, dass hier die entsprechenden Spezialisten anwesend sind.
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Danke
Das Forum wurde geschlossen,hab heut stundenlang gesucht :coffee: aber das gleiche Problem gefunden :respekt:
Ich dachte hier kann vielleicht einer aus seiner "Erfahrung" reden...
Die im Forum... warten alle und hoffen,das die nicht bis zum ...gehen,hab ich auch :mad2:
Ich bin leider etwas weiter als die anderen. :sad:
Die Antwort auf mei Frage,die hab ich durch stundenlanges suchen endlich gefunden..
Und ob da,in den gewissen Foren.. net die "Spezialisten" dahinterstecken..hab da so ein Gefühl :nono:
Sorry,wenn ich mich da hier so ins Forum nei gewurschtelt hab,hab gehofft :Oh_no:
Lg Samira