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Autor Thema: Darf Krankenkasse mit Krankengeld Aufrechnen?  (Gelesen 4859 mal)

diver

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Darf Krankenkasse mit Krankengeld Aufrechnen?
« am: 09. August 2006, 13:20:34 »

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Ich bin seit einiger Zeit Arbeitsunfähig und erhalte Krankengeld.
Meine Frau ist im Erziehungsurlaub und erhält für diesen Zeitraum ALG II usw. wo mein Einkommen mit angerechnet wird.
Ich habe jetzt eine Befreiung von der Zuzahlung beantragt bei der Krankenkasse.

Aufgrund eines Krankehausaufenthalts muß ich einen Eigennteil von 60 € an die Krankenkasse zahlen. Da ich jedoch den Antrag auf Befreiung gestellt habe und mit den Gebühren die ich bereits gezahlt habe, die Grenze bei weitem überschritten habe, sind die 60 € natürlich noch nicht von mir gezahlt worden.

Jetzt habe ich heute ein Schreiben von der Krankenk. erhalten worin sie mir mitteilen das die, die 60 € von meinem Krankengeld einbehalten möchten.

Weiter teilen die mir mit das ich zu diesem Verwaltungsakt, nach § 24 Absatz 1 SGB X das recht habe für die Entscheidung erhebliche Tatsachen zu äußern.

Grundsätzlich sollen Die ja Ihr Geld bekommen, was denen zusteht (wie in meinem Fall), meine Frage ist rein Interesse halber:

1. Darf die Krankenkasse ohne Titel überhaupt Geld einbehalten ?

2. Darf die Krankenkasse mit dem Krankengeld aufrechnen wenn  
   es unter der Pfändungsgrenze liegt ?

Für ne aufschlußreiche Antwort wäre ich echt dankbar!
Und danke auch schon mal im voraus!!

Gruß

diver



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ThoFa

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Darf Krankenkasse mit Krankengeld Aufrechnen?
« Antwort #1 am: 09. August 2006, 18:39:57 »

Hallo,

ja die KK darf aufrechnen. Geregelt ist dies in den §§ 51 ff SGB I.

Eine Einschränkung gibt es nur soweit, dass Sie durch die Aufrechnung nicht hilfebdürftig werden dürfen. Bedeutet, wenn  die Aufrechnung Sie dazu \"zwingen\" würde bei der ARGE Leistungen zu beantragen, ist eine Aufrechnung nicht zulässig. Fragen Sie bei der KK doch mal an, ob es nicht möglich ist in zwei Raten aufzurechnen.

MfG

ThoFa
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diver

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Darf Krankenkasse mit Krankengeld Aufrechnen?
« Antwort #2 am: 09. August 2006, 20:40:16 »

Hallo,

danke nochmal für die Antwort!
in meinem Fall ist es ja so das ich nur 83 € selber tragen muß an Zuzahlungen die ich schon weit überschritten habe. Den Antrag auf befreiung habe ich bereits gestellt und ist bei denen in Bearbeitung, das überschneidet sich wohl gerade alles, deswegen habe ich das Geld nicht Überwiesen, da ich von der KK die Differenz über 83 € erstattet bekomme.

Ich hatte mich jetzt nur gewundert das die so einfach ohne Titel usw. im prinzip \" Pfänden\" dürfen auch von Beträgen die unter der Pfändungsgrenze liegen.
Bzw. dachte ich die versuchen es mal ohne rechtsgrundlage in der hoffnung das der Versicherte dumm ist.

Gruß
diver


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ThoFa

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Darf Krankenkasse mit Krankengeld Aufrechnen?
« Antwort #3 am: 09. August 2006, 21:27:36 »

Hallo,

die Bescheide von Finanzamt, Krankenkasse ect. gelten schon wie ein Vollstreckungstitel.

MfG

ThoFa
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