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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Eidesstattliche Versicherung abgegeben, jetzt will mein Freund heiraten.....  (Gelesen 3137 mal)

ratsuchende

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Hallo,
mir brennt eine Frage unter den Nägeln, die ggf mein zukünftiges Leben beeinflussen kann.

Wie im Betreff schon gesagt, habe ich vor 3 Jahren die EV abgeben müssen. Da ich alleine für diese Schulden verantwortlich bin, habe ich bisher auch mit keinem Menschen darüber gesprochen. Auch nicht mit meinem langjährigen Freund. Ich kenne seine Aussagen über Leute, die "den Finger gehoben haben" zur genüge und das hat mich bisher auch davon abgehalten mit ihm darüber zu sprechen. Er weis zwar, dass ich Schulden habe, aber nichts näheres. Jetzt, seit ungefähr 1/2 Jahr spricht er (nach 28 Jahren Beziehung) vom Heiraten. Er, 63J. möchte, dass ich -sollte ihm etwas passieren- wenigstens seine Rente bekomme. Vom Grundsatz her ist das ja nicht verkehrt, allerdings habe ich ein Kloß im Hals sitzen, wenn ich an meine EV denke. Was hätte eine Heirat für Konsequensen für mich, bzw für meinen Ehemann ?? Wir sind beide Rentner. Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente von 1200 € und wohne in einem klitze kleinen Einfamilienhaus (was ich abzahle) und mein Partner (ebenfalls Rentner) besitzt auch ein Einfamilienhaus und ca 25 Hektar Land. Könnte er, bei einer Heirat, für meine Schulden belangt werden ??

Was soll ich nur machen.....

LG die ratsuchende

 
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sinagirl

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Nein ihr ehepartner kann nicht belangt werden.versuchen sie doch ihr haus zu verkaufen und ziehen dann zu ihren mann, dann können sie davon die schulden bezahlen
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real_bubu

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Wie Sinagirl schon schrieb Ihrem Ehemann kann man nichts, wenn sie komplett auf nummer sicher gehen wollen vereinbaren sie eine Gütertrennung.
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heidimoni

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ich schließ mich meinem Vorgänger an: am Besten ist, Gütertrennung zu vereinbaren, das kostet zwar wieder Notargebühren - Ihr Mann wäre aber am Besten, z.B. vor Ihren Gläubigern, dem Gerichtsvollzieher usw. "gechützt"
Allerdings möchte ich aus eigener Erfahrung zu bedenken geben, dass eine solche Situation im Alltag ziemlich schwer werden kann und das Zusammenleben sehr belasten kann und wird.
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Neustart2011

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Die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft. D.h. alles was während der Ehe erwirtschaftet wird, muss im Falle einer Trennung angerechnet werden. Was vor der Ehe war, bleibt auch weiterhin demjenigen, der es vorher hatte. Ihrem Lebensgefährten kann nichts weggenommen werden.
Sie sollten allerdings mit offenen Karten spielen und offen mit ihm über ihre Situation sprechen.
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heidimoni

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Es ist richtig, was Neustart2011n schreibt. Jedenfalls ist das die Theorie.
Die Praxis ist ein "wenig" komplexer und komplizierter.
Wenn auch der Partner tatsächlich nicht belangt werden kann, aber davon betroffen wird er auf die eine oder andere Art durchaus sein.
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dreaminthedark

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@ratsuchende

so nun muss ich auch schnell was dazu schreiben. Ich selber habe die EV abgegeben und eine Firmenpleite hinter mit. Nach 8 Jahren Beziehung habe ich meine Lebensgefährtin geheiratet mit den gleichen Sorgen wie Du. Durch eine Gütertrennung haben wir uns zusätzliche Sicherheit verschafft. Wie aber oben geschrieben - die Gläubiger können nicht an deinen zukünftigen herantreten - deine Schulden bleiben Deine. Anders sieht es aus wenn er verstirbt und du bekommst die Rente und eine Erbschaft dort könnten sich die Gläubiger bedienen....

Das wichtigste sprich offen und ehrlich über deine EV. Wie hoch sind die Schulden? gibt es keine Möglichkeiten diese zu tilgen? Wie sieht es mit einer Privatinsolvenz aus?
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