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Autor Thema: Brief vom Amtsgericht. Erklärung  (Gelesen 3565 mal)

Nico1977

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Brief vom Amtsgericht. Erklärung
« am: 18. April 2011, 12:45:33 »

Wer kann mir das kurz erklären

Niederschrift
Über die Gläubigerversammlung (hier:Allgemeiner Prüfungstermin)in nichtöffentlicher Sitzung des Amtsgerichts ******** am 29.3.2011

in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des xxxxxxxxx  zur Protokollführung wird niemand hinzugezogen.

Nach Aufruf der Sache durch die Sitzungsleitende Rechtspflegerin xxxxxxxxx Meldet sich:
Der Treuhänder Rechtsanwalt xxxxxxxxxx.

1 Allgemeine Punkte:
Das Gericht stellt fest,dass das Gläubigerverzeichnis und die Insovenztabelle zusammen mit den dazu gehörenden Forderungsanmeldungen und gegebenfalls vorhandenen Urkunden vom Treuhänder ordnungsgemäß und rechtzeitig auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die beteiligten niedergelegt worden sind.
Hinsichtlich des Verzeichnisses der Massengegenstände und der Vermögensgegenstände wird auf die Insolvenzakte Bezug genommen.

Zur Berichterstattung verweist der Treuhänder auf seine eingereichten schriftlichen Ausführungen vom 9.3.2011 und trägt hierzu ergänzend mündlich vor.
Verwertbares körperliches Vermögen des Insolvenzschuldners existiert demnach nicht.
Der treuhänder teilt mit,dass mögliche Steuererstattungsansprüche nochmals geprüft werden.Eine abschließende Aussageerfolgt dann im Schlußbericht.
Der Treuhänder wurde zudem gebeten im Schlußbericht mitzuteilen,wie viele Unterhaltsverpflichtungen der Schuldner hat.

Der Kontostand des Anderkontos beträgt zur Zeit noch 0,00Euro
Eine Befragung des Träuhänders unterbleibt mangels Gläubigerpräsenz.

1 TOP
Neuwahl des Treuhänders (§57 Inso)
2 TOP
Beauftragung des Treuhänders oder eines Insolvenzgläubigers mit der Anfechtung vom Rechtshandlungen wurden abgehandelt.
Eine Beschlussfassung unterbleibt,da die Gläubigerversammlung mangels Gläubigerspräsenz nicht beschlussfähig ist.
Die Rechtspflegerin stellt fest,dass der Treuhänder beibehalten wird.

2 Prüfung der angemeldeten Insolvenzforderungen:

Nach Belehrung über das Widerspruchsrecht nach $178 Abs.1 InsO wird sodann die angemeldete,in der Tabelle unter laufender Nrn.1 eingetragene nicht nachrangige Forderung des Insolvenzgläubigers (§38InsO)ihren Grund und Betrag nach geprüft.

Das Prüfungsergebnis wird in die Tabelle eingetragen.
Weiterhin wird festgestellt,dass Forderungen,die ihren Grund in einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung haben sollen,nicht angemeldet wurden.

Das wars!!!!

Wer kann das bischen genauer erklären?
Was heißt in die Tabelle eintragen?
Der Kontostand des Anderkontos beträgt 0,00€?
Was ist der Schlussbericht?
Gibts noch mehr Verhandlungen während der Inso zeit?
Bei der verhandlung musste ich nicht anwesend sein.

Danke
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Der_Alte

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Re: Brief vom Amtsgericht. Erklärung
« Antwort #1 am: 18. April 2011, 18:23:17 »

Es handelt sich um das Ergebnis des Prüftermins für die angemeldeten Forderungen. Dieser Termin war im Eröffnungsbeschluss angegeben.

Erschienen ist nur der Treuhänder und keiner der Gläubiger, damit waren Einsprüche seitens der Gläubiger nicht möglich.

Es folgt die Erörterung, dass der Treuhänder ordungsgemäß die Forderungstabelle ... bearbeitet hat, dass sich also kein Gläubiger darauf berufen könnte, er hätte die Tabelle nicht einsehen können. In die Tabelle werden alle Forderungen eingetragen. Mein TH hat mir sogar eine Kopie übersandt, damit ich selbst nicht zum Gericht zur Einsichtnahme musste.

In dem Prüfbericht wird offengelassen, ob Steueransprüche noch zu Masse gezogen werden können, dass soll der TH jetzt im Schlussbericht mitteilen. Schlussbericht ist, wenn das IV aufgehoben werden soll und RSB angekündigt wird, also im Regelfall in ein paar Monaten.

Für jeden Schuldner legt der TH ein sogenanntes Anderkonto an, also ein Konto auf den Namen des Schuldners, das er verwaltet. Alles, was zur Masse gezogen wird, wird diesem Konto gutgeschrieben. Kontostand 0,00 heißt: Konto leer.

Positiv ist, dass keine vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung angemeldet wurden, damit greift die RSB voll.

Die nächste Verhandlung dürfte der Schlusstermin sein, dann wird geklärt, ob das Verfahren beendet werden kann und RSB angekündigt werden kann.

Man kann zu seinen Terminen hingehen, muss man aber nicht. Explizt eingeladen wird man nicht.
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Nico1977

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Re: Brief vom Amtsgericht. Erklärung
« Antwort #2 am: 19. April 2011, 11:52:57 »

Danke dir

Also kann ich das jetzt als Positiv sehen?

mfg
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Der_Alte

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Re: Brief vom Amtsgericht. Erklärung
« Antwort #3 am: 19. April 2011, 12:06:30 »

Ja, sieht gut aus.
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Nico1977

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Re: Brief vom Amtsgericht. Erklärung
« Antwort #4 am: 19. April 2011, 12:44:48 »

Und wie gehts jetzt weiter?
Vom TH hör ich gar nichts.
War nur einmal dort,haben bischen geredet das wars.
Es wird seit Januar 2011 bei mir gepfändet im Schnitt 100-120€
3 Unterhaltspflichtige Personen.
Und das muß man so durchziehen?
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Der_Alte

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Re: Brief vom Amtsgericht. Erklärung
« Antwort #5 am: 19. April 2011, 13:31:01 »

Bis zur Aufhebung des Verfahrens bleibt alles so wie bisher. Danach, in der WVP, kann man dann wieder Vermögen aufbauen, Steuern behalten usw.
Die Pfändung ist an die Tabelle gekoppelt und wird sich voraussichtlich ab Juli 2011 ändern, weil dann die Pfändungstabelle an den aktuellen Grundfreibetrag von 8004 € angepasst werden muss. Wird wohl so um die 40 € sein, die man dann weniger zahlen muss.

Vom Treuhänder hört man im Regelfall nichts mehr.
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Nico1977

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Re: Brief vom Amtsgericht. Erklärung
« Antwort #6 am: 19. April 2011, 18:33:55 »

Klingt gut.Du meinst die pfändungstabelle ändert sich ca. Im Juli und man zahlt dementsprechend weniger? Stimmt das?wo erfährt man da genaueres mit der tabelle? Und wie lange dauert es im schnitt bis zur WVP?   
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Der_Alte

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Re: Brief vom Amtsgericht. Erklärung
« Antwort #7 am: 19. April 2011, 18:43:09 »

Wie lange das eigentliche IV dauert ist immer schwer zu sagen, im Regelfall kann man von etwa einem Jahr ausgehen.
Wie sich die Pfändungstabelle ändert hat schon mal jemand hier im Forum geschrieben, waren so etwa 40 € monatlich mehr. Genaues kann man natürlich erst sagen, wenn die neue Tabelle veröffentlicht wird.
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paps

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Re: Brief vom Amtsgericht. Erklärung
« Antwort #8 am: 19. April 2011, 18:55:44 »

Die letzte geänderte Tabelle wurde auch erst Ende Mai 2005 veröffentlicht.
Die Höhe der Änderung ist immer davon abhängig, wie sich der Steuergrundfreibetrag zum 01.01. des Jahres geändert hat.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Nico1977

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Re: Brief vom Amtsgericht. Erklärung
« Antwort #9 am: 20. April 2011, 00:28:25 »

Und bekommt man da bescheid wenn die WVP beginnt? Weil vom TH hör ich ja net viel.
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Der_Alte

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Re: Brief vom Amtsgericht. Erklärung
« Antwort #10 am: 20. April 2011, 14:49:31 »

Nach dem Schlusstermin kommt der Aufhebungsbeschluss und die Ankündigung der RSB vom Gericht. Damit ist man in der WVP.
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