Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Lolly am 23. August 2009, 22:17:58
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18.06.09
Der Deutsche Bundestag hat heute zwei Gesetzentwürfe zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts beschlossen. Gerichtsvollzieher können künftig erstmals von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern erhalten, damit sie titulierte Forderungen erfolgreich beitreiben können. Zudem wird die Internetversteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, als Regelfall der Verwertung neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert...Bundestag modernisiert die Zwangsvollstreckung (http://www.bmj.de/enid/6cecafb350d7037b4a0e2de09d3802a5,b588a1706d635f6964092d0936303332093a0979656172092d0932303039093a096d6f6e7468092d093036093a095f7472636964092d0936303332/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html)
Ob es sich hier um eine Modernisierung handelt? :neutral:
Kommt darauf an, auf welcher Seite man steht. :rougi:
LG Lolly
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.... ganz gleich auf welcher Seite an steht, das ist übel, für alle von uns als Volk, in einem "freien" Land.
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Hallo,
es muss ja noch durch den Bundesrat, also mal abwarten.
Geht es so durch, ist dies mal wieder ein Schlag gegen den Datenschutz, aber wie höre ich immer, wenn ich dagegen etwas sage:
"Wer nichts zu verstecken hat, braucht ja keine Angst zu haben." :lollol:
MfG
ThoFa
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Was ich mich beim nochmaligen Lesen frage ist, warum man nicht einfach ein neues Ermächtigungsgesetz verabschiedet, macht die Sache doch viel einfacher.. :kredithai:
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Was ich mich beim nochmaligen Lesen frage ist, warum man nicht einfach ein neues Ermächtigungsgesetz verabschiedet, macht die Sache doch viel einfacher.. :kredithai:
Man könnte es dann nachvollziehen :gruebel:
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Man könnte es dann nachvollziehen :gruebel:
:thumbup: :lollol: