Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Raportana am 04. April 2013, 00:46:48

Titel: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: Raportana am 04. April 2013, 00:46:48
Guten Morgen in die Runde!

ich bin 25 Jahre alt, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung, bin seit Jahren in psychiatrischer Behandlung, ein Hauptgrund dafür sind meine sich immer wieder auftürmenden Schulden, der dadurch resultierende Stress etc. pp, es geht immer wieder in Richtung Angst, schiere Paranoia.

Ich fasse mal kurz zusammen:
- 25.000 und ein paar Zerquetschte Gesamtschulden
- 11 Gläubiger, vorher waren es mehr durch Aufkauf eines Großen Inkasso, nur noch 11.
- diverse Waren eingekauft, die nicht mehr (Erklärungsversuch weiter unten) vorhanden sind
- EV abgegeben, Eintragung erfolgt

Ich habe letzte Woche an alle Gläubiger ein Fax nach $305, zwecks Aufstellung, Anforderung Kopien Titel etc. geschickt.

Einige haben sich bereits gemeldet, einer ist dabei der betreibt weiterhin stur die Zwangseintreibung, evtl. aber auch nur eine Überschneidung und die Mitarbeiterin war wirklich nur eine "kleine"(nicht abwertend gemeint) Service Mitarbeiterin, die keinen Einfluss habe.

Ich hoffe ich wirke nicht allzu wirr, ich brauche einfach mal Rat von unbeteiligten Dritten.

Ich war bereits vor einem Jahr, während einer längeren Arbeitsunfähigkeit bei einer Beratungsstelle einer Kirche. Dort saß ein ganz toller Hecht, der mich nach kurzem Blick über meine Situation gleich als Verbrecher titulierte, da ich ja diverse Dinge, die ich auf Raten gekauft habe nicht mehr besitze. Ich solle einfach "Briefe sammeln" einen "Ordner anlegen" und "dann nichts mehr tun", "die können bei Ihnen ja eh nichts holen und Arbeit finden Sie ja wohl auch keine mehr"...

Was soll ich sagen, ich bin wohl am falschen Tag, mit der falschen Einstellung zum falschen Berater gegangen, ich habe genau den Rat befolgt, gesammelt gesammelt gesammelt, und sonst nichts mehr getan. Ende letzten Jahres durfte ich dann Bekanntschaft mit unserem örtlichen GV machen, ich muss sagen ab hier war ich wirklich positiv überrascht, eine einfühlsamer, netter und zuvorkommender "Typ", der beispielsweise bei Terminen sehr flexibel ist.

Nach einem Jahr sind aus ca. 15t nun die oben genannten 25t (Großteil durch weiterlaufende MVLZ Verträge, aber auch ein Riesen Batzen an Mahngebühren, Zinsen, etc.).

Mittlerweile bin ich wieder voll Arbeitsfähig, habe auch einen "Job" gefunden, bzw. mir aus schlechtem Gewissen auf zwängen lassen. Ich arbeite 42 Stunden die Woche an 365 Tagen im Schicht Tag und Nachtdienst.

Das alles für 1000 Euro. Ich merke aber, wie die mangelnde Befriedigung aus einem höheren (Ich bin für meinen Berufszweig überdurchschnittlich qualifiziert) und damit zu einer besseren Gläubiger befriedigenden Lohn mich langsam wieder in Richtung eines Burnouts drängt. 2 Davon hatte ich schon, keine Kleinigkeiten, richtig lange auch im KH gewesen.

Ich habe mich zunächst von meinem Arbeitgeber freistellen lassen und um eine bessere Stelle an einem anderen Standort gebeten. Alternativ habe ich auch ein relativ attraktives Angebot, mit einer nicht wesentlich, aber spürbar besseren Bezahlung in der Hinterhand.

Um das dann auch mal abzukürzen, ich fürchte hier haben ja schon viele das Lesen aufgegeben, meine Fragen:

- Wie sieht die Einforderung bei Warenlieferungen aus, bei denen die Forderungen abgetreten sind, gehen die Eigentumsvorbehalte an den neuen Gläubiger über? Wie realistisch ist es, dass ich mit einem Strafverfahren rechnen muss? (Ich bitte um Erfahrungswerte, bzw. Hinweise, dass ich Fehler gemacht habe, ist mir klar, Vorwürfe habe ich genug gehört, ich möchte dafür aber auch einstehen, natürlich in einem gesunden Maße)

- Wie sieht es mit meinem Konto aus, bislang hat der GV hier keine Kontoauszüge sehen wollen, ich habe aber immer wieder mal Kleinigkeiten, die ich verkaufe (mittlerweile natürlich nur noch Dinge, an denen ich ein Eigentumsrecht habe), wo mir dann das Geld aufs Konto überwiesen, oder ich Barbeträge aufs Konto einzahle, auch habe ich mir aktuell beispielsweise mein 4 Jahre altes Netbook gegen einen aktuellen, sehr einfachen PC ersetzt, Kostenpunkt ca. 350 Euro, den habe ich aber Nachweislich für Schulungen meines Arbeitgebers benötigt, Könnnen mir diese Dinge zum Verhängnis werden, wird er hier nach erfolgter EV noch Einsicht fordern? Was macht ein möglicher Insolvenzverwalter mit sowas, ich habe davon gehört, dass Käufe beispielsweise nachträglich Rückgängig gemacht werden, wie geht sowas, kann ich hier auch strafrechtlich belangt werden?

Gibt es hier irgendwo eine Übersicht, wie ein Insolvenz, bzw. ein Einigungsverfahren zu stande kommt, bzw. abläuft?

