Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: bettinchen am 26. Juni 2007, 16:53:33
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Hallo,
folgende Sachlage: mein Mann nach Insolvenz mit seiner GMBH Schulden, auch beim Finanzamt, muß den EV leisten könnte jetzt weiterarbeiten als selbständiger, kann ich das Gewerbe als Ehefrau auf mich machen und ihn einstellen, sonst wird doch direkt gepfändet, Aufträge hätte er genug, ich arbeite Teilzeit als Angestellte, dann könnte das Gewerbe auf mich laufen, oder ? Gibt es da Probleme
Bitte um Tipps
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Tipp
Ihr Mann könnte ein Insolvenzverfahren für sich persönlich prüfen und dann einen sog. Restart planen (erneute Selbsthändigkeit).
Dann ist die Schuldenlast erst einmal geregelt und eine Pfändung/Zwangsvollstreckung einzelner Gläubiger nicht mehr möglich.
Da kommt es natürlich auch auf die Gesamtverbindlichkeiten an und so einige Fragen mehr, bspw. wie es zur ersten Insolvenz der GmbH kam (Steuerschulden usw.), denn oftmals wiederholen sich die einmal gemachten Fehler erneut.
Das Anmelden des Gewerbes auf den Ehepartner nach dem Schiffbruch ist uralt. Aus meiner Erfahrung, nicht böse nehmen: Als nächstes kommen dann die Kinder dran.
Gruss
Feuerwald