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Autor Thema: Ehemann beteiligung bei Insolvenz der Frau!  (Gelesen 2860 mal)

Moneyman

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Ehemann beteiligung bei Insolvenz der Frau!
« am: 22. Mai 2007, 21:13:29 »

Im Juni geht ein gerichtverfahren zu ende welches für meine Frau und Ihre Geschwister ( Gesamtschuldnerisch) zur Folge hatte das ein Hausverkauf zurück abgewickelt wird! Hauspreis zzgl. Gericht... ca. 350000 €.
Zum damaligen zeitpunkt des Notar Vertrages waren wir 5 Tage verheiratet, wir haben 2 Kinder ( 2 und 5 Jahre) meine Frau geht nicht arbeiten ( Hausfrau ) ich habe auf meinen Namen eine Eigentumswohnung gekauft.

Meine Frau besitzt nur noch eine Kapital Lebensversicherung! Was mache ich damit?
Und was kann auf mich zukommen?

Danke für Antworten.
Gespeichert
 

paps

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Re: Ehemann beteiligung bei Insolvenz der Frau!
« Antwort #1 am: 22. Mai 2007, 23:03:02 »

relativ schwierig ohne Kenntnisse aller Hintergründe und Verträge was zu sagen.   :nono:

Erst mal haftet Ihre Frau, genauso wie die Geschwister, gesamtschuldnerisch in voller Höhe.
Nach der Rückabwicklung sind also die verbelibenden und Gerichtskosten zu bezahlen.
Die Höhe wäre dann abhängig davon, was noch an Geld aus dem Verkauf vorhanden ist.

 Sie tangiert es nur am Rande.
Haftbar für die Schulden Ihrer Frau sind Sie nicht.
Auch an Ihre Eigentumswohnung kann keiner ran, wenn sie mit dem rückabgewickelten Verkauf nichts zu tun haben.

Ob und wie Ihre Frau ihre Lebensversicherung einsetzen muß oder diese per Pfändungsbeschluß verwertet wird, kann man ohne Kenntniss der anderen Umstände nicht sagen.

Wie oben bereits gesagt, wird Ihre Familie dann mit mehr oder weniger Kontakt zum ehemaligen Käufer und dessen Anwalt rechnen müssen.
Dessen Gebühren sind dann auch noch Forderungsgegenstand gegen ihre Frau
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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