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Autor Thema: Darf die Bank Geld für Dritte einbehalten ???  (Gelesen 3065 mal)

bettinchen

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Darf die Bank Geld für Dritte einbehalten ???
« am: 20. Mai 2007, 13:52:25 »

Brauche mal Hilfe von Experten,

mein Mann bekommt HARTZ IV, sein Konto bei der Bank wurde gesperrt, nachdem er den überzogenen Dispo nicht mehr zurückzahlen konnte,
es sind aber auf das Konto 2800 EUR eingegangen von seiner Krankenkasse (Privat versichert) dieses Geld soll aber der Zahnarzt bekommen, darf die Bank das behalten oder muß sie es auszahlen, mein Mann kann jetzt die Zahnarztrechnung nicht bezahlen.

Danke für Ihre Hilfe !!!
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ThoFa

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Re: Darf die Bank Geld für Dritte einbehalten ???
« Antwort #1 am: 20. Mai 2007, 14:06:47 »

Hallo,

da habe ich leider eine schlechte Nachricht. Das Geld dürfte weg sein. Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob es da zwischenzeitlich eine Änderung durch die Rechtssprechnung gab. Daher mal abwarten, ob die Kollegen etwas anderes berichten können.

MfG

ThoFa
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Immohelfer

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Re: Darf die Bank Geld für Dritte einbehalten ???
« Antwort #2 am: 30. Mai 2007, 19:06:29 »

Hallo,
nach meinen Informationen geht bis jetzt die Rechtsprechung normalerweise davon aus, dass die Bank das Geld behalten (also verrechnen kann).
Anderweitige Urteile gibt es kaum
Das Geld ist also meistens weg.

Einer der wenigen Ausnahmen ist das:(Urteil vom 28.01.1999, Az.: 7 S 15/98) vom LG Heidelberg

Es gibt keine Einheitliche Rechtsprechung:
Der XI. Senat des Bundesgerichtshofs hat in einem am 13.05.2005 veröffentlichten Urteil vom 22.03.2005 (Az.: XI ZR 286/04) die Aufrechnung einer Gehaltskontoüberziehung mit eingehenden Gehaltszahlungen für statthaft erklärt.

Mein Tip:
Zur Bank gehen und auf das Heidelberger Urteil hinweisen mit dem Hinweis einer Klage.
Oder schreiben.
Damit wenigstens die unpfändbaren Beträge frei gemacht werden.
Dannach Bank wechseln!!
mfg
volker
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