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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: kingtiger am 09. Mai 2013, 08:36:30

Titel: Creditreform vs. SCHUFA
Beitrag von: kingtiger am 09. Mai 2013, 08:36:30
Hallo Ihr Lieben, ich wende mich an Euch mit einer allgemeinen Frage bezüglich der Schufa Holding.

Die Frage ist ziemlich wichtig und entscheidend für weiteres Vorgehen in der Sache. Creditreform bzw. der Auftraggeber von der Creditreform (Gläubiger) will einer Ratenzahlung nur zustimmen wenn die Forderung tituliert wird. Also würde Creditreform einen Mahnbescheid beantragen gegen den dann kein Widerspruch eingelegt werden darf, eher soll. So haben sie einen Titel und Sicherheit. Den Vollstreckungsbescheid wollen sie ebenfalls zugehen lassen, gewähren aber Vollstreckungschutz bei Einhaltung der Raten. Soweit die Infos. Meine Frage, ist so ein Vorgehen nicht erpresserisch bzw. sittenwidrig? Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren wurden selbstverständlich im Vorfeld ohne meine Einwilligung auf die Schuld aufgeschlagen. Also als ich die Zustimmung zum Ratenvergleich via Post bekam (unter o.g. Restriktionen) war der Mahnbescheid schon beantragt. Mit mir wurde gar nicht weiterverhandelt, meine Zustimmung einfach vorausgesetzt.

Viel wichtiger aber ist folgende Frage. Erhält die Schufa Holding davon (Titel/ Vollstreckungsbescheid) ebenfalls Bericht? Wenn ja müsste das ja vom Gericht gemacht werden, denn von der Creditreform hören sie nichts (angeblich) weil sich beide Unternehmen ja im Wettbewerb befinden. Vom Auftraggeber der Creditreform auch nicht da er kein Schufa-Kunde ist. Soweit ich weiss melden die Mahngerichte usw. gar nichts der Schufa, das kann nur der Gläubiger und der ist kein Schufamitglied.

Also langer Rede kurzer Sinn, steht dieser (wenn es so läuft) o.g. durch Creditreform "gepresste" Titel/Vollstreckungsbescheid dann nur bei Boniversum/Creditreform drin sonder auch bei der Schufa Holding automatisch???

Ich denke nicht. Was meinen die Experten?

Warum frage ich? Creditreform ist mir PENG aber ich habe einen Schufabasisscore von knapp 99% laut aktueller Selbstauskunft und will den niemals gefährden (beruflich bedingt).

Danke
Titel: Re: Creditreform vs. SCHUFA
Beitrag von: misstraut2011 am 09. Mai 2013, 10:08:16
Hallo,

grundsätzlich ist das Procedere der Crefo für mich klar. Offenbar gibt es eben eine berechtigte Forderung (sonst würdest Du Dich ja kaum mit einer Ratenzahlung einverstanden erklären), die der Gläubiger natürlich tituliert haben möchte, da er damit erst einmal 30 Jahre vollstrecken könnte und somit auch evtl. drohenden Verjährungsfristen keinen Spielraum lässt.

Verwundert bin ich etwas darüber, dass die Abgabe der Forderung des Gläubigers an die Crefo nicht schon eine Meldung an die Schufa bewirkt hat.

Ich würde mit der Crefo klären, dass keine Schufa-Meldung und auch keine Vollstreckung aus dem dann mal vorliegenden Titel erfolgt solange der Ratenzahlungsplan Deinerseits eingehalten wird.

LG
MissTraut

Titel: Re: Creditreform vs. SCHUFA
Beitrag von: kingtiger am 09. Mai 2013, 10:19:47
Die Schufa weiss bis jetzt nichts und das soll auch so bleiben. Wenn das nicht darstellbar ist muss ich eben die Schulden begleichen auf einen Schlag und woanders knapsen.

Creditreform und SCHUFA tauschen sich nicht aus, da sie im Wettbewerb stehen. Gilt auch für infoscore usw. das scheint wirklich so zu sein, Ausnahmen bestätigen die Regel.