Mir macht eigentlich im Moment mein Unwissenheit sehr viel mehr Angst, als alles Andere, Schulden kann man abbezahlen, Strafen kann ich entsprechend absitzen, wenn es so weit kommen sollte, ich will alles dafür tun, dass nicht noch schlimmer wird.

Ich will meinen Kopf nicht aus der Schlinge ziehen, ich will dafür gerade stehen, aber mein Misstrauen in öffentliche Beratungsstellen ist durch die oben genannte Fehlberatung sehr groß. Wenn es einen anerkannten Anbieter, bei dem ich weiß, dass ich hinterher nicht noch mehr Mist am Schuh hab, würde ich auch dort Vorstellig werden.

Ich danke für eure investierte Lesezeit, und hoffe ihr könnt mir etwas helfen. Bitte keine Sorge um meine Gesundheit, ich habe ein stabiles Umfeld mit Freunden, einer liebe- und verständnisvollen Partnerin und einen guten Arzt.
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: Raportana am 04. April 2013, 00:51:16
Ammerkung:

Ich würde gerne demnächst, falls sich die beiden Jobalternativen nicht als passend für mich erweisen, studieren. Wie würde sich eine Insolvenz auf ein Studium auswirken? Habe ich Gegenwind vom IV zu befürchten? Ich glaube es wäre sinnvoller mich weiter zu Qualifizieren und Anschließend eine höhere Stelle anzutreten, die mir auch wirklich Spaß macht, als die Früchte abzugreifen, die man als gerade ausgebildeter in dem Alter so bekommt...
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: waldi am 04. April 2013, 09:42:28
Hallo Raportana,

ich verstehe nicht ganz die Geschichte mit den Warenlieferungen. Hast Du Ware eingekauft, quasi gewerbsmäßig, die Du weiterverkauft hast oder weiterverkaufen wolltest?

Natürlich musst Du, falls noch vorhanden, die unbezahlte Ware zurückgeben (Eigentumsvorbehalt).

Wenn Deine Schulden innerhalb eines Jahres um 10 Tsd. Euro gewachsen sind, wird sich dies ja wohl so fortsetzen. Und an eine Abtragung, bei Deinem derzeitigen Verdienst, ist ja wohl kaum zu denken.

Vielleicht habe ich es ja in Deinem ganzen Text überlesen. Aber Du erwähnst nirgendwie die Frage zur Insolvenz. Einen anderen Ausweg sehe ich persönlich nämlich nicht.

Vielleicht gehst Du tatsächlich nochmals zu dem Mann 'von der Kirche', und fragst nochmal nach, was genau er damals mit seinem Vorschlag meinte. Mit 'Nichts mehr Tun' kann ja wohl nur gemeint sein, keine Raten mehr zu bezahlen. Allerdings gleichzeitig einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen.
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: Raportana am 04. April 2013, 10:01:44
Danke zunächst für deine Antwort, solche Texte sollte man nicht nachts Schreiben ;)

Eigentumsvorbehalt ist mir bewusst, ich habe Dinge verkauft, die mir nicht gehörten, Die Frage ist jetzt die, wie Die Gläubiger damit umgehen, die konkrete Frage war hier, ist es realistisch, dass ich dafür, jetzt, nachdem ich den ersten Schritt zur Inso gemacht habe mit dem Anschreiben an alle Gläubiger und bitte um Forderungsaufstellung etc., dass ich jetzt dafür strafrechtlich belangt werde?

Mit "Warenlieferungen" waren unter anderem Handys und Einrichtungsgegenstände gemeint.

Macht es einen Unterschied, ob der Gläubiger Ursprungsgläubiger ist oder nicht? Im Grunde basieren jetzt alle Forderungen auf eingetragenen Titeln, wird jetzt noch jemand auf die Idee kommen und alles zurückzufordern? Ich denke doch ja, oder? Mir ist echt lieber, es kommt jetzt einmal alles raus, als das ich noch zehn Jahr warte, der Schuldenberg immer weiter wächst, das war die Ansage von der kirchlichen Schuldnerberatung, weiter wachsen lassen OHNE Inso, damit ich blos nicht Gefahr laufe dafür verknackt zu werden, bzw. Geldstrafe.

Das kann aber doch nicht die Lösung sein oder? Es sind doch zwei paar Schuhe, einmal, nicht eintreibbare Schulden, und dann evtl. zu kommende Geldstrafen oder schlimmeres, aber das will ich dann auch entsprechend "abbüßen", dafür gerade stehen, mein Leben wieder vollends in den Griff kriegen und aus diesem Teufelskreis ausbrechen.

Wäre ein Anwalt hier von Hilfe? Kann ich den mit ein meinen paar Kröten bezahlen?

Zum besseren Verständnis: Ich mache keine neuen "realen Schulden" mehr, es bezieht sich mittlerweile "nur" noch auf laufende Kosten, wie z.b. Zinsen und GV Gebühren, etc. Ich habe keine Verträge mehr, außer Strom und Miete + NK. Handy hab ich Prepaid, sonst nichts.
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: Der_Alte am 04. April 2013, 17:07:42
Die aktuelle Höhe der Schulden und das beständige Anwachsen durch Zinsen und Kosten sollten Sie zunächst einmal beiseite schieben; darauf zu schauen wie das Kaninchen auf die Schlange bringt erst einmal gar nichts.

Ob es sinnvoll war, die Gläubiger anzuschreiben, kann man diskutieren, denn einen außergerichtlichen Vergleich bzw. eine Bescheinigng nach § 305 InsO können Sie allein nicht erreichen. Dazu benötigen Sie einen Berater.
Ob Sie es noch einmal bei der Kirche versuchen oder sich vielleicht doch eine andere öffentliche Schuldnerberatung suchen, überlasse ich Ihnen. Aber wenn Sie dorthin gehen, dann mit dem klaren Ziel eines Insolvenzverfahrens. Alles andere macht keinen Sinn. Wenn es dann doch - was ich nicht erwarte - mit einem außergerichtlichen Vergleich klappt, dass um so besser. Ansonsten gehen Sie, auch um für sich Klarheit zu bekommen, in Insolvenz und halten die sechs Jahre aus. Den meisten geht es nach einiger Zeit emotional und körperlich besser, wenn der Schritt erst getan ist. Auch wenn der GV ein netter Mensch ist, es lebt sich besser ohne ihn.
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: waldi am 04. April 2013, 17:07:56
Hallo Raportana,

so ganz verstehe ich Deine Angst vor Strafverfolgung nicht.
Es ist doch quasi der Regelfall, dass Leute in Insolvenz gehen, weil sie Waren angeschafft haben, und sich bezüglich der Begleichung dieser Warenrechnung irgendwie vergaloppiert haben, weil die anfängliche Kalkulation nicht zu der dann entstandenen Praxis-Situation passte.

Einzige Strafverfolgungsmöglichkeit sehe ich dann, wenn die eingekaufte Ware in vollem Bewustsein der Zahlungsunfähigkeit weiter verhökert wurde. Also vorsätzlich.

Oder aber wenn die eingekaufte, unbezahlte Ware im Keller gehortet wird, statt sie auf Verlangen des Lieferanten zurückzuschicken.

Beides sehe ich aber hier nicht gegeben.
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: Raportana am 04. April 2013, 20:22:42
Ob es sinnvoll war, die Gläubiger anzuschreiben, kann man diskutieren, denn einen außergerichtlichen Vergleich bzw. eine Bescheinigng nach § 305 InsO können Sie allein nicht erreichen. Dazu benötigen Sie einen Berater.

Ich bin aber der richtigen Annahme, dass ich mit den jetzt erhaltenen, bzw. noch zu erhaltenden Unterlagen dann zum Berater gehen kann und der anschließend, denn nötigen Vergleich anstrebt? Ich bin davon ausgegangen, dass ich so dem Berater schon einmal arbeit abnehme. Den mein Eindruck vor einem Jahr bei der Caritas, um das Kind mal beim Nahmen zu nennen, war eine vollständige Überforderung des Beraters.

Einzige Strafverfolgungsmöglichkeit sehe ich dann, wenn die eingekaufte Ware in vollem Bewustsein der Zahlungsunfähigkeit weiter verhökert wurde. Also vorsätzlich.

Oder aber wenn die eingekaufte, unbezahlte Ware im Keller gehortet wird, statt sie auf Verlangen des Lieferanten zurückzuschicken.

Beides, wirklich, nicht der Fall. Vor einem Jahr war die klaren Worte des Beraters, "mit verkauften Handys die sie nicht bezahlt haben, stehen sie mit einem Bein im Knast".
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: waldi am 04. April 2013, 20:46:41
Dann geh' halt jetzt nochmals zur Caritas, vielleicht ist der Berater ja jetzt nicht auf dem falschen Bein, und Du auch nicht (mehr).
Oder Du gehst halt zu einer anderen Beratungstelle. Die Unterlagen nimmst Du natürlich alle mit.
Allerdings jetzt mit dem festen Ziel einer Insolvenz.
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: hurts am 06. April 2013, 14:00:55
Die Angst vor den strafrechtlichen Folgen sollte Dich nicht von weiteren Schritten abhalten.

Es nutzt ja nichts. Wenn ein Gläubiger dies unterstellen will, in der Regel ja nur um den Zahlungsdruck zu erhöhen,
dann wird er das so oder so tun wenn Du die Schuld nicht begleichen kannst.

Wenn allerdings klar ersichtlich ist, dass bei Dir nichts mehr zu holen ist, ist das Interesse daran Dir strafrechtlich
einen auszuwischen gering. Damit investieren die nur noch mehr unnötig Zeit in Dich.
Das sind ja keine Privatpersonen mit Rachegelüsten.

Der Eigentumsvorbehalt ist zumeist nur theoretischer Natur (natürlich gibt es Ausnahmen).
Es wir kaum einer nach ein paar Monate nach dem Verbleib deines Handy fragen.

Und wenn doch einer Anzeige erstattet muss der Staatsanwalt erstmal deine Schuld unzweifelhaft beweisen, und der
Richter diese Überzeugung teilen.
Wenn das tatsächlich passieren sollte, führst Du diesen Schuldenteil sowie die Geldstrafe als Lehrgeld weiter.
Aber glaub mir, einen Großteil Deiner Schulden wirst du in einem sorgfältig vorbereiteten und geführten Insolvenzverfahren los.





Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: kolu2013 am 09. April 2013, 17:54:36
also wenn Du in nervenärztlicher Behandlugn bist, dann kann man das doch mit Fachleuten besprechen. Das die Dich stärken, die Insolvnez einzureichen.

Die ganzen offenen Rechungen nehmen und zu einer Schuldnerberatung gehen und die Insolvenz anmelden. Dann bekommst du vom Gericht zunächst die Unterstützung, das sich keine Gerichtsvollzieher mehr melden zur Sache. bitte nichts vergessen, der Schuldnerberater schreibt alle an. Es wird Zeit vergehen, bis die Insolvnez eröffnet ist, aber Angst vor Stafe musst nicht haben.
Es wird auch nichts, was Du gekauft hast, aus Deiner Wohnung geholt, wenn die Inso angegangen ist. Was nicht mehr da ist, ist nicht mehr da, dafür bist ja pleite!   

