Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: HodelU am 15. März 2007, 21:51:19

Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: HodelU am 15. März 2007, 21:51:19
meine mutter hat ein kleines schuhgeschäft und ist mangels kundschaft in tiefe schulden geraten.
leider geht die deutsche bürokratie davon aus das alle selbstständigen über massenhaft geld verfügen und daher bekommt sie nirgendwo rat oder hilfe ohne das vorher beträchtliche sumjmen gefordert werden
tatsache ist aber das sie keinen pfennig geld mehr hat und würde ihr mann nicht als lkw fahrer ein gehalt bekommen gäbe es nicht mal genug zu essen bei ihnen
sie wollte jetzt insolvenz anmelden und ihr würde gesagt das die antragstellung auf alle fälle 1500 euro kostet und sollte sie einen fehler machen beim ausfüllen wäre dwer betrag trotzdem fällig obwohl die sache dann gar nicht bearbeitet würde
jemand hat ihr gesagt das wenn sie in insolvenz geht auch das gehalt meines vaters bis auf 900 euro gepfändet wird und das würde dann verdammt knapp werden zum überleben (weil miete, strom etc)
sie ist mit den nerven am ende und ich mach mir wirklich sorgen um sie
weiß hier vieleicht jemand wo es kostenlose info für selbstständige gibt oder vieleicht weiß jemand von euch über regelinsolvenz bescheid
ich bin dankbar für alle antworten :-( [addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: paps am 15. März 2007, 23:26:07
erst mal willkommen,

bitte hören Sie und Ihre Eltern nicht auf die \"Schauermärchen\".

Es ist ein stolzer Betrag, den Sie da zur Vorbereitung der RI nennen.

Seriöse Anbieter können das auch für den hälftigen Betrag.

Sofern Sie in der Lage sind, alle Gerichtsdokumente lesen und verstehen zu können, gehts auch ohne große finazielle Aufwendungen.

Regeklinsolvenz bedeutet, dass das Geschäft weitergeführt und die Privaten Schulden und die als GF bereinigt werden.

Es wäre jedoch zu überlegen, ob nicht eine Abmeldung des Gewwerbes, die bessere Lösung ist.

Das mit den fehler machen war wohl Bauernfängerei, um den relativ hohen Preis zu rechtfertigen.
(Wir reden hier über Insolvenz, nicht Sanierung)

Das Einkommen ihres Vaters bleibt erst mal völlig unberücksichtigt.

Empfehlenswet wäre den Antrag auf ALGII zu stellen (durch Ihre Mutter, mehr als Ablehnung kann ja nicht erfolgen).

Bitte richten Sie ihren Eltern aus, dass alles garnicht so dramatisch ist, wie sie vielleicht jetzt glauben.
Sie können mich auch gerne ratsuchend anrufen.
[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: ThoFa am 16. März 2007, 09:18:13
Hallo,

bitte mal konkreter die 1.500,00 € erklären. Für mich liest sich dies so, als soll es sich dabei um Gerichtskosten handeln.

@ Paps:

Seriöse Anbieter, die eine Komplettberatung für 750,00 € anbieten, werden über kurz oder lang selber in der Insolvenz landen. Bei Komplettberatung rede ich von der vorinsolvenzlichen Beratung, der Beratung während der Insolvenz und der kompletten WVP.  :pfeifen:    

MfG

ThoFa[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: HodelU am 16. März 2007, 10:51:08
erst mal danke für die antworten
also meine mutter hat beim amtsgerich magdeburg angerufen und DIE waren das die 1500 euro wollen , die dame am telefon hat gesagt das wenn meine mutter in dem antrag nen fehler macht der zurück geschickt wird und das geld aber trotzdem fällig ist  :wall:
mein vater hat als meine mutter ihr geschäft eröffnet hat für den kredit bei der sparkasse gebürgt und der bankmanager sagt das da kein rauskommen ist und ihm bis auf 900 euro allse weg genommen wird
meine mutter würde sich nene anwalt nehmen um korekte auskunft zu bekommen aber um ganz ehrlich zu sein hat sie nicht mal mehr das geld dafür
ich wäre auch der meinung sie soll das geschäft abmelden aber ich kenn mich halt nicht so aus, ich weiß bloß das bald was passieren muß weil meinen mum sich nervlich fertig macht

