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Autor Thema: darf der das???  (Gelesen 2183 mal)

ladylike

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darf der das???
« am: 01. August 2007, 14:48:20 »

Hallo,

Anscheindend habe ich mit diesem Rechtsanwalt ein echtes Ekel erwischt, zumindest waren die anderen Rechtsanwälte mit denen ich Kontakt hatte bisher kooperativer.

Heute bekam ich Antwort auf mein letztes Schreiben, in dem ich darum bat die Forderung aufzuschlüsseln in die einzelnen Posten und um Übersendung einer Kopie der Vollmacht des Gläubigers und daraum in Raten Zahlen zu können. 

Ich schreibe den kurzen Text mal hier ab :

Zitat Anfang

. . .  Grundsätzlich bin ich bereit, Ihnen eine angemessene Ratenzahlung einzuräumen.

Trotzdem werde ich die Forderung zur Titulierung bringen, jedoch bei Eingang regelmäßiger monatlicher Raten auf die Einleitung der Zwangsvollstreckung verzichten.

Als Eingang der ersten Rate habe ich den 15.  08.  2007 vorgemerkt.

Zitat Ende

Ich finde das eine Frechheit und habe den Eindruck das er nur noch mehr Geld scheffeln möchte, da ich die Kosten der Titulierung ja bezahlen müsste, und was da an Anwaltsgebüren noch zu kommt. 

Des weiteren hat er zwar eine Kopie der Vollmacht mitgeschickt, allerdings die Posten nicht aufgeschlüsselt, meine letzte Information war etwa 1000 € weniger.

GRundsätzlich habe ich auch mehrfach im letzten Brief betont das ich zahlungswillig bin dann kann der doch nicht einfach nen Titel erwerben.

*ahhhhrg*

wer weiß etwas darüber???

Viele Grüße
Ladylike
Gespeichert
 

smallville

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Re: darf der das???
« Antwort #1 am: 04. August 2007, 12:02:39 »

Liebe Ladylike,

geht es um ein Ratenzahlungsangebot für einen Gläubiger oder ist der RA der Gläubiger selbst?

Meine persönliche Empfehlung, weil ich aus meiner eigenen Erfahrung damit immer besser gefahren bin:
Schreibe den Hauptgläubiger an.

Beispiel: Schulden bei Vodafone, Du bekommst Post vom RA.
Trotzdem Vodafone bitten die Hauptschuld mitzuteilen und um Ratenzahlung bitten.
Am Besten ist es, den Geschäftsführer der Institution direkt anzuschreiben und auch darauf hinzuweisen, dass Du darum bittest das KEINE Zwangsvollstreckungsmaßnahmen getätigt werden weil eine ggf.  Abgabe zur EV Dein Arbeitsverhältnis gefährden könnte.

Dann wird man in der Regel von einem für ihn tätigen Mitarbeiter angerufen oder angeschrieben und kann sich einigen.

Biete nie mehr an als Du wirklich zu leisten in der Lage sein wirst.
Wenn Du Dich dann geeinigt hast rufen die Inkasso/RA zurück.

Die Kosten die dort bis dahin aufgelaufen sind, werden Dir dann von RA/Inkasso direkt zugesendet.  Sprich sie können dann zu zusätzlichen Gläubigern werden.

lieben Gruß
Smallville



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Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 
 

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