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Autor Thema: Eidesstattliche Versicherung abwenden  (Gelesen 5114 mal)

GabrielKn

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Eidesstattliche Versicherung abwenden
« am: 26. Februar 2008, 20:23:18 »

Hallo,

mir wurde dieses Forum empfohlen.

Ich schildere mal kurz meinen Fall.

Ich bin Selbständig im IT-Bereich. Ich programmiere seit ca. 2004 an einem Projekt, mit dem in in sehr naher Zukunft Geld verdienen möchte. Ist auf sehr aufwendiges Projekt, daher die lange Zeitspanne.
Ich lebe derzeit von Zuwendungen des Arbeitsamtes, die mir jedoch ermöglicht haben, mein Projekt auf die Beine zu stellen.

Jetzt allerdings habe ich einen Gläubiger, der mir Kopfzerbrechen bereitet. Es handelt sich dabei um einen Rechtsanwalt, der verlangt, dass ich erneut die eidesstattliche Versicherung abgebe.
Zuvor hatte ich 2006 eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Der Anwalt behauptet gegenüber dem Gerichtsvollzieher, das sich meine wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben. Dem ist aber nicht so.
Ich habe weder eine Erbschaft gemacht, noch sonst irgendwas.

Nun meine Frage, was für Möglichkeiten habe ich, die Eidesstattliche Versicherung zu verhindern. Termin ist Ende März.

Ich habe 1 Jahr lang gekämpft, um endlich bei einer Bank 1 Privat und 1 Geschäftskonto zu bekommen, aufgrund meiner negativen Schufa. Die möchte ich mir nun ungern wieder kaputtmachen lassen.

In 2 Monaten zirka geht es los, das ich mit meiner Firma Geld verdienen kann, und ohne Konto kann ich die Firma abmelden.

Deshalb möchte ich die Eidesstattliche Versicherung mit aller Gewalt verhindern. Was für Möglichkeiten habe ich.

Zu der Sache mit dem Anwalt möchte ich noch folgendes einbringen:

Die Anfangsforderung die er gegen mich in der Hand hatte betrug ca. 600,- Euro. Ich habe allerdings seit 2006 Raten bezahlt, in der Höhe zwischen 40,- und 60,- Euro. Ende 2007 fragte ich den Anwalt nach einem Kontoauszug, um die Höhe der Restforderung herauszufinden.
Dieser kam auch prompt, und ich staunte nicht schlecht.
Immer noch die gleiche Forderung, vielleicht geringfügig weniger. Daraufhin setzte ich ein Schreiben auf, welches ich einmal an die Kanzlei gefaxt habe, sowie per E-Mail an die Kanzlei geschickt habe. In diesem Schreiben verlangte ich die Überprüfung sowie die Aufstellung der Zahlungen, die ich bereits vorher an seinen Mandant gezahlt habe, denn diese Zahlungen tauchten nirgends auf.

Keine Resonanz, es kam nichts mehr von Seiten des Anwalts. 3 Wochen später erhiehlt ich ein Schreiben, das der Anwalt sich auf keine Ratenzahlungen mehr einlässt, da die Raten noch nichtmals die Zinsen tragen würden.
Kurz danach der Bescheid zur Abgabe der Eidesstattlichen.

Normalerweise müsste die Forderung zum grössten Teil schon bezahlt sein. Soviel Zinsen können es kaum sein.
Da mir damals ein Inkassounternehmen das Konto bei der damaligen Bank gepfändet hatte, worauf es kurz darauf gekündigt wurde, habe ich damals alle Unterlagen vernichtet. Quittungen der ersten Zahlungen habe ich aus diesem Grunde nicht mehr. Könnte mich erschiessen, sowas blödes. Sowas hebt man normalerweise auf.

Habe nur Quittungen über Zahlungen, die an den Anwalt geleistet wurden, da Bareinzahlung bei einer Bank. Und bei diesen Quittungen komme ich auf eine Summe von in etwa 400,- Euro.

