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Autor Thema: Computer Pfändbar? (VI)  (Gelesen 2673 mal)

koelner84

  • Gast
Computer Pfändbar? (VI)
« am: 25. März 2012, 14:26:41 »

Hallo Forum,

am Montag ist es soweit dann beginnt für mich die Schuldnerberatung und die Einleitung des Insolvenzverfahren mit dem AEV.

Habe nun fleißig alles zu Geld gemacht was geht, reichte grademal um ausgelegte Miete/Lebenshaltungskosten aus 2 Monaten, neue Grafikkarte und ein 200€ Bike als Ersatz für mein BMW Coupe zu bezahlen.

Nun steht noch folgendes als Frage im Raum:
Ich habe einen PC mit Flachbildschirm und 3in1 Drucker. Setzt sich wie folgt zusammen:
- Gehäuse, DVDLaufwerk- 6 Jahre alt/
- 17" Flachbildschirm von aldi- 3 Jahre alt kostete ca.220€/
- Brother 3in1 Drucker ?DCP-980?- 2 Jahre alt kostete ca.100€/
- Motherboard(zwei Prozessor Technik 3GHz, 4 GB Arbeits Speicher), 1000GB Festplatte, Netzgerät- 1,5 Jahre alt kostete ca.350€/
- 1GB Grafikkarte Radeon HD 5760- 2 Wochen alt kostete 80€

Nun meine Frage, könnte das für den GV oder Treuhänder von Wert sein und ich müsste es abgeben oder hab ich da nix zu befürchten?

Vielen dank für eure Meinung.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Computer Pfändbar? (VI)
« Antwort #1 am: 25. März 2012, 16:39:36 »

Ich würde den Computer nicht in der Vermögensaufstellung angeben, da von einem Restwert von 0 € auszugehen ist.

Bildschirm und Drucker sind bei den heutigen Neupreisen für solche Geräte nicht mehr verwertbar. Auch die verbauten Komponenten sind kaum noch etwas wert und wenn dann nur für Bastler und Schrauber interessant. Der Treuhänder wird sich im Regelfall nicht die Mühe machen, so etwas verwerten zu wollen; die Verwertungskosten dürfen wahrscheinlich den Erlös übersteigen.
Gespeichert
 

koelner84

  • Gast
Re: Computer Pfändbar? (VI)
« Antwort #2 am: 27. März 2012, 06:00:35 »

Vielen Dank für die Antwort.
Gespeichert
 
 

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