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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Bürgschaft in Privatinsolvenz  (Gelesen 5646 mal)

Achilles

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Bürgschaft in Privatinsolvenz
« am: 30. Dezember 2009, 18:11:03 »

Hallo ich habe da mal ein paar fragen, vielleicht könnt ihr helfen?
ich habe leider nichts in der suchfunktion gefunden was mir weiterhelfen könnte.

also ich stehe kurz vor privatinsolvenz.
ich besitze eine immobilie, ein einfamilienhaus, die ich noch 30 jahre abbezahlen müsste.
damals wurden für den hauskauf 3 kredite aufgenommen. nungut in einem kredit hängen meine eltern als bürgen mit 32 tausend scheinen drinn.
wenn ich in privatinsolvenz gehen würde, werden meine eltern belangt das mir schon klar!
was ist wenn ich jetzt zB. hypothek aufs haus aufnehmen würde und den kreditvertrag mit der bürgschaft von meinen eltern ablöse?
werde ich im falle einer insolvenz irgendwie belangt? so nach dem motto: der hat gewußt das er in insolvenz geht und hat vorher noch umgeschuldet???

oder ist es sinnvoll noch einen zusätzlichen kredit über 32 tausend aufzunehmen und die kohle so zu meinen eltern rüberzuschieben?

2 frage:
 ich selbst habe für 30 tausend gebürgt bei meiner schwester als sie sich ihr haus gekauft hat. solange sie ihre raten zahlt ist die bürgerei ja eh uninteressant.
was passiert da wenn ich in insolvenz gehe? gibt das da ebenfalls ärger mit der bank wenn die das erfahren?
müsste sie einen neuen bürgen dann suchen?

danke für eure antworten und bemühungen
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2009, 18:13:26 von Achilles »
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Scarlett

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Re: Bürgschaft in Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 30. Dezember 2009, 19:22:03 »

Das mit der Umschulderei kann meiner Meinung nach hinten los gehen, alle Transaktione sind vom IV rückabwickelbar. Vor allem ist ja auch die Frage, ob man jetzt noch kreditwürdig ist und ob das nicht eine unerlaubte Handlung ist, d. h. man hat einen Kredit aufgenommen, mit dem Wissen, den gar nicht mehr zurückzahlen zu können. So was kann sowohl strafrechtlich belangt werden, als auch können Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlung von der RSB ausgeschlossen werden.

Die Bürgschaft für die Schwester ist Pech für die Bank falls die Schwester mal nicht mehr zalen kann. Die haben halt den "falschen" Bürgen akzeptiert.
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Achilles

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Re: Bürgschaft in Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 30. Dezember 2009, 19:36:45 »

danke für deine antwort scarlett.

hmm wenn ich den kredit wo meine ellis mit drinhängen als bürge umschulde mit einem anderen kredit, ist das doch keine unerlaubte Handlung???? oder doch???

letzendlich würde der kredit nur durch einen anderen ersetzt... wo keine bürgschaft von jemanden drinnhängt.



kreditwürdig denke ich schon bin beamter... die bekommen ja immer kredit....

meine sachlage sieht folgendermaßen aus:

-dispo 6000 ausgereizt

-131900 eus schulden(dispo kommt da noch drauf gerechnet)
von den 131900 schulden:
kredit 1: 17200 eus (altlasten/auto) der wäre 2014 abbezahlt
restlichen 3 kredite laufen für die hausfinanzierung und laufen noch 18 , 30 und 35 jahre.

es ist halt sehr kritisch ich kann grade noch die raten zahlen zum leben bleibt nichts mehr. meine schätzung ist in 2-4 monaten kann ich die raten nicht mehr halten.





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Inkassomitarbeiterin

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Re: Bürgschaft in Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 30. Dezember 2009, 20:31:14 »

Es ist nunmal so, dass sie die Inso bereits mehr oder weniger vorbereiten. Ein "neuer" Gläubiger jetzt könnte Ihnen das neg. anlasten und einen Strafantrag und einen Antrag auf vorsätzlich unerlaubte Handlung stellen. Dieser könnte dann wiederrum dazu führen, dass diese Schulden von der RSB ausgenommen würden.

Besser könnten Ihre Eltern evtl. die 32000€ bezahlen und Sie zahlen über 3. (z.B. Bekannten) zurück oder notfalls geben es Ihren Eltern bar und ohne jede Quittung. Jetzt noch eine Umschuldung gibt in jedem Fall Probleme und auch Beamte bekommen nicht mehr jeden Kredit.

Die Bank der Schwester hat wie geschrieben Pech :-)
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Scarlett

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Re: Bürgschaft in Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 30. Dezember 2009, 20:49:01 »

danke für deine antwort scarlett.

hmm wenn ich den kredit wo meine ellis mit drinhängen als bürge umschulde mit einem anderen kredit, ist das doch keine unerlaubte Handlung???? oder doch???


Doch weil bei SIE bei der Unterschrift unter den neuen Kreditvertrag ja schon wissen, dass sie den nicht zurückzahlen können. Zu mal ich auch glaube, dass es schwer wird einen neuen Kredit bei der Finanzlage zu bekommen, Beamter hin oder her. Ansonsten hätte ja vorher bei dem Kredit ja auch nicht unbedingt ein Bürge her gemusst.
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ThoFa

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Re: Bürgschaft in Privatinsolvenz
« Antwort #5 am: 01. Januar 2010, 15:02:10 »

Hallo,

das ganze hat wenig mit "unerlaubter Handlung" im Sinne der InsO zu tun. Sie würden eine unangemessene Verbindlichkeit begründen und damit ist im Falle eines
Gläubigerantrags die ganze Restschuldbefreiung weg (§290(1) 4. InsO).

Bezgl. der Schwester gilt, dass es durchaus gut sein kann, dass Die Bank einen "Ersatzbürgen" verlangt.

MfG

ThoFa
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Bürgschaft in Privatinsolvenz
« Antwort #6 am: 01. Januar 2010, 15:06:11 »



Bezgl. der Schwester gilt, dass es durchaus gut sein kann, dass Die Bank einen "Ersatzbürgen" verlangt.


Darf die Bank den Kredit kündigen, wenn die Schwester keinen "Ersatzbürgen" bringt, aber ihren Kredit ordentlich bedient??

Ach ja, frohes neues!!!
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ThoFa

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Re: Bürgschaft in Privatinsolvenz
« Antwort #7 am: 01. Januar 2010, 22:44:04 »

Hallo,

ja. Vgl. 19. ggf. in Verbindung mit 13. AGB.

MfG

ThoFa
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