Als nächstes würde ich sofort mit dem studieren anfangen. Sofort!!!!! Noch vor der Insolvenzeröffnung. Du musst niemanden fragen, ob du studieren darfst. ich würde aber gleich beginnen, wenn Du noch keine Ausbildung hast. Du vergammelst Zeit. Du hast eh, auch wenn Du arbeitest, kein Geld durch die Pfändung. Fange sofort eine Ausbildung an, wenn Du bafög bekommst- das ist nicht so hoch, das es gepfändet wird. Das wäre mein Vorschlag. alles gute!
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 09. April 2013, 20:47:00
OHje
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: Dauerstress am 09. April 2013, 22:41:45
Moment mal, der Threadersteller hat eine abgeschlossenen Berufsausbildung. Hier sollte vorab genau geprüft werden, ob während des Insolvenzverfahrens ein Studium möglich ist, ohne gegen die Obliegenheiten gem. § 295 Abs. 1, Nr. 1 InsO zu verstoßen.
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: kolu2013 am 10. April 2013, 09:12:25
Deswegen habe ich geschrieben, vor Einreichung der Insolvenz zum Studium anmelden udn zwar sofort. Das wäre dann wohl das letzte, einem insolventen Menschen das studieren zu verbieten 6 Jahre. Aber alles ist möglich in der germany Demotivations- Insolvenz.
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: koelner84 am 10. April 2013, 09:37:05
Hallo Raportana,
 
das ganze kommt mir in Zügen bekannt vor.

Zum Thema Handys etc.:

Ich habe beim wässrigen Handyprovider zwei Verträge (1x Privat, 1x Geschäftlich) abgeschlossen, beide mit je einem Smartphone. Als klar wurde das ich nicht mehr Zahlen kann habe ich beide Smartphones stillgelegt, mir eine Preepaidkarte besorgt und mit der ein altes Handy was mir gehört bestückt.

Die beiden Smartphones habe ich bei seite gelegt, eines ist mir leider heruntergefallen und das Display ist gerissen, um es jederzeit zurück geben zu können.

Meine Beraterin gab mir den Rat die Smartphone zu verwahren und das weitere Verfahren mit meinem späteren TH abzusprechen.

Nachdem mein Inso-Verfahren eröffnet wurde und der Termin bei meiner TH war habe ich beide Smartphones mitgenommen und Ihr die Sachlage erklärt.
Sie schaute mich an und fragte ob der wässrige jemals nach den Phones gefragt habe. Ne, hat er niemals getan.
Daraufhin sagte Sie daß niemanden, aus wirtschaftlichen Sinne, ein fast ein Jahr bzw. 1,5 Jahre altes Smartphone interessiert! Und was Sie damit nun soll, sich bes als netten Briefbeschwerer hier hinlegen, den mehr Wert hat es nicht.

Ich erhielt von Ihr die Zustimmung mit den beiden tun zu dürfen was mir beliebe. Das jüngere und ganze habe ich wieder in Betrieb genommen, mit einer neuen Microsim meines Preepaidanbieters, der erachtlich günstige Flatpackete im Preedaidverfahren anbietet. Das ältere und kaputte liegt weiterhin in meiner Schublade, für den fall das der wässrige mal auf die Idee kommt den mitlerweile Elektroschrott (ganz abgesehen vom schaden)  zurückhaben zu wollen.

Bis heute hat sich aber noch niemand gerührt.


Zum Thema zweite oder erweiterte Ausbildung:

Ich habe ein altes künstleriches Handwerk gelernt, was ich aber seit einem Unfall vor mittlerweile fast sieben Jahren nicht mehr ausüben kann.

Trotz meiner hochqualifizierten Ausbildung besitze ich dennoch keine anwendbare qualifizierung. So blieb mir nix weiter über als hilfs Jobs (Zeitarbeit, Pflegebereich etc.) auszuüben. Letztes Jahr im Sommer wurde bei mir Arthrose 3. - 4. Grades festgestellt was nun endlich das Arbeitsamt dazu veranlasste mir eine umschulung zu finanzieren.

Mir drengte sich die selbe frage auf wie dir: Wird mir der TH daraus nen Strick ziehen, mir gar die Umschulung untersagen?

Meine Beraterin beruhigte mich da. Sie sagte mir das eine Umschulung / Neue Ausbildung absolviert werden kann / bzw. von den TH`s mit unterstützt werden wenn diese durch:
a) gesundheitlichen Gründen notwendig ist,
b) der erlernte Beruf auf Grund verschwinden geringer bis gar keine Nachfrage und/oder geringen zu erwartenden Durchschnittslohn - unterhalb der Pfändungsgrenze- keine pfändbaren Beträge auf Dauer abwerfen wird, mit noch so großen Bemühungen,
begründet ist.

Es währe nur anstrebsam die Umschulung / Neuausbildung vor Verfahrenseröffnung zu starten und bescheinigungen von entsprechend qualifizierten Stellen zu besitzen.
Die Umschulung und Neuausbildung sollte allerdings nicht länger als eine normale Ausbildung Dauern/angemessene Zeit nicht übersteigen, damit nach Absolvierung auch tatsächlich die Chance besteht höhere pfändbare Beträge zu erwirtschaften und nach Möglichkeit einen merkbaren Mehrbetrag zu erwirtschaften als mit der ursprünglichen Bildung möglich gewesen währe.

Meine TH schaute sich einen Bericht meines Artztes an und machte sich einen Vermerk das die Umschulung in meinem Fall gerecdhtfertig ist und darauf aufbauend weitere Qualifizierungen in Teilzeit- Abendform akzeptiert werden. Ihr ist sehr daran gelegen das ich nach der Inso mir der bestmöglichen Quali herausgehe, weil ein Großteil meiner Schulden auf eben diese Kriechjobmachenschafft zurückzuführen ist.