@paps wie meinen sie das meine eltern können sie gern anrufen, bieten sie telefoniche beratung?[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: paps am 16. März 2007, 12:53:27

Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: ThoFa am 16. März 2007, 23:58:36
Hallo,

die Dame hatte keine Ahnung von der Insolvenz. Ihre Mutter kann sich die Kosten des Verfahrens stunden lassen.

MfG

ThoFa[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: paps am 17. März 2007, 00:25:44
ja und wo ist nun meine mühsam erstellte Antwort hin?[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: ThoFa am 17. März 2007, 00:43:40
So was hatte ich auch mal, ist - glaube ich - wenn man beim zitieren etwas falsch macht, frag mich aber nicht was. ;)

MfG

ThoFa[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: HodelU am 17. März 2007, 20:50:15
ja das mit dem stunden haben wir auch schon gehört aber bleibt immer noch die frage wegen des gehalts meines vaters.
generell sind noch massenweise fragen offen aber für selbstständige gibts wohl keine kostenlose schuldenberatung wurde meiner mum gesagt. es ist schlimm das kleine leute wie meine  eltern nur steine in den weg gelegt bekommen während große gesellschaften ohne weiteres millonen schulden machen können und die ganz oben eigenartiger weise trotzdem nicht in die soziale unterschicht abrutschen  :manno:

@ paps würden sie die antwort nochmal verfassen ich hätte sie wirklich gern gelesen (bitte)[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: Feuerwald am 17. März 2007, 21:22:45
Hallo

was ist denn mit dem Geahlt des Vaters noch unklar ? Die Frage wurde doch schon beantwortet. Falls dennoch nicht geklärt, einfach nochmals fragen.

Auch für kleine Selbständige kann es Insolvenzberatung geben, wenn auch nicht überall. Nun ist das Land in dem wir leben ja keine Dorfgemeinde. Man sollte schon wissen, aus welcher Ecke Ihre Eltern kommen.

MfG
Feuerwald

[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: yvefragt am 18. März 2007, 22:02:16
es tut mir leid wenn ich ein bißchen langsam im begreifen bin aber ich kenn mich bei sowas halt überhaupt nicht aus
also meine eltern wohnen in trautenstein das ist ein kleines dorf in sachsen anhalt, das nächste zuständige amtsgericht das sich mit insolvenz beschäftigt ist magdeburg
meine mum hat sich uumgeschaut aber nur schuldnerberater gefunden die geld für ihre hilfe wollen, ihre jetzige verlangt 600 für die hilfe beim einreichen der insolvenz aber das kann sich meine mum nicht leisten
[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: paps am 18. März 2007, 23:48:21
also auf die Schnelle kurz vor Mitternacht.

Die 1.500 scheinen die Gerichtskosten zu sein, die im Vorfeld bezahlt werden sollen.
Das ist Unfug.

Mit dem Antrag auf Regelinsolvenz kann Ihre Mutter auch den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten einreichen.
Gleichzeitig sollte die restschuldbefreiung beantragt werden.

Wenn ihr Vater in massgeblicher Höhe gebürgt hat, dann sollte er auch ein Verbraucherinsolvenzverfahren anstreben.

Und Fehler sind erlaubt, solange es keine groben Patzer sind.

Besteht denn keine Möglichkeit, mit vernünftigen verhandlunegn und Zahlungsplänen noch was hin zu bekommen?
Auch wenn es ein wenig Geld im Vergleich zu den Einnahmen kostet?

Thofa ist auf Sanierungen oder eben Insolvenzen von Firmen spezialisiert.
Allerdings geht das dann auch nicht kostenlos, insbesondere wenn man einen für alle gangbaren Weg sucht.

Anruf war so gemeint, dass nach Tausch der Telefonnummer, ein wenig  Angst genommen werden kann und das weitere Vorgehen sachlich erläutert wird.
Was hilft es, wenn Sie hier die Fragen für die Eltern stellen?
Das ist nicht abwertend gemeint, aber im direlkten Kontakt oder Gespräch erklärt es  sich halt besser.

Also, dass waren die wesentlichsten Punkte der \"verlorenen\" Antwort.
[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: yvefragt am 19. März 2007, 21:31:31
Sie haben recht es ist natürlich nicht ideal das ich hier anstelle meiner eltern frage, meine mutter hat noch zig offene fragen und ich fände es auch besser wenn sie die persönlich stellt. also sagen sie mir doch bitte ob sie die nummer meiner mutter wollen oder ob sie bei ihnen anrufen soll (dann brauchen wir ihre)
ich danke allen für die antworten auf meinen hilferuf es tut schon gut wenn man mal mit jemandem über die ganze misere reden kann
mfg yve
[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: paps am 19. März 2007, 22:54:42
gehen Sie auf \"Ppaps\" und senden Sie mir eine PN.
Dann  kann ich Ihnen  mitteilen, wie sie mich persönlich erreichen können. [addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: vobu am 20. März 2007, 11:28:02
Hallo,

ich habe eine ähnlich geartete Frage an den Moderator, weiß aber nicht, wie ich ein Neues Thema anfange.
Mein Vater hatte vor vielen Jahren, 1991 oder 1992 eine Insolvenz mit seinem Bauunternehmen. Auch ich stelle die Frage in Vertretung meines Vaters, der sich mit der Situation \"abgefunden hat\" und nun, wo er auf Rente ist, noch mehr von den Sozialkassen abgezogen bekommt als vorher, als er noch gearbeitet hat.
Er zahlt wohl schon ca 15 Jahre lang, verhält sich also schon ca 15 Jahre \"wohl\".
Gibt es nicht auch für solche \"Altfälle\" die Möglichkeit der Restschuldbefreiung, eventuell sogar mit einer verkürzten Zeit, weil er ja schon so lange sich wohlverhalten hat?
Über eine Antwort wäre ich super froh!

Danke,

vobu[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: paps am 20. März 2007, 18:03:38
Sicherlich findet sich auch hier eine Möglichkeit, mit den Gläubigern eine Einigung dahingehend zu treffen, dass die Pfändung (?)
von Sozialleistungen beendet werden kann.

Sie/Ihr Vater sollte eine Beratungstelle vor Ort aufsuchen.

Vielleicht ist ja auch der eine oder andere Stammposter aus Ihrem Bereich.

Sie können auch weitere detaillierte Angaben hier machen und wir werden dann weiter sehen.[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: Feuerwald am 20. März 2007, 18:49:55
ergänzend zu paps noch folgender Gedanke:

\"wo er auf Rente ist, noch mehr von den Sozialkassen abgezogen bekommt als vorher, als er noch gearbeitet hat.\"

-> Ich  v e r m u t e  es ist folgendes passiert:  Als noch in Lohn und Brot wurde nur \"gepfändet\". Nunmehr wird mit der Rente \"verrechnet\" (§§ 51, 52 SGB I). Ganz wichtig wäre zu prüfen, ob diese vermuetete Verrechnung innerhalb der Sozialkassen Ihrem Vater zumindest den Anspruch gem. SGB XII belässt.


Gibt es nicht auch für solche \"Altfälle\" die Möglichkeit der Restschuldbefreiung, eventuell sogar mit einer verkürzten Zeit, weil er ja schon so lange sich wohlverhalten hat?

->  Es bestünde immer noch die Möglichkeit ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren zu beantragen. Allerdings ist keine Verkürzung möglich. Ob sich dadurch das Problem der von mir vermuteten Verrechnung innerhalb der Sozialkassen beseitigen ließe, müsste ich noch mal eingehend prüfen.

