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Autor Thema: Ehefrau macht sich selbständig  (Gelesen 2894 mal)

makro

  • Gast
Ehefrau macht sich selbständig
« am: 16. Oktober 2008, 21:20:44 »

Hallo,

ich bin selbständig mit einem Ladengeschäft. Dieses läuft eigentlich sehr gut. Meine Ehefrau ist bei mir in Vollzeit angestellt, alle Verträge laufen auf meinen Namen. Aufgrund einiger Altlasten aus einem ehemaligen zweiten Laden wo die Bank nun mächtig Druck macht werde ich wohl Insolvenz anmelden. 

Da das derzeitige Ladengeschäft gut läuft würde meine Frau sich gerne selbständig machen und den Laden weiterführen.  Können Ihr hieraus Nachteile entstehen? Können Gläubiger auf mein Frau zurückgreifen das sie ja den Laden weiterführt? Kann man uns unterstellen die Situation absichtlich so zu gestalten um Gläubiger nicht zu befriedigen?

Wie gesagt es handelt sich um ein Einzelunternehmen und meine Frau würde ja rechtlich auch ein neues Einzelunternehmen führen!

Mir ist klar das der Vermieter natürlich an meine Frau den Laden vermieten darf, das ist sein gutes Recht. Das Finanzamz wird das ganze bestimmt als Betriebsubernahme sehen was zwar wohl nur zur Folge hat das evtl. vom Insolvenzverwalter gekaufte Dinge nicht steuerbar sind.

Worauf sollten wir sonst noch achten?

Ich würde gerne die derzeitigen Schulden selbst abbezahlen, leider geht es der Bank aber nicht schnell genug obwohl ich in den letzten 3 Jahren 80.000,- EUR an Krediten getilgt habe!

Makro
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ThoFa

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Re: Ehefrau macht sich selbständig
« Antwort #1 am: 20. Oktober 2008, 09:33:02 »

Hallo,

dies wäre der falsche Weg. Wenn der Laden tatsächlich läuft, dann können Sie ihn auch innerhalb der Insolvenz weiterführen.

Dies alles riecht nach einer Vermögensverschiebung, die strafbar ist. Ihre Frau sollte sich eher den Arm abhacken, als irgendwas zu unterschreiben, was eigentlich mit Ihrer Selbständigkeit zu tun hat.

MfG

ThoFa
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makro

  • Gast
Re: Ehefrau macht sich selbständig
« Antwort #2 am: 20. Oktober 2008, 10:11:59 »

Hallo ThoFa,

ich glaube das kam falsch rüber. Es soll nichts "verschoben" werden! Meine Frau kommt aus der gleichen Branche und ist hier schon seit Jahren sehr erfolgreich tätig. Sie soll auch nichts übernehmen im eigentlich Sinne.

Ich werde wohl über kurz oder lang die Kündigung meines Vermieters bekommen da es einige Mietrückstände gibt, das Geld habe ich dazu benutzt um die Bank ruhigzustellen. Mit der Kündigung wird mir die Geschäftsgrundlage entzogen da ich nicht einfach mal woanders einen Laden eröffnen kann. Da ich Einzelunternehmer bin wäre die Folge für mich die Insolvenz! In der Insolvenz weiterführen ist nicht, da mir ein Händlervertrag gekündigt werden würde der es mir unmöglich macht das Geschäft weiterzuführen!

Was spricht nun dagegen wenn meine Frau mit besagtem Vermieter einen neuen Mietvertrag für das Ladengeschäft abschließt? Was spricht dagegen das meine Frau nun selbst in dem Shop steht? Evtl. würde sie vom Insolvenzverwalter das eine oder andere kaufen, aber ansonsten sehe ich das rechtlich ganz korrekt getrennt, nur das diese Person eben mit mir verheiratet ist und meinen Nachnamen trägt. Ich selbst würde mich erstmal arbeitslosmelden (ich habe vor Jahren eine Arbeitslosenversicherung für Selbständige bei der Arbeitsagentur abgeschlossen ) und evtl. irgendwann mal bei ihr arbeiten.

Meine Frau hat nichts unterschrieben, haftet auch sonst für keinerlei Darlehen, da gibt es eine saubere Trennung, wir haben ja auch erst letztes Jahr geheiratet.

Makro
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ThoFa

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Re: Ehefrau macht sich selbständig
« Antwort #3 am: 20. Oktober 2008, 10:27:11 »

Hallo,

kam wohl tatsächlich etwas falsch rüber.

Grundsätzlich kann Ihre Frau natürlich vom Insolvenzverwalter Sachen aus Ihrer Insolvenz kaufen und auch einen Mietvertrag mit Ihrem Vermieter machen. Es las sich alles so, als soll dies vor der Insolvenz geschehen.

Übrigens ist es oft ein Trugschluss, dass Verträge durch Geschäftspartner in der Insolvenz gekündigt werden. Selbst mit Lotto, die sehr streng in solchen Sachen sind, haben wir für einen unserer Klienten eine Weiterführung erreicht.

MfG

ThoFa
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