Du musst für dich genau prüfen ob dein Beruf dir finanziell wirklich keine Perspektive auf pfändbare Beträge bietet, innerhalb einer angemessenen Zeit(vergleichbar der Zeit einer Neuqualifizierung).
Wenn du nun zum berufsstart kleines Einkommen besitzt aber in deiner Branche/ deinem Beruf durchaus pfändbare Beträge innerhalb der Zeit einer Neuqualifizierung möglich ist(alleine die Möglichkeit/ reale Chance zählt) wird es schwer den TH mit ins Boot zu holen.
Wenn du die Neuqualifizierung anstrebst, niur weil der Beruf dir keinen Spaß macht und du keinen Bock auf den anfänglichen kampf/die bewährungszeit im Beruf hast bleibt dir fast nur über dich in Abendform oder Fernkurs zu qualifizieren, wenn du keinen stress mit dem TH haben willst.

Spätestens in der WVP besteht ja eine erwerbsobliegenheit, sprich du musst dich bemühen einen Job anzunehmen der deine Qualifikation und Möglichkeiten entspricht. Eine Neuqualifizierung in vollzeit steht dir da im Wege und spätensns für diese Zeit bedarf es einen hieb und stich festen Grund, daß die Qualifizierung unumgänglich ist.

So einfach - starten und gut ist - ist es leider nicht, wenn man schon eine Ausbildung besitzt.
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: Dauerstress am 10. April 2013, 09:46:14
Deswegen habe ich geschrieben, vor Einreichung der Insolvenz zum Studium anmelden udn zwar sofort. Das wäre dann wohl das letzte, einem insolventen Menschen das studieren zu verbieten 6 Jahre. Aber alles ist möglich in der germany Demotivations- Insolvenz.

Niemand wird das Studium verbieten. In einem Insolvenzverfahren sind aber sie Obliegenheiten zu beachten, ansonsten ist die Restschuldbefreiung gefährdet. Von daher bleibt ich bei meiner Empfehlung diesen Umstand genau zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Alles andere ist ein Spiel mit dem Feuer.
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: koelner84 am 10. April 2013, 10:11:37
Niemand wird das Studium verbieten. In einem Insolvenzverfahren sind aber sie Obliegenheiten zu beachten, ansonsten ist die Restschuldbefreiung gefährdet. Von daher bleibt ich bei meiner Empfehlung diesen Umstand genau zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Alles andere ist ein Spiel mit dem Feuer.

Habe versucht es in meinen Post etwas genauer zu erklären, unter welchen Vorraussetzungen ein solches Vorhaben unterstützt wird und keinerlei auswirkungen, im negativen Sinne, haben wird.


Es ist wirklich nicht damit getan einfach das Studium zu beginnen, wenn eine Vorbildung besteht.
Es kommt darauf an was ist mit der Vorbildung einem real möglich.

Solange pfändbare Beträge erwirtschaftet werden können und man das Studium "nur" machen möchte weil einem der anfängliche kleine Einstieg nicht schmeckt und der Beruf nicht schmeckt ist dies kein Grund und eine Neuqualifizierung, in Vollzeit, die einen von der Ausübung seiner bisherigen Qualifikation abhält.
Dies ist ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit, in der WVP, die nur durch eine hieb und stichfeste Begründung in der Notwendigkeit der Neuqualifizierung als nicht gegeben angesehen werden kann.

Hätte ich keine gesundheitlichen Einschränkungen hätte meine TH die Umschulung, die schon seit zwei Monaten vor Verfahrenseröffnung begann, nie akzeptiert. Was zur folge gehabt hätte das, wenn die WVP noch in die Umschulungszeit fällt, die Umschulung meine RSB gefährdet hätte.
Nur durch die Hieb und stichfeste Begründung kann ich die Umschulung absolvieren und muss keine konsequenzen befürchten!
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: kolu2013 am 10. April 2013, 10:53:17
Hunderttausende Menschen einschließlich Anne Koark haben festgestellt, das die Insolvnezgesetze in der BDR, die 6 Jahre praktiziert werden, gegen die Schuldner unmenschlich sind. Niemand ändert etwas. Man schaue nach England- Motivation der Schuldner, kannst machen, was Du willst und in einem Jahr ist alles vorbei.

Ich würde keine Angst haben. Mache eine Studienanmeldung fertig, an der Universität einschreiben und beginnen. Klare Linie, das mit dem Schuldnerberater absprechen udn gleich die Studienanmeldung zur Eröffnung mit an das Gericht schicken lassen. Wirst sehen, es kommt nichts zurück. Was sollen die denn machen dann? Also bitte! Noch niemanden ist die Restschuldbefreiung versagt, weil er Student ist oder studieren möchte. Sowas habe ich noch nicht gehört, aber man kann vor allem Angst haben, dass die Restschuld versagt wird.

 
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: Dauerstress am 10. April 2013, 11:24:59
@kolu2013

Informieren Sie sich doch endlich mal richtig anstatt an der geltenden Gesetzeslage vorbei irreführende Tipps zu geben. Unabhängig davon, dass man auch in England nicht machen kann was man will, lese ich hier nirgends etwas davon, das der Threadersteller nach England auswandern möchte. Wer in Deutschland ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung erfolgreich abschließen möchte sollte sich an die deutschen Gesetze halten. koelner84 hat das sehr gut auf den Punkt gebracht. Das sollten Sie mal verinnerlichen anstatt hier nur ständig zu wiederholen, wie schlecht Ihrer Meinung nach das Insolvenzverfahren in Deutschland ist. Damit ist Raportana nämlich nicht geholfen.
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: koelner84 am 10. April 2013, 11:35:22
Rechtschreibung bearbeitet!

Das Gericht und niemand wird etwas sagen, ja.

Im Insolvenz verfahren ist es auch absolut irrelevant.

Jetzt nehemn wir aber an:
Die WVP beginnt während das Studium, Qualifizierung noch läuft:

Fall A, Der Schuldner hat keine berufliche Vorbildung, weder Ausbildung noch längerjährige Berufspraxis:

Er wird aller vorraussicht nach in Ruhe gelassen und ihm droht höchstwahrscheinlich keine RSB-Versagung, wenn er sich in Volzeit Qualifiziert.
In der RSB besteht die Obliegenheitspflicht einer der Bildung entsprechenden Beruflichen Tätigkeit nachzukommen/der Bildung, Fähigkeiten entsprechend bestmögliche Beschäftigung einzugehen, bzw. auf diese zu Bewerben.
Da aber keine Berufliche Bildung besteht und keine Fähigkeiten nachweisbar sind auf grund mangelnder Beruflicher erfahrung im ungelernten Verhältniss gibt es keinerlei Basis für eine angemessene Beschäftigung

Fall B, Der Schuldner hat eine berufliche Vorbildung, bzw. länger jährige Berufspraxis, der Beruf ist jedoch weiterhin nachgefragt und es bestehen keine gesundheitlichen Hinderungsgründe zur Ausführung:

Der Schuldner bleibt dem Arbeitsmarkt ohne nachhaltigen, wichtigen Grund fern. Er kommt der Pflicht der Erwerbstätigkeit nicht nach, und könnte es durch die Vollzeitqualifizierung auch gar nicht.

Es besteht kein Grund für die Qualifizierung, außer der Unlust am alten Beruf des Schuldners. Die pure Unlust ist kein Grund der die Pflicht der angemessenen Beschäftigung in der WVP ersetzten kann!

Es droht somit real die Versagung der RSB

Fall C, Der Schuldner hat eine berufliche Vorbildung, bzw. länger jährige Berufspraxis, der Beruf ist jedoch nicht mehr nachgefragt und/oder es bestehen gesundheitliche Hinderungsgründe zur Ausführung:

Der Schuldner bleibt dem Arbeitsmarkt fern um anschließend wieder eine neue Chance zu haben, die er ohne die Qualifizierung niemals mehr hätte.

Unter diesen Umständen kann der TH/ das Gericht die Pflicht zum angemessenen Erwerb, für die Zeit der Qualifizierung aussetzten.
Wenn dies Geschieht besteht auch keine Gefährdung der RSB mehr.


Das ist nun mal deutsches Recht. Ich stehe voll und ganz hinter dieser Regelung.

Denn:
- Jeder Mensch soll sich qualifizieren wie er will und kann! Umso mehr ein Mensch aus sich heraus holt umso mehr Respekt habe ich vor seinen Tatendrang.
- Jeder Mensch muss aber auch seinen Pflichten nachkommen. In unserem Fall schlicht und ergreifend das Beste tun um aus der Situation mit Eigeninitiative im Rahmen der Insolvenz heraus zukommen. Bzw. den Schaden, den man verursacht hat so gering wie möglich zu halten.
- Ein Mensch der eine ausübbare Qualifikation besitzt und sich in einer Situation der Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder akuten Zahlschwierigkeiten befindet soll zuerst mit seiner möglichen/ausübbaren Qualifikation für bestmögliche/höchstmögliche Schadensminimirung sorgen.


Wenn die bisherige Qualifikation nicht mehr gefragt ist, man also aller Voraussicht nach niemals entsprechend Pfändbares erwirtschaften werden kann, finde ich es achtsam und unterstützungsfähig den Menschen eine neue Qualifikation zu ermöglichen ohne Versagung der RSB. Auch wenn Gesundheitliche Gründe vorliegen ist dies ebenso der Fall!

Was ich aber nicht unterstützungsfähig finde ist:
Der alte Beruf, der Anfangskampf, um mehr zu bekommen, gefällt mir nicht. Ich habe Schulden am Ar**, meine Gläubiger bekämen mit Fleiß und Schweis in ca. zwei Jahren monatlich 100€, sind also 4.800€ in vier Jahren.
Ich erspare mir den alten Beruf oder den Kampf und geh erst mal vier Jahre Studieren. Anschließend fange ich als Trainee an, mir sind null € pfändbar. nach einem Jahr Trainee erhalte ich erst mal Einkommen wo 180€ pfändbar sind. Super ich habe meine Gläubiger doch besser gestellt! Pustekuchen: mit der Rechnung landen wir bei nur noch 2.160€ insgesamt.
Event. Wiederholungen ect. nicht mit kalkuliert.

Das ist eine Milchmädchenrechnung die vor keinem Gericht/TH bestand hat, was auch richtig ist!

Richtig ist:
Mist, mit ach und krach komme ich über die Runden, aber es wird nie was Pfändbares bei rumkommen, vielleicht mal mit ach und krach in drei Jahren 10€ im Monat, sind Grad mal 360 € insgesamt, aber das ist mehr als Utopisch.
Wie bekomme ich meine Gläubiger besser gestellt?

Ja, ich geh studieren. Dann bekommen die vielleicht 2.160€ insgesamt.
Oder.
Ja ich mach die Umschulung, dann bin ich zwei Jahre weg vom Fenster aber danach sind mir von zu erwartenden Einstiegsgehalt 60 € pfändbar, das sind ganze 2.880 € insgesamt!


Es gebietet doch der gesunde Menschenverstand dass man erst mal seinen Verpflichtungen bestmöglich nachkommt, mit dem was man hat. Wenn das überhaupt nicht geht dann sorge ich dafür dass es eben besser wird!
So ist die Regelung zu verstehen und so ist es richtig!

Ein Studium in Abendform oder Fernuni steht da außenform.