Wie viel wird Ihrem Vater denn von der Rente belassen ?

MfG
Feuerwald
[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: vobu am 21. März 2007, 09:51:38
Zunächst einmal: Superherzlichen Dank für  die Antworten zu dem Problem meines Vaters. Klasse, daß es Menschen gibt, die sich aktiv an diesen Foren beteiligen.

Das Problem ist wohl richtig erkannt: Als er in Lohn und Brot stand wurde \"gepfändet\", nun verrechnet.
Den Satz oder besser den Betrag, den er noch hat zusammen mit meiner Mutter hat man berechnet. Meine Mutter lebt in Ihrem EIGENEN Haus, welches abgezahlt ist. Sie hat eine Rente von ca. 500 Euro. Meinem Vater bleiben ca. 406 Euro nach Verrechnung.
So haben beide zusammen ca. 900 Euro.
Könnte man durch eine Restschuldbefreiung auch bei einer so lange zurückliegenden Insolvenz (1991/1992) wenigstens nach 6 jahren Wohlverhaltenszeit ( er hat sich sowieso schon über ca. 15 Jahre \"wohlverhalten\" )wieder die volle Rente erhalten? Dann  wäre der Lebensabend sicherlich ruhiger und zuversichtlicher zu verbringen als zur Zeit.

Auf eine Nachricht freue ich mich sehr!

danke im voraus,

vobu[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: paps am 21. März 2007, 18:31:46
Hier noch eine Verbraucherinsolvenz zu führen wäre sicherlich nicht das Problem.
Wichtig jedoch ist, dass Ihr Vater keinen Anteil am Haus besitzt.
Dieser würde durch die lastenfreiheit mit Sicherheit verwertet werden.

Mit Eröffnung müßte dann auch die volle Rente zur Verfügung stehen.
Muß aber erst noch mal nachschauen ob nicht doch die Aufrechnung
mit Forderungen durchgreift.

Vielleicht hat ja Feuerwald schon was gefunden.[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: Feuerwald am 21. März 2007, 18:42:21

\"Mit Eröffnung müßte dann auch die volle Rente zur Verfügung stehen. Muß aber erst noch mal nachschauen ob nicht doch die Aufrechnung mit Forderungen durchgreift\"

Moin !

Da ich derzeit noch aus Kartons lebe, kann ich nicht alles nachlesen, leider.

Die Aufrechnung würde m.E. weiter bestehen, die Frage ist  wie lange.  Die Frist nach § 114 InsO habe ich da ganz schwach in Erinnerung. Da muss ich heute mal passen, weil es auch alle Nase lange neue rechtssprechung gibt. Die große Frage wäre, kann auch nach Erteilung der RSB weiterhin aufgerechnet werden !? Bspw. die Finanzkasse ? In der WVP könen die ja.

Noch ein Link dazu, ohne Gewähr ob nicht schon überholt:

http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_1372.php

MfG
Feuerwald


[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: Feuerwald am 21. März 2007, 18:42:45

\"Mit Eröffnung müßte dann auch die volle Rente zur Verfügung stehen. Muß aber erst noch mal nachschauen ob nicht doch die Aufrechnung mit Forderungen durchgreift\"

Moin !

Da ich derzeit noch aus Kartons lebe, kann ich nicht alles nachlesen, leider.

Die Aufrechnung würde m.E. weiter bestehen, die Frage ist  wie lange.  Die Frist nach § 114 InsO habe ich da ganz schwach in Erinnerung. Da muss ich heute mal passen, weil es auch alle Nase lange neue rechtssprechung gibt. Die große Frage wäre, kann auch nach Erteilung der RSB weiterhin aufgerechnet werden !? Bspw. die Finanzkasse ? In der WVP könen die ja.

