Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: nine2307 am 16. Februar 2009, 17:17:13

Titel: dispo vor und während des inso verfahrens
Beitrag von: nine2307 am 16. Februar 2009, 17:17:13
hallo!!

ich stehe kurz vorm verbraucherinso..jetzt meine frage..ich habe derzeit bei meiner bank einen dispo, den ich auch montalich voll ausschöpfe.
muss dieser bei eröffnung des insoverfahrens beglichen sein,oder kann ich ihn behalten oder ist es in diesem fall auch ein gläubiger??
ihr würdet mir sehr viel weiterhelfen mit antworten :juchu:
Titel: Re: dispo vor und während des inso verfahrens
Beitrag von: paps am 16. Februar 2009, 20:06:18
Die Bank wäre mit dem Dispo Gläubiger.

Sie (die  Bank)wird auch bei Bekanntwerden den Dispo fällig stellen.

Sie sollten sich schnellstmöglich ein anderes Konto auf Guthabensbasis zulegen.
Titel: Re: dispo vor und während des inso verfahrens,wietere ratlosigkeit
Beitrag von: nine2307 am 16. Februar 2009, 23:28:49
also sollte ich das konto mit dem dispo nicht mehr nutzen??
wo soll ich mein gehalt hin überweisen lassen??
darf ich überhaupt zur eröffnung 2 konten haben??

ich weiss einfach nicht weiter.ich bin bei einer schuldnerberatung,die absolut keine ahnung hat
...die außerderichtliche einigung ist gescheitert,jetzt sind  mir zum glück noch fehlende gläubiger eingefallen.kann ich die antragsliste einfach mit aufführen oder müssen sie vorher auch ein schreiben mit dem vergleich erhalten???

ich arbeite als krankenschwester...wie ist es mit zuschlägen???
behalten oder muss ich die auch komplett abgeben...mensch ich stehe wie vorm schwarzen brett..die drückten mir heut einfach die anträge in die hand,und ich hab von nichts ahnung.

paps..viell. kannst du mir oder jemand anderes etwas weiterhelfen...

achso und ich fahre täglich 70km gesamt zur arbeit und nach hause,das ist enorm viel benzin und kosten..kann ich davon etwas geltend machen bei der steuererklärung oder ähnliches??

sorry das das tausend fragen auf  einmal sind...liebe grüße

edit: der Lesbarkeit wegen; paps
Titel: Re: dispo vor und während des inso verfahrens,wietere ratlosigkeit
Beitrag von: paps am 17. Februar 2009, 20:18:37
also sollte ich das konto mit dem dispo nicht mehr nutzen??
wo soll ich mein gehalt hin überweisen lassen??
darf ich überhaupt zur eröffnung 2 konten haben??
Am besten ist es sich sofort ein neues Konto zu suchen. Wieviel Konten Sie haben ist irrelevant.

ich weiss einfach nicht weiter.ich bin bei einer schuldnerberatung,die absolut keine ahnung hat
...die außerderichtliche einigung ist gescheitert,jetzt sind  mir zum glück noch fehlende gläubiger eingefallen.kann ich die antragsliste einfach mit aufführen oder müssen sie vorher auch ein schreiben mit dem vergleich erhalten???
Das kann man pauschal nicht beantworten; haben bereits Gläubiger abgelehnt und stehen die Forderungen in einem verbünftigen (geringfügig) Verhältnis zur bisherigen Liste, können Sie diese nachtragen.

ich arbeite als krankenschwester...wie ist es mit zuschlägen???
behalten oder muss ich die auch komplett abgeben...mensch ich stehe wie vorm schwarzen brett..die drückten mir heut einfach die anträge in die hand,und ich hab von nichts ahnung.
Unpfändbare Bezüge: Mehrarbeitsstunden; Aufwandsentschädigungen
Schicht und Feiertagszulagen sind voll pfändbar
...
achso und ich fahre täglich 70km gesamt zur arbeit und nach hause,das ist enorm viel benzin und kosten..kann ich davon etwas geltend machen bei der steuererklärung oder ähnliches??
Die Fahrtkosten bekommen sie über die Steuererklärung aber auch über den Eintrag eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte gemindert.