Wer in Abendform oder an der Fernuni sich weiterqualifiziert und weiterhin seiner Obliegenheit/Pflicht in der WVP nachkommt, mit seiner alten Qualifikation, dem droht keine Konsequenz!

Wenn keine gesundheitlichen oder arbeitsmarktbedingten Gründe vorliegen, die eine Neuqualifizierung erforderlich machen, bleibt einen nur der Weg über die Abendschule/-uni oder Fernlehrinstitut, wenn man nicht die RSB gefährden möchte.
SB gefährden möchte.
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: kolu2013 am 10. April 2013, 13:22:46
Jaaaaaa Alles ist fein in Germany!
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: Der_Alte am 10. April 2013, 13:26:46
Jaaaaaa Alles ist fein in Germany!

Nein, es ist nicht alles fein. Aber Ihre Aussage hilft hier kein Stück weiter, das ist das Problem.
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: kolu2013 am 10. April 2013, 14:21:23
Hallo,

also ich habe der Dame eine ganz klare Antwort auf den total verwirrten Text gegeben und wenn ich alles richtig gelesen habe und verstanden, hat die Dame noch keinen Schuldnerberater aufgesucht und keine Inso beantragt. Alles nehmen und zur Schuldnerberatung bringen, keine Rechung vergessen und den Antrag auf Insolvenz stellen. der Schuldnerberater schreibt die Gläubiger an bzw. die Gerichtsvollzieher, die in den Startlöschern sitzen,an und insofern ist der Besuch von Gerichtsvollziehern dann erst einmal eingestellt. So einfach ist das.
Ferner würde ich mich vor der Insolvenzeröffnung an einer Universität einschreiben- und- sofern Wartezeit besteht, das Bestätigungsschreiben der Studieneinrichtung gleich dem Schuldnerberater geben und das geht dann mit zum Gericht. Kenne keinen Fall, wo ein Gericht die Restschuld verweigert weil jemand studiert oder studieren möchte. Aber die Information muss das Gericht bekommen.
Nein es ist nicht alles fein in Deutschland. aber mitunter feuern andere insolvente Menschen oder ehemals insolvente noch schlimmer gegen einen als nicht Betroffene.
ein Beispiel: ich habe 2000 Euro Zuzahlung beim Zahnarzt für Stiftzähne (Gesamtrechung 8 Tausend,  6 Tausend trägt die private Zusatzversicherung), eine andere Lösung ging nicht. Das war nicht einfach-da gab es eine Rechtspflegerin beim Gericht, die kannte sich auch nicht aus. Ich sollte begründen meinen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsgrenze. Ich mit diesem Schreiben zu den anonymen Insolvenzlern in die Beratungsstelle. Sitzt doch dort ein ehemaliger insolventer junger Mann, der sich schärfer als jeder TH aufgespielt hat. Ich als Insolvente hätte gar kein Recht auf Zähne im Mund in der Insolvenz nach der deutschen Rechtssprechung. Und damit keine Recht auf Erhöhung der Pfändungsgrenze. Hat der sich aufgespielt und 50-100 Euro wollten sie auch, wenn sie mich beraten. Ich dort weg, dachte- komm lasse das. Mein schrieben mit meinem Zahnarzt zusammen gemahct an das Gericht. Und siehe da: ich darf Zähne im mund haben. meine Pfändungsgrenze wurde um 2000 Euro erhöht - jeden Moant um 100 Euro udn ich darf mit 100 Euro im Monat abzahlen.
Ich will damit sagen: Man muss sich kümmern! 
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: koelner84 am 10. April 2013, 15:17:05
Ja, soweit so richtig, mit den Weg zur Schuldnerberatung und den Unterlagen.


Bei den Zähnen gabs bei Dir aber auch einen Grund:
Ohne Zähne keine Nahrung. Mit weniger Zähnen, schlechte Nahrungsaufnahme und die psychiche Belastung.

Ergo: neue Zähne mussten her.
Problem: für die war kein Geld da.
mögliche lösung: abbezahlen
neues Problem: das was gepfändet wird brauchste aber für die Abbezahlung
neue Mögliche Lösung: ab zum Gericht/TH und den Sachverhalt klären, antrag auf erhöhung des Freibetrags
Warten: der Antrag wurde auf plausibilität und Nötigkeit geprüft
Information: die Zähne sind von nöten und nur mit der erhöhung des Freibetrags machbar
Ergebniss: der Freibetrag wurde erhöt, weil die Zähne nötig sind und nur mit erhöhung des FReibetrags fianzierbar sind!

Hättest du jetzt aber die Zähne nur deswegen gewollt weil deine Alten noch funktionstüchtig sind dir aber einfach nicht mehr gefallen hätte man dir mit noch sovielen Schriftstücken und anträge die erhöhung des FReibetrags nicht gestattet. Da hättest du dich queer legen können.

Und hier ist nunmal der fall so:
Wenn er das Studium braucht, weil seine bisherige Qualifikation nicht gefragt ist, er also realistich nie und nimmer an pfändbares Einkommen kommen wird, wird er dies tun können, ohne die RSB zu gefährden, sollte das Studium mit in die WVP fallen.
Wenn er das Studium braucht, weil seine Gesundheit nix anderes zuläst, er also realistich nie und nimmer an pfändbares Einkommen kommen wird, wird er dies tun können, ohne die RSB zu gefährden, sollte das Studium mit in die WVP fallen.
Wenn er das Studium aber nur möchte, weil ihm seine bisherige Qualifikation nicht schmeckt er aber damit durchaus pfändbares Einkommen mit Fleiß, Geduld und Glück bekommen kann,  wird er dies auch tun können, nur gefährdet er damit eben die RSB, sollte das Studium mit in die WVP fallen.