Noch ein Link dazu, ohne Gewähr ob nicht schon überholt:

http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_1372.php

MfG
Feuerwald


[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: vobu am 22. März 2007, 09:59:00
Vielen Dank für die Antworten, paps und Feuerwald.
Genau darum geht es bei meinem Vater:

1. Ob überhaupt eine Privatinsolvenz durchführbar ist, laut paps müßte das ja gehen
2. Ob NACH der WVP die Aufrechnung durch die Sozialversicherungsträger aufhört oder nicht.

Denn das ist ja der entscheidende Punkt. Sollten die weiter aufrechnen können, bringt ja die gesamte Privatinsolvenz nichts, da dann die Rente vor und nach der Privatinsolvenz gleich hoch, bzw besser GLEICH KLEIN bliebe.
Der Link war schon mal sehr aufschlußreich. Wenn ich es richtig verstehe, dürfen die Sozialversicherungsträger also während der WVP weiter aufrechnen.
Es wäre super, wenn Ihr noch etwas dazu findet oder wißt, ob die Aufrechnung nach der WVP und der Restschuldbefreiung weitergehen darf oder nicht.

Vielen Dank im voraus,

vobu und mittlerweile \"eingeweihter\" Vater, die Licht am Ende des Tunnels erkennen...![addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: vobu am 23. März 2007, 11:57:32
Hallo, ich bin´s nocheinmal.

Ich habe jetzt den Link mit dem Urteil vom Bundessozialgericht bezüglich §114 InSO wegen der Dauer der Verechnung von Sozialversicherungsschulden mit einer Altersrente durchgearbeitet.
Wenn ich es richtig verstehe, kann die Rentenversicherung für 2 Jahre mit Beginn des Insolvenzverfahrens an die Krankenkasse die Verechnung zulassen, dann ist Schluß?????
Darf danach noch z.B. das Finanzamt wegen Umsatzsteuerschulden oder wegen Gewerbesteuerschulden erneut aufrechnen/verrechnen oder ist nach 2 Jahren komplett Schluß mit der Aufrechnerei?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

vobu[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: Feuerwald am 23. März 2007, 14:29:30
\"kann die Rentenversicherung für 2 Jahre mit Beginn des Insolvenzverfahrens an die Krankenkasse die Verechnung zulassen, dann ist Schluß????? \"

-> ja, so lese ich das auch. Wobei es immer wieder neue Rechtsprechung gibt. Daher ohne Gewähr.


Darf danach noch z.B. das Finanzamt wegen Umsatzsteuerschulden oder wegen Gewerbesteuerschulden erneut aufrechnen/verrechnen oder ist nach 2 Jahren komplett Schluß mit der Aufrechnerei?

-> mit der Aufrechnung (bspw. FA Steuerschuld gegen Steuerguthaben) dürfte nach 2 Jahren nicht Schluss sein, jedoch mit der Verrechnung (§ 52 SGB I) innerhalb der Sozialkassen. Da vermutlich aber keine Steuererstattungsansprüche bei rentenbezug anfallen, dürfet die ufrechnung das kleiner Prob sein.

Eins bliebe noch zu prüfen:

Falls es sich bei der Krankenkasse um Forderungen aus nichtabgeführten Sozialabgaben frühere Arbeitnehmer handelt, k ö n n t e  im Insolvenzverfahren eine Anmeldung zur Insolvenztabelle als Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung erfolgen (§ 174 Abs. 2 InsO). Dies könnte dazu führen, dass diese Forderung nicht von der RSB erfasst werden (302 Abs. 1 Nr. 1 InsO) . OK, deshalb mal vorsorglich noch folgendes: Wurde Ihr Vater jemals wegen dieser Forderungen strafrechtlich belangt ? Wie wurde seinerseits der Lohn gepfändet ? Normal nach § 850c ZPO oder wegen Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nach § 850f (2) ZPO ? Es geht um die Frage, ob die KK jemals eine deliktische Forderung hat feststellen lassen oder „nur“ als Normalgläubiger eine Forderung vollstreckt hat.

MfG
Feuerwald
[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: vobu am 23. März 2007, 15:12:00
Hallo Feuerwald,

\"Falls es sich bei der Krankenkasse um Forderungen aus nichtabgeführten Sozialabgaben früherer Arbeitnehmer handelt, k ö n n t e im Insolvenzverfahren eine Anmeldung zur Insolvenztabelle als Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung erfolgen (§ 174 Abs. 2 InsO). Dies könnte dazu führen, dass diese Forderung nicht von der RSB erfasst werden (302 Abs. 1 Nr. 1 InsO) . OK, deshalb mal vorsorglich noch folgendes: Wurde Ihr Vater jemals wegen dieser Forderungen strafrechtlich belangt ? Wie wurde seinerseits der Lohn gepfändet ? Normal nach § 850c ZPO oder wegen Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nach § 850f (2) ZPO ? Es geht um die Frage, ob die KK jemals eine deliktische Forderung hat feststellen lassen oder „nur“ als Normalgläubiger eine Forderung vollstreckt hat. \"

1.: Ja, es handelt sich um nichtabgeführte Sozialabgaben früherer Arbeitnehmer.

2. \"Wurde Ihr Vater jemals wegen dieser Forderungen strafrechtlich belangt ?\"
Eindeutug nein, er wurde niemals einer vorsätzlichen Nichtabführung von Sozialabgaben beschuldigt, verdächtigt oder verurteilt.

3. Der Lohn wurde ganz normal gepfändet ohne daß die Krankenkasse jemals eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung festgestellt oder postuliert hat.

Ich bin auf die Antwort mehr als gespannt!!

Vielen Dank im voraus,
vobu
[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: Feuerwald am 23. März 2007, 16:30:28
siehe interne \"PN\".
Wie geschrieben ohne jede Gewähr, nur als denkbar möglicher Ansatz.  

MfG
Feuerwald

[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: vobu am 29. März 2007, 15:19:14
Hilfe!!,

hier die versprochene Rückmeldung zum Statement des Steuerberaters im Falle der Insolvenz meines Vaters mit dem Baugeschäft.

Mein Steuerberater/Rechtsanwalt bemerkte folgendes.
Da der Konkurs, der zwar mangels Masse abgewiesen wurde unter anderem Schulden bei den Sozialversicherungskassen hinterlassen hat, sei KEINE PRIVATINSOLVENZ möglich. Eine Privatinsolvenz sei nur möglich, wenn keine Schulden durch z.B. Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen aus Arbeitnehmerverhältnissen da sind.

Das hieße: AUS DER TRAUM!!???

Wissen Sie da Rat, ist das tatsächlich so???
Über eine Antwort würde ic mich sehr freuen!!

Danke, vobu[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: Feuerwald am 29. März 2007, 18:32:15
\"Da der Konkurs, der zwar mangels Masse abgewiesen wurde unter anderem Schulden bei den Sozialversicherungskassen hinterlassen hat, sei KEINE PRIVATINSOLVENZ möglich. \"


§ 1 - Vertraue nie einem Juristen

Mein Satemetn ist folgendes:

Die \"Privatinsolvenz\" gibt es im Grunde überhaupt nicht. Die Aussage eine Privatinsolvenz (gemeint ist ein Restschuldbefreiungsverfahren) sei aklleine wegen Verbindlichketien aus Arbeitsverhältnissen nicht möglich, ist daher irrendführend und kann so nicht stehen gelassen werden.

Es gibt für natürliche Personen die Obtion auf

a) eine Regelinsolvenz
b) eine Verbraucherinsolvenz
+ Restschuldbefreiungsverfahren
+ Stundung der verfahrenskosten

Beide Verfahren können mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung verbunden werden.

Wenn ein früherer Selbständiger Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen hat, so kann dieser zwar kein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen, jedoch ein Regelinsolvenzverfahren, das ebenso zur Restschuldbefreiung führen kann.

