Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Schottin am 08. Januar 2009, 19:37:08
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Hallo
Bin neu hier und habe gleich eine Frage:
Meine PI ist seit 5.01.07 eröffnet.
bisher ist alles realtiv ruhig, nun bekam ich von einem Inkasso-Unternehmen die Aufforderung den Betrag von 52,98 € für eine online-Anzeigenschaltung aus januar 2007 zu zahlen.
Erstmal wusste ich gar nicht worum es geht.
habe erstmal per fax udn email bei der Inkasso widersprochen, da ich nicht wusste um was es geht. habe das dann beim DHD 24 rausgefunden um was es ging und wusste nicht, das diese zweizeilige Anzeige geschaltet am 2.1.07 kostenpflichtig war.
mahnung habe ich nie erhalten.
Die Zahlung bis 30.12., konnte ich eh schonmal nicht einhalten (brief kam 1 oder 2 Tage vorher).
Von der Inkasso hab ich noch nichts wieder gehört.
Soll ich den Brief an meinen TH weiterleiten? gefährdet das meine Inso? bin soweit ich das verstehe noch im geöffneten Verfahren noch nicht in der WVP.
danke
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Schaltung am 02.01. (heißt sofort sichtbar oder an diesem Tag veröffentlicht)
Eröffnung am 05.01..
Somit Insolvenzforderung.
Schaltung am 02.01. heißt Auftrag gegeben, Anzeige erscheint nach dem 05.01. (Leistung wird also später erbracht)
dann keine Insoforderung und zu zahlen.
Verjährung ist nicht eingetreten.
Es gibt keine Vorschrift/Gesetz, dass fällige Leistungen angemahnt werden müssen.
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Danke paps