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Autor Thema: Darf ich das Auto verkaufen?  (Gelesen 2065 mal)

wintergarten

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Darf ich das Auto verkaufen?
« am: 17. Januar 2009, 16:58:08 »

da mein Mann vor kurzem überraschend verstorben ist, bin ich jetzt in einer sehr schlimmen finanziellen Lage. (Die Lage vor vorher auch nicht gut aber wir konnten die monatlichen Zahlungen leisten) Jetzt geht es nicht mehr.

Wenn ich das Erbe ausschlage darf ich dann unser Auto verkaufen. Das Auto war auf meinen Mann
angemeldet, er steht auch im KFZ-Brief.  Das Darlehen für das Auto ist auf mich gelaufen, da mein
Mann keines mehr bekommen hat. Nach Angaben der Bank wäre eine Ummeldung möglich.
Das Restdarlehen beträgt noch ca. 5000 € . Beim Verkauf des Autos würde ich etwa 8-9 TDM €
bekommen.
Vielleicht kann ich mir einen billigen u. sparsamen Wagen kaufen, wenn überhaupt.
Oder fällt das Auto auch in die Erbmasse ? Wenn ich den Brief umschreiben lasse und dann auf mich
neu anmelde kann ich das Auto dann verkaufen?

Da das Wohnhaus auf mich läuft,ich jedoch bei allen Darlehen mit Grundschulden haften muß wird
dies sehr wahrscheinlich auch zwangsversteigert werden.

Ich kann nicht sagen was z.Z. schlimmer ist die Trauer über den Tod, oder die Wut, daß er mich so
sitzen gelassen hat (doch er wollte sicherlich auch noch nicht sterben).

Ich habe keine Ahnung wie alles weitergehen soll.
Gespeichert
 

paps

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Re: Darf ich das Auto verkaufen?
« Antwort #1 am: 17. Januar 2009, 21:09:08 »

Sie schrieben doch letztens vom anwaltlichen Rat das Erbe auszuschlagen.
Sind die Kinder nun auch damit eibverstanden?

Zum Auto.
Wenn Sie im Kredit und Kaufvertrag stehen, sind Sie Eigentümer.
Dann können Sie mit dem PKW machen was Sie wollen.

Wären denn die Kinder in der Lage, den Hauskredit zu übernehmen?

Ist Ihr Mann auch Darlehensnehmer gewesen?

Welche anderen Schulden laufen noch auf  den Verstorbenen?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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