Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: palatino am 07. September 2009, 16:18:17
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Hallo,
ich habe vor einigen Monaten eine eidesstattliche Versicherung
abgeben müssen und momentan eine Gehaltspfändung gegen mich laufen
bzw. ziehe ich inzwischen auch die Privatinsolvenz in Betracht. Nun
habe ich die Möglichkeit bekommen, eine Stelle im Ausland anzutreten.
Nun stellt sich mir die Frage, was mit der Pfändung und der EV
geschieht, wenn ich ins Ausland gehe. Mir ist klar, dass die
Verpflichtungen nicht verschwinden und ich die Schulden Stück für
Stück abtragen werde. Aber kann der Gläubiger die Pfändung auch im
Ausland durchsetzen?
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Grundsätzlich wären Schulden auch im EU-Ausland beibringbar.
Durch einen Arbeitgeberwechsel würde die Lohnpfändung hinfällig.
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ja, allerdings als Grenzpendler deren Wohnsitz in deuschland ist, wird es ungleich schwieriger im ausland zu pfänden.
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ja, allerdings als Grenzpendler deren Wohnsitz in deuschland ist, wird es ungleich schwieriger im ausland zu pfänden.
M-E. kommen Gerichtsvollzieher auch manchmal nach hause.
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solange sich das Konto und der Arbeitgeber im Ausland befinden, und der Wohnsitz in Deut. ist eine Pfändung bei den erstgenannten nicht möglich, da der Gerichtsstand in diesem Fall der Wohnsitz darstellt. alle sich befindlichen werte in Deu. können natürlich gepfändet werden, das ist richtig