Ich bin mir sicher daß diejenigen die studieren, bzw. studieren wollen in der Insolvenz und WVP, ohne Ihre RSB versagt zu bekommen/gefährden, dies tun weil Sie keine Qualifikation besitzten oder eine Qualifikation besitzten die Sie nicht mehr ausüben können oder die nicht mehr gefragt ist.
Alles andere ist quatsch und eine irreführende Fehlinformation, die diesen jungen Mann verdammt teuer zu stehen kommen könnte.

Ich habe diesen Marathon selber durchlaufen, ich habe mich in allen ecken und enden, auch hier, umgehört. Und es ist genau so gelaufen wie alle sagten. Eben das die Umschulung dann wenn Sie nachweislich notwendig ist keine Gefährdung der RSB bedeutet, andernfalls dies allerdings der Fall währe.
Selbst meine TH bestätigte mir das Sie das nie hätte durchgehen lassen, wenn nicht die gesundheitliche Einschränkung bestünde. Und auch die Cousine meines Freundes, selber Rechtspflegerin beim Insolvenzgericht, bestätigste es mir genau so!

Damit ein Vollzeitstudium in der WVP die RSB nicht gefährdet muss ein hieb und stichfester Grund vorliegen.
Der Grund muss arbeitsmarkt oder sesundheitlich begründet sein, und darf nicht kurzweilig bestehen sondern muss ein dauerndes Hinderniss darstellen.
Rein die Lust an einem Vollzeitstudium, was in die WVP zeitlich reinragt, um den Berufseinsteigerkampf oder den ungemochten Beruf zu entkommen ist kein Grund, für keinen TH und kein Gericht, von der Versagung der RSB abzusehen.
In dem Fall würde NUR ein Studium/ eine Schulung an einer Abend-, Fern- Uni/Schule helfen, eine neue Qualifikation zu erlangen und die RSB nicht zu gefährden!

Ich hoffe nur das du, Raportana, den für Dich richtigen Weg erkennst der in Deinem persöhnlichen Fall keine RSB-Versagung mit sich bringt und Dich trotzdem Glücklich macht und an Dein Ziel bringt!
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 10. April 2013, 16:19:47
Das was du hier Schilderst, ist die Horrorvorstellung einer Schuldenlaufbahn.
Das oder Ähnliches hatte ich im Hinterkopf wenn es um den Weg geht, wie jemand der wie Sie durchaus kein dummer Mensch ist, in den Abgrund gerät.

Trotzdem begreife ich es nicht ganz.
Sieh, ich hatte auch keine einfache Kindheit.
Aber auch mein Beruflicher werdegang war alles andere als einfach.
Trotzdem bin ich nicht Psychisch Krank geworden.
Ich habe in meiner Jugend auch nicht soviele Schulden gemacht, dass es nicht mehr überschaubar war.
Klar,dass ich hier  und damal was auf Kredit gekauft habe.
Allerdings weiß ich, dass man Heutzutage was Schulden anbelangt schneller in die zweite BUNDESLIGA geht wie füher.
Ich weiß nicht ob es dir hilft, aber Kopf hoch :streichel:

Ich war auch erst vor kurzen bei so einer Beratung.
Auch bei mir war das Ergebniss, :mad2: KOPFSCHÜTTELN  :nono:
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: Raportana am 16. April 2013, 20:54:34
Zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Ich arbeite zur Zeit in einem Call Center. 42 Stunden die Woche bei 365 Tagen im Jahr für 1000 Euro. 0 Euro pfändbar.

Ich war jetzt zunächst im Krankenhaus, anschließend bei mehreren Ärzten, von denen ich allen das gleiche gesagt bekomme: Schmeißen Sie diesen Mist hin! Suchen Sie sich was ruhiges!

Ich bin nicht dumm, ich bin programmiertechnisch begabt, habe aber nur eine einfache Bürokauf-Ausbildung. Damit bekommt man erstmal gar nichts. Das AA findet das sogar so toll, das man mir nichts anderes außer CC anbieten kann! Ich möchte mich mit dem aber nicht mehr abfinden und schreibe zur Zeit "qualifizierte" (so nenne ich mal Bewerbungen, die aus dem Standard-Quatsch rausfallen) schreibe. Die Insolvenz wird jetzt auch angegangen, Gesundheit stand erstmal an 1. Stelle, ich werde jetzt den wöchentlichen Termin der Diakonie nutzen und dort meine gesammelten, stark paraphrasierten Werke präsentieren.

Ich hoffe wirklich, dass dort die Erfahrungen ähnlich dem hier geschilderten sind und nicht wieder auf die Armuts-/Renten-/Wohlfahrtsschiene mit 25 Jahren gedrängt werde... so long!
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: waldi am 17. April 2013, 07:53:52
Mit dem Verstehen des Satzes bezüglich 'Armuts-/Renten-/Wohlfahrtsschiene' tue ich mich jetzt ein wenig schwer.

Wenn wirklich diese wöchentlichen Termine bei der Caritas in diese Richtung zielen, dann würde ich in der Tat dazu raten, eine andere Schuldnerberatung aufzusuchen.
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: Raportana am 17. April 2013, 07:59:15
Mit dem Verstehen des Satzes bezüglich 'Armuts-/Renten-/Wohlfahrtsschiene' tue ich mich jetzt ein wenig schwer.

Wenn wirklich diese wöchentlichen Termine bei der Caritas in diese Richtung zielen, dann würde ich in der Tat dazu raten, eine andere Schuldnerberatung aufzusuchen.

genau, deshalb geh ich jetzt zur diakonie und hoffe aufs beste.
Titel: Re: Brauche einen Anfang, Lage für mich ohne Aussicht auf Besserung
Beitrag von: waldi am 17. April 2013, 08:04:15
Pardon, caritas und diakonie hatte ich gedanklich verwechselt...