An seinen Mandant selbst hatte ich aber auch zuvor schon 250,- Euro überwiesen, kann es nur nicht nachweisen.

Meiner Meinung nach ist die Forderung nicht rechtens, kann es aber nicht komplett nachweisen.

Ich habe selbst einen Anwalt eingeschaltet, der aber anscheinend nach unfähig ist, mir irgendwie weiterzuhelfen, oder eben damit überfordert ist.

Möchte mir mein Konto wegen dieser Sache nicht pfänden lassen, bzw. auflösen lassen, indem ich es bei der eidesstattlichen Versicherung angeben muss. Zumal die Forderung meiner Meinung nach in dieser Höhe nicht berechtigt ist.

Bitte jemanden, mir einen Tipp oder ein paar Informationen zu geben, was ich noch tun kann. Der Termin rückt immer näher.
Möchte mich auch nicht falsch verhalten.

Kann auch diese Restforderung nicht auf einmal aufbringen, unmöglich. Dann wäre ich zwar nicht zu meinem Recht gekommen, hätte aber endlich Ruhe, und Konten bleiben erhalten.

Bin total verzweifelt. Ohne Konto keine Firma, und ohne Firma 4 Jahre Entwicklungsarbeit im Ofen.


Vielen Dank im Vorraus
Gespeichert
 

ThoFa

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Re: Eidesstattliche Versicherung abwenden
« Antwort #1 am: 27. Februar 2008, 13:44:43 »

Hallo,

schreiben Sie dem Gerichtsvollzieher an, dass Sie die Pflicht zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nicht sehen und berufen sich dabei auf § 903 ZPO. Demnach hat ein Gläubiger glaubhaft zu machen, dass sich bei Ihnen die Vermögensverhältnisse geändert haben.

Glaubhaftmachung könnten u.a. sein:

- Eigene Kündigung eines Bankkontos
- Umzug

MfG

ThoFa

P.S.: Fordern Sie den Anwalt unmißverständlich zur Übersendung einer aktuellen Forderungsaufstellung auf. Weisen Sie dabei , in einem Nebensatz, auf von Ihnen geleistete Zahlungen hin (ohne die Summe zu nennen). Setzen Sie eine Frist (14 Tage). Sollte bis zum Fristablauf nichts angekommen sein, schreiben Sie eine Erinnerung und behalten sich eine Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung vor.



« Letzte Änderung: 27. Februar 2008, 13:50:02 von ThoFa »
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GabrielKn

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Re: Eidesstattliche Versicherung abwenden
« Antwort #2 am: 27. Februar 2008, 15:03:31 »

Hallo,

habe heute ein Telefonat mit meinem Gerichtsvollzieher geführt. Das war leider vor deinem Beitrag.

Ich habe ihm  gesagt, das ich gegen die EV Rechtsmittel einlegen werde. Das akzeptierte er, und schickt mir einen neuen Termin zur Abgabe, in der ich dann das Rechtsmittel einlege.

Wollte eigentlich erst den Restbetrag in 6 Raten abbezahlen, um keinen Ärger zu haben. Danach wollte ich Klage gegen den Gläubiger einreichen, da dem Gläubiger diese Restschuld nicht zusteht. Ich weiss, wieviel ich bereits getilgt habe, und soviel Zinsen können nie im Leben auf die Summe kommen.

Raten lehnte mein Gerichtsvollzieher jedoch ab. Die Sache wäre mit Raten sogar schon früher als vor Ablauf von 6 Monaten bezahlt.
Aber er sagt, der Gläubiger könnte ohnehin sich gegen eine solche Ratenvereinbarung mit dem GV währen.
Also muss ich letztendlich Rechtsmittel einlegen, da die Forderung ohnehin nicht berechtigt ist.

Wie muss ich nun bei dem Termin vorgehen? Was muss ich genau sagen, und wie muss die Begründung aussehen?
Einfach sagen ich lege Rechtsmittel ein?

Möchte ungern einen Formfehler machen.
Gespeichert
 
 

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