Zur Abgrenzung siehe § 304 InsO.

Das hier kein Verbraucherinsolvenzverfahren angestrebt werden kann, ist wegen der Verbindlichkeiten aus nicht abgeführten Sozialkassenbeiträgen richtig, das Regelinsolvenzverfahren steht jedoch offen.

Anders wenn in einem früheren Insolvenzverfahren einer natürlichen Person kein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt wurde.

Die Abweisung 1991 mangels Masse im Konkursverfahren nach der alten Konkursordnung, damals gab es ja für natürliche Personen noch kein Restschuldbefreiungsverfahren, hindert m.E. keineswegs einem erneuten Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren nach der Insolvenzordnung. Das ist m.E. sehr wohl möglich.  

Die Kernfrage war auch nicht, ob überhaupt ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren möglich ist, viel mehr wie es um die Forderungen der Krankenkasse (Arbeitnehmeranteile) bestellt wäre.

Meine Meinung.

MfG
Feuerwald
[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: paps am 29. März 2007, 19:30:34
kann mich dem nur anschließen.

Auch die Tatsache, dass bisher gepfändet/aufgerechnet wurde, sagt ja nicht, dass ein Entschuldungsverfahren nicht durchlaufen werden kann.

Auch eine Anmeldung wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung dürfte mangels Möglichkeit  jetzt noch in einem Zivilverfahren dies richterlich bestätigt zu bekommen, scheitern.

Sollte die Verrechnung nach 2 Jahren enden, wäre in Abhängigkeit des noch zu erwartenden Lebensalters,ein einfaches Rechnen möglich ob sich eine Entschuldung lohnt[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: vobu am 29. März 2007, 19:48:34
Hallo Feuerwald,
vielen dank für die prompte Antwort.

Tatsächlich kam im Gespräch mit dem Anwalt zunächst die grundsätzliche Frage auf, ob überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet werden könnte, daher wurde die 2. entscheidende Frage über die Dauer des Zugriffs der Sozialkassen ( Aufrechnung ) noch nicht behandelt.
Es geht hier um die Formulierung: \"...wenn die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar sind...\"
Das sollen sie wohl nur dann sein, wenn erstens, weniger als 20 Gläübiger da sind und zweitens, keine Forderungen von Sozialversicherungsträgern aus früheren Arbeitnehmerbeschäftigungesverhältnissen da sind.

Ich habe auch schon überall geschaut, auch in der Broschüre vom Bundesjustizministerium: \" Restschuldbefreiung-eine neue Chance für redliche Schuldner\"
Da steht aber auch nichts über diese speziellen Altschulden bei Sozialversicherungsträgern

Also: Wenn es möglich ist, trotz der Altschulden bei den Sozialversicherungsträgern, eine Insolvenz anzugehen, werden wir das so schnell wie möglich machen.

Da das Problem ja äußerst klar eingegrenzt ist, müßte ich doch irgendwo eine eindeutige Antwort herbekommen!?
Weißt Du vielleicht, wo?

Vielen dank,

vobu
[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: Feuerwald am 29. März 2007, 20:32:18
\"Es geht hier um die Formulierung: \"...wenn die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar sind...\"

- das betrifft aber doch  N U R  die Frage der Abgrenzung Verbraucher-Regel(Unternehmer)Insolvenz, sprich welche Verfahrensart zu wählen ist ! Wenn der frühere Selbständige nicht unter die Vorschriften des (Kleinverfahrens (Verbraucherinsolvenz) fällt, dann immer unter die des Regelinsolvenzverfahrens
[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: vobu am 30. März 2007, 17:02:28
Wenn das so ist, daß es nur um die Art des Verfahrens geht, dann gehen wir die Sache jetzt an!

vobu[addsig]
Titel: brauche dringenst rat, bitte
Beitrag von: Feuerwald am 30. März 2007, 17:27:49
aber besser nicht zusammen mit diesem Anwalt.

MfG
Feuerwald
[addsig]