Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: harald44 am 07. Februar 2009, 09:42:19
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ddvd
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Selbst bei einem Leihvetrag auf Treu und Glauben, kann der Nachbar ein Inkasso beauftragen, wenn die Rückzahlung nicht erfüllt wird.
Ihrerseits kann aber den Inkassogebühren wirdersprochen werden, wenn der Geldgeber wußte, dass durch den Krankenhausaufenthalt derzeit nicht gezahlt werden kann.
Er hätte die Möglichkeit gehabt, auf normalem Wege zu mahnen und sich die Forderung so zu sichern.
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sdfaf
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ja, auch einer Privatpersohn stehen alle Möglichkeiten der ZPO und BGB offen.
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fasff
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ZPO ist die Zivilprozessordnung.
Zum anderen ergeben sich die Massnahmen auch aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch ; 2.Buch, Schuldverhältnisse)
Ob es die feine menschliche Art ist, so mit Nachbarn umzugehen, sei dahingestellt.
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sfaf
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Hallo,
Harald so geht es doch nun wirklich nicht. Erst Geld leihen und dann so eine fadenscheinige Ausrede, man habe es doch schon zurückgezahlt. Dafür habe ich gerade mal null Verständnis.
Warum nicht einen Weg finden, wie das geliehene Geld wieder zurückgezahlt werden kann. Ich kann den Nachbarn schon ein stückweit verstehen, warum er letztlich - nachdem er sein Geld nicht zurückbekommen hat - nun ein Inkassodienst eingeschaltet hat. Ich frage mich nur, hat der andere nicht schon vorher gewußt, dass er es gar nicht zurückzahlen konnte ? Jedenfalls hängt es ja wohl nicht mit dem Krankenhausaufenthalt zusammen.
Also bitte, findet einen Weg. Sprecht mit dem Nachbarn, ggfs. kleine Ratenzahlung. Ich denke, den guten Willen zur Rückzahlung sollte man zeigen und sich nicht in Lügen verstricken und dann auch noch möglicherweise die Familie in dieses Lügengerüst mit reinziehen. Das ist ein absolutes no go !!!
LG
MissTraut
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.... Sie erwarten doch nicht ernsthaft darauf noch eine vernünftige Antwort? Ich vermute zu viel TV am Nachmittag. :nono: