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Autor Thema: Brief vom GV  (Gelesen 5416 mal)

fellhorn75

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Brief vom GV
« am: 24. Dezember 2011, 12:18:00 »

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Anliegen, ich habe einiges an Schulden, bin auch bereits bei der Schuldnerberatung und werde im Januar die PI beginnen.
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Nun folgendes: Ich habe die Tage einen Brief vom Gerichtsvollzieher "nachgesendet bekommen". Obwohl auf dem Brief steht -Falls verzogen: nicht nachsenden ! Bitte mit neuer Anschrift zurück.

Es geht um die Durchführung der Zwangsvollstreckung, inkl.Vollstreckungstermin.

Was würdet ihr tun, alles laufen lassen, oder dem GV mitteilen, dass man eine neue Anschrift hat?

Vielen Dank für euren Rat

Fellhorn

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Der_Alte

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Re: Brief vom GV
« Antwort #1 am: 24. Dezember 2011, 12:20:27 »

Ein freundliches Schreiben an den GV unter Mitteilung der neuen Anschrift. Wahrscheinlich ist er dort gar nicht mehr zuständig und gibt den Auftrag zurück.
Dann haben Sie vielleicht Glück und bis zur PI wird nicht mehr vollstreckt.
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Mamis_Liebling

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Re: Brief vom GV
« Antwort #2 am: 25. Dezember 2011, 21:26:33 »

Warum dem GV die neue Anschrift mitteilen? ..Da kannste ihm ja direkt die Wohnungsschlüssel zuschicken.
Wenn du ordnungsgemäß unter der neuen Anschrift gemeldet bist, sollen sich doch die anderen die Mühe machen, ihre Post richtig zu adressieren. Wenn du natürlich auf deinen GV stehst und eine enge Bindung mit ihm wünschst, kannste ihm ja brav die Adresse mitteilen.
 :juchu:   :thumbup:   :biggrin:
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Der_Alte

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Re: Brief vom GV
« Antwort #3 am: 26. Dezember 2011, 09:52:49 »

Weil man auch mit dem GV anständig umgehen kann, der tut nur seine Pflicht. Schuld an der Tatsache, dass der nette GV, der seine Vollstreckung sogar angekündigt hat, nutzlos zu der alten Anschrift läuft ist weder er noch der Schuldner, sondern der Postzusteller. Der hätte das Schreiben gleich zurücksenden müssen. Dann müsste der GV den Weg nicht umsonst machen. Deshalb kann man meiner Meinung nach so nett sein und ihm den Weg ersparen. Und bei den Nachmietern fragen, wo man denn hingezogen sein frei nach dem Motto: Gute Tag, Gerichtsvollzieher, können Sie mir sagen wo ich Fellhorn75 finde, dient auch nicht gerade der eigenen Reputation. Der dösige Gläubiger bezahlt ohnehin den Vollstreckungsaufwand an der alten Anschrift, warum da noch den GV hingehen lassen.
Außerdem ist es egal, weil der Effekt derselbe ist. Der GV wird den Vollstreckungsauftrag, da es vermutlich nicht mehr sein Bezirk ist, zurückgeben. Der Gläubiger kann dann einen neuen Vollstreckungsversuch bezahlen. Ohne neue Anschrift versucht er die Vollstreckung, wird mangels Anwesenheit des Schuldners nicht vollstrekcen können und gibt dann den Auftrag zurück. Die neue Anschrift bekommt der Gläubiger ohnehin.
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TotalBanane

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Re: Brief vom GV
« Antwort #4 am: 26. Dezember 2011, 19:30:57 »

"Weil man auch mit dem GV anständig umgehen kann, der tut nur seine Pflicht. "

Tut er das?? Im TV war vor 2 Wochen zu sehen, wie die TH den Bärenteil einsacken! da hat eine Dame eine sechsfache Eurosumme zurückgezahlt. Die Gläubiger haben davon gerade mal ein zehntel erhalten.
mein TH tut was er kann um mich zu erleichtern. Wäre er fair geblieben, hätte ich alle Schulden durch Entschädigungen zurückzahlen können. Wäre längst fertig und hätte kapital für einen neuanfang gehabtieEr hat sich aber lieber 500 Euro auszahlen lassen und damit alle meine Ansprüche verhökert.
Hier schaue ich nur selten herein, weil mir dieses Forum ohnehin sehr suspekt ist! Ich frag mich schon wer ihr überhaupt seid!?
Ich mache nun schon seid 8jahren herum und habe noch fast ein jahr vor mir, weil diese 7 Jahre inkl. WVP eine dicke fette Lüge ist.
Würdet ihr den leuten helfen wollen, dann ratet Ihnen nach GBR zu gehen. das ist sehr wohl legal und völlig i.O. und nach einem Jahr ist alles erledigt und die leute können sich wieder eine zukunft aufbauen!
Hätte ich das Nur gewusst, hätte ich davon damals nur gelesen! danke ..
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JO
 

Der_Alte

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Re: Brief vom GV
« Antwort #5 am: 26. Dezember 2011, 21:48:06 »

Sie verwechseln hier den Gerichtsvollzieher mit dem Treuhänder. Wir können nichts für Ihre Nöte mit Ihrem  Treuhänder.
Der TE hat nur Post vom Gerichtsvollzieher. Und der macht wirklich nur seinen Job.
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Mamis_Liebling

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Re: Brief vom GV
« Antwort #6 am: 26. Dezember 2011, 23:27:43 »

@Der Alte: Also mal genauer: Jemand steht kurz vor der Eröffnung der Inso, die Post leitet einen Brief weite obwohl nicht gewünscht...das ist doch absolut klasse. Warum soll man jetzt noch mit Gerichtsvollziehern diskutieren, ob eine Vollstreckung noch Sinn macht oder nicht? Warum soll man sich mit soetwas noch auseinandersetzten? Der GV bekommt seinen "Lohn" ob du da bist oder nicht....und der Gläubiger soll sich halt die Mühe selber machen und recherchieren.

Ok, man könnte dem GV nen Brief ohne Absender schicken und ihm mitteilen, dass man kurzfristig umgezogen ist.

Aber jetzt noch irgendjemanden einen Gefallen tun? Machen die Gläubiger auch nicht...also sollen die doch sehen wo sie bleiben!!!!
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Der_Alte

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Re: Brief vom GV
« Antwort #7 am: 27. Dezember 2011, 08:03:55 »

Man kann auch anderer Meinung sein.
Da es hier im Forum nicht darum geht, den einzig wahren Weg zu beschreiben lassen wir dem TE die Auswahl, welche der angebotenen Möglichkeiten er wählen will.
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