Imho dürfen nur bestätigte Forderungen eingetragen werden, nicht einfache Annahmen. Ich kann dir auch einfach einen Mahnbescheid senden und PENG bist du Schufatot, so einfach kann es ja nicht sein. Meine ich.

Das schlimme ist, das es soviel Halbwissen gibt und man bekommt einfach keine punktgenaue Antwort, und die Creditreform ignoriert eh jede Frage, erklärt nichtmal die Forderungsaufstellung aber das ist ja das Geschäftsgebahren dieser Leute. Das ist ja bekannt :fuchsteufelswild:
Titel: Re: Creditreform vs. SCHUFA
Beitrag von: Feuerwald am 09. Mai 2013, 14:43:19
Erhält die Schufa Holding davon (Titel/ Vollstreckungsbescheid) ebenfalls Bericht?

- nein.


Also langer Rede kurzer Sinn, steht dieser (wenn es so läuft) o.g. durch Creditreform "gepresste" itel/Vollstreckungsbescheid dann nur bei Boniversum/Creditreform drin

- da ja

sonder auch bei der Schufa Holding automatisch???

- da nicht.

Sie können der Crefo auch ein not. Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel auf Ihre Kosten anbieten. Dann braucht es kein gerichtliches Mahnverfahren mehr.
Titel: Re: Creditreform vs. SCHUFA
Beitrag von: kingtiger am 09. Mai 2013, 15:02:59
Hallo danke feuerwald, endlich mal knallharte Fakten :juchu:

not. Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel auf Ihre Kosten :mad2:

Kannst du mir vielleicht das Procedere kurz erklären, wie sind die Kosten ca. es kann ja nicht in meinem Sinne sein die Gesamtforderung immer weiter in lichte Höhen zu katapultieren. Muss ich das selber alles dann in die Hand nehmen denke ich oder kann die Crefo das organisieren? Danke nochmal. Herzlichen Dank.
Titel: Re: Creditreform vs. SCHUFA
Beitrag von: Nixmehrda am 09. Mai 2013, 15:14:25
Die Credo müsste mit dem Schuldanerkenntis einverstanden sein. Sie sollten auch eine Vorlage haben, mit der Sie auf Ihre Kosten zu einem Notar gehen.
Titel: Re: Creditreform vs. SCHUFA
Beitrag von: Feuerwald am 09. Mai 2013, 15:15:04
Kannst du mir vielleicht das Procedere kurz erklären, wie sind die Kosten ca. es kann ja nicht in meinem Sinne sein die Gesamtforderung immer weiter in lichte Höhen zu katapultieren.

- kommt wohl billiger als das gerichtlichen Mahnverfahren. Aufsetzen kann das ein Notar, den Sie suchen müssen, da Sie dort persönlich unterschreiben müssen. Zuvor würde ich der Crefo das Angebot machen (eben um Kosten zu sparen). Mal sehn ob die Zustimmen. Kosten richten sich nach der Forderungshöhe.

Titel: Re: Creditreform vs. SCHUFA
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 09. Mai 2013, 18:19:24
Hallo,
um welche Art Gläubiger handelt es sich und wie hoch ist die Forderung ca.?

Wie lange ist der MB her?? Kann noch WI eingelegt werden??
Titel: Re: Creditreform vs. SCHUFA
Beitrag von: kingtiger am 09. Mai 2013, 18:33:34
Hallo der Gläubiger ist ein Krankenhaus, meine private KV lehnt die Kostenübernahme ab (zu den Gründen möchte ich mich nicht so äussern spielt auch keine Rolle), der MB ist noch nichtmal hier. Die Forderung des KH ist 2200 Euro ca. aber nun nach 3 Briefwechseln mit der Creditreform schon knapp 3K, die wissen wie man Geld macht.
Titel: Re: Creditreform vs. SCHUFA
Beitrag von: kingtiger am 09. Mai 2013, 18:35:48
@feuerwald

der MB ist eh schon unterwegs, die Creditreform hat den beantragt und mir das zeitgleich mitgeteilt. Ich denke beides parallel rausgegangen, also der Antrag auf Mahnbescheid beim Amtsgericht und der Schriftsatz. Die Kosten für den MB sind auch schon aufgelistet.