"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Darf ich an das Arbeitsamt zuviel gezahlte Leistungen zurückzahlen ?  (Gelesen 4225 mal)

rohde69

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1

Hallo

Ich befinde mich seit 2004 im Insolvenzverfahren. Letztes Jahr war ich für kurze Zeit Arbeitslos und habe ALG1 bezogen. Seit April gehe ich wieder Arbeiten und habe mich auch rechtzeitig beim Arbeitsamt abgemeldet. Die haben mir dann noch 2 Monate Leistungen gezahlt, die ich nicht gleich zurückgezahlt habe. Jetzt haben die das gemerkt und nun soll ich 1200,- € zurückzahlen. Da ich im Insolvenzverfahren (wohlverhaltensphase) stecke, darf ich aber  von mir aus niemanden Schulden zurückzahlen ? oder? weiß von euch jemand bescheid ?
Ach so: ich bin verheiratet und hab eine 2 Jährige Tochter. Meine Frau bezieht Harz 4.

Danke
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Darf ich an das Arbeitsamt zuviel gezahlte Leistungen zurückzahlen ?
« Antwort #1 am: 11. August 2008, 21:29:33 »

"darf ich aber  von mir aus niemanden Schulden zurückzahlen ? oder? weiß von euch jemand bescheid ?"

aber ich bitte Sie,

wo steht denn, dass man keine neuen Schulden bezahlen darf, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind? Sie zahlen doch auch Miete, Strom, GEZ und wenn Sie im Kiosk oder beim Kaufmann mal etwas anschreiben lassen.

Das Insolvenzverfahren wurde 2004 eröffnet. Im Jahr 2007 sind die Forderungen des Arbeitsamt entstanden. Das Arbeitsamt somit kein Insolvenzgläubiger, da die  Forderung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist.









Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Schnecke26

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Re: Darf ich an das Arbeitsamt zuviel gezahlte Leistungen zurückzahlen ?
« Antwort #2 am: 13. August 2008, 12:46:05 »

Hallo rohde69,

warum hast du das Geld nicht gleich an das Amt zurück überwiesen.  Dann hättest du die Probleme jetzt erst garnig. Dir hätte doch klar sein müssen, das wenn du wieder Arbeit hast und Lohn bekommst, das du keinen Anspruch mehr auf ALG I hast. Auch wenn du dich rechtzeitig beim Amt meldest, heißt es nicht das die es auf die  Reihe vernünftig bekommen und es gleich einstellen. Mir ist es genauso ergangen, nur ich habe gleich zurückbuchen lassen und dem Amt nochmals die Mitteilung gemacht. Weil wenn die es rausbekommen, dann ist das heulen groß weil man dann das Geld nicht mehr hat.

MfG
Gespeichert
 

MissTraut

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 9
  • Offline Offline
  • Beiträge: 680
Re: Darf ich an das Arbeitsamt zuviel gezahlte Leistungen zurückzahlen ?
« Antwort #3 am: 13. August 2008, 18:33:54 »

Hallo

@Schnecke ... weil es nun mal passiert ist und weil es so ein kleines stückweit vielleicht auch nachvollziehbar ist, dass man nach Arbeitslosigkeit und neuem Job und das erste Gehalt auch diese Zeit überbrücken muss und dann auch das Geld irgendwie verbraucht wird, auch wenn man sicher genau weiss, dass dies nicht richtig ist ...

Keine Frage, korrekt ist es absolut und gar nicht und ich will das auch nicht schön schreiben, aber zu ändern ist es auch nicht und so wird er dieses Geld zurückzahlen müssen ...

Aus einer mehr oder weniger großen Not heraus geschehen viele Dinge, die alles andere als vernünftig sind - da pack ich mir mal direkt an meine eigene Nase ... hätte ich anders gehandelt, wäre ich sicherlich nicht hier  :nono:

LG
MissTraut
Gespeichert
Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 

Schnecke26

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Re: Darf ich an das Arbeitsamt zuviel gezahlte Leistungen zurückzahlen ?
« Antwort #4 am: 14. August 2008, 15:16:48 »

Hallo
@ MissTraut
ich gebe dir da recht, das es aus der Not heraus passiert ist. Rückgängig kann es nicht mehr gemacht werden. Nur das AA kommt heutzutage viel zu schnell dahinter, wenn was schief gelaufen ist. Wenn die Geld haben wollen, dann am liebsten gleich. Er sollte das AA fragen nach einer Ratenvereinbarung.
Ich hoffe nur das er jetzt daraus gelernt hat und beim nächstenmal es nicht wieder macht.
Es war auch nicht böse von mir gemeint, ich hatte auch in der Zeit Geldknappheit, wo ich meine neue Arbeit angefangen habe. Aber es gibt  vom AA auch andere finanzielle Hilfen, wenn man einen neuen Job antritt. Ich hatte es damals von meiner Sachbearbeiterin erfahren welche finanzielle Hilfe (z.B Übergangsbeihilfe) kann es geben. Also somit kann man es schon überbrücken bis zur ersten Lohnzahlung. Bei einem Monat sagt ja keiner was, aber bei zwei Monaten gibt einem da schon was zu denken.

@rohde69

Deine Frau  musste doch dem Jobcenter mitteilen, das du einen neue Arbeit begonnen hast. Wenn du Rückwirkend Lohn bekommst, müsste dein Frau jeden Monat den Lohnstreifen dem Amt schicken und dann wird das auch neu berechnet (wenn der Sachbearbeiter richtig arbeitet), dann wäre das was zu wenig gewesen ist nachgezahlt worden. Ich weiß es aus eigener Erfahrung.

« Letzte Änderung: 14. August 2008, 15:24:17 von Schnecke26 »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz