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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Eigentumsvorbehalt bei Aufstellung Gläubiger Insolvenzantrag  (Gelesen 3359 mal)

AEmaus

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Hallo Leute!

Nach dem ich schon so viele tolle Tipps und Ratschläge bekommen habe, wende ich mich mit einer neuen Frage an euch!

Bei der Aufstellung der Gläubiger habe ich gelesen, dass ich Bußgelder nicht mit angeben kann, hingegen Gebührenbescheide für versuchtes Abschleppen/Abschleppen schon.
Wie ist es bei Bußgeldbescheiden?
Häufig steht da eine Geldbuße von zB 25€ und Kosten des Verfahrens 20€ + Auslagen 3,50€.

Kann ich die Verfahrenskosten und Auslagen mit in die Gläubigerliste ziehen? Und dann dementsprechend "nur" die reine Geldbuße bezahlen?

Ich bin für schnelle Antworten furchtbar dankbar!  :respekt:

AEmaus
« Letzte Änderung: 27. Juni 2011, 22:46:08 von AEmaus »
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Der_Alte

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Re: Aufstellung Gläubiger Insolvenzantrag
« Antwort #1 am: 27. Juni 2011, 13:58:59 »

ja, Verfahrenskosten und Auslagen sind Insolvenzforderungen, Bußgelder müssen trotzdem bezahlt werden.
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AEmaus

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Re: Aufstellung Gläubiger Insolvenzantrag
« Antwort #2 am: 27. Juni 2011, 14:33:08 »

Daaahaaaankeeeeee der Alte! Dann gehts jetzt weiter in der Auflistung   :neutral:
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AEmaus

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Re: Aufstellung Gläubiger Insolvenzantrag
« Antwort #3 am: 27. Juni 2011, 22:45:06 »

Sorry... aber ich dreh hier noch am Rad.   :fuchsteufelswild: In der Auflistung der Gläubiger wird NATÜRLICH auch nach Eigentumsvorbehalten gefragt.
Teilweise ist bei den Verbindlichkeiten gerade dieser drauf. Da aber der Warenbestand der Firma nicht mal eben so ermitteln. Und deswegen weiß ich jetzt nicht wie ich damit umgehen soll. Soll ich das ignorieren? Soll ich lieber schreiben, dass weniger Ware von dem Eigentumsvorbehalt betroffen sind? Oder eher anders herum? Ich kann jetzt nicht in den Laden marschieren und ein bei ein jedes Teil in die Hand nehmen und gegenchecken. Nachher wird mir noch vorgeworfen, dass ich was entwenden würde. Es gibt vollen Einblick in den Laden und wenn ich das tagsüber mache, dann werden sicherlich Kunden und Nachbar(andere Geschäfte) auf der Matte stehen. Mach ich das nach Feierabend, dann guckt das Restaurant von gegenüber rein und das wird weitergetratscht und wieder wird mir unterstellt werden, dass ich etwas entwenden würde.
Bescheuerte Situation  :heulen:


HIIIIILFEEEE  :cry:
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tomwr

Re: Eigentumsvorbehalt bei Aufstellung Gläubiger Insolvenzantrag
« Antwort #4 am: 28. Juni 2011, 00:28:38 »

Ja der Warenbestand müsste als Vermögensbestandteil schon sauber inventarisiert, beziffert und bewertet werden und natürlich spielen hier auch Sicherungsrechte wie Eigentumsvorbehalt eine Rolle. Ich fürchte man wird nicht drumherum kommen hier eine vollständige Liste zu erstellen, im Idealfall welche Ware von welchem Lieferanten kam und welche bereits bezahlt wurde bzw. noch nicht bezahlt ist und bei welchem Lieferanten ein normaler Eigentumsvorbehalt besteht und wo ein erweiterter Eigentumsvorbehalt.
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AEmaus

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Re: Eigentumsvorbehalt bei Aufstellung Gläubiger Insolvenzantrag
« Antwort #5 am: 28. Juni 2011, 10:10:45 »

 und wie sieht das aus, wenn es keinen erweiterten Eigentumsvorbehalt gibt die Ware aber schon verkauft wurde? Und was ist, wenn es einen erweiterten Eigentumsvorbehalt gibt, der Käufer aber nicht zu ermitteln ist?  :sad:.... die letzten Züge der Aufstellung sind anscheinend die schwersten  :Oh_no:
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tomwr

Re: Eigentumsvorbehalt bei Aufstellung Gläubiger Insolvenzantrag
« Antwort #6 am: 28. Juni 2011, 12:55:12 »

Ware die nicht mehr vorhanden ist braucht man in der Liste auch nicht aufzuführen. Das ist also ganz einfach.
Bei einem erweiterten Eigentumsvorbehalt spielt der Käufer keine Rolle, das ist lediglich eine Vereinbarung das sämtliche noch vorhandene Ware mit anderen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung verrechnet werden kann. Was Du meinst ist ein verlängerter Eigentumsvorbehalt. Das spielt aber auch nur eine Rolle wenn die Ware auf Rechnung geliefert wurde. In dem Fall geht der Kaufpreisanspruch auf den "ursprünglichen" Verkäufer über. Das ist aber dann ein Problem betreffend der Forderungen die der Schuldner gegen Dritte hat und wäre dort zu erklären. Das Ganze ist schon kompliziert und eigentlich Materie für einen Insolvenzverwalter bzw. Gutachter.

Es gibt Ware mit erweitertem Eigentumsvorbehalt die nur einem bestimmten Gläubiger zusteht, hier kann der Gläubiger die Ware ggf. zurückverlangen oder den Erlös aus der Verwertung durch den Insolvenzverwalter. Dennoch ist es wichtig zu wissen für welchen Preis die Ware eingekauft wurde.

Es gibt Ware mit einfachem Eigentumsvorbehalt die noch nicht bezahlt ist. Verfahren siehe oben.

Es gibt Ware mit einfachem Eigentumsvorbehalt die bereits bezahlt ist. Hier ist kein Aussonderungsrecht für den Gläubiger möglich. Der Erlös hieraus steht der Masse zu.

Es gibt Ware ohne Eigentumsvorbehalt. Der Erlös hieraus steht der Masse zu.


Ich würde einfach eine Excel Liste machen, alle Gegenstände auflisten, den Wert (ggf. geschätzt), falls ein Eigentumsvorbehalt besteht diesen vermerken und auch welchen Gläubiger das betrifft. Im Grunde ist das eine Aufgabe für den Insolvenzverwalter aber das Insolvenzgericht braucht natürlich Anhaltswerte ob die Verfahrenskosten ggf. gedeckt werden können. Wenn das viele Positionen sind und die Eigentumsverhältnisse unklar wird das Gericht auch möglicherweise einen Gutachter beauftragen der das Ganze näher untersucht. Halte ich sogar für wahrscheinlich.

Dennoch würde ich mir Mühe geben und die Liste mit der gebotenen Sorgfalt erstellen. Letztlich ist es nicht Aufgabe des Schuldners die vermögensrechtlichen Ansprüche zu bewerten. Man kann möglicherweise auch schreiben, dass man sich nicht sicher ist ob Eigentumsvorbehalt bei den Vermögenswerten besteht oder nicht. Wenn es aber ohne Aufwand und Sachverstand nachvollziehbar ist dann einfach in der Liste vermerken. Es muss ja auch geklärt werden, ob die Gegenstände überhaupt verwertbar sind und zu welchem Wert. Das kann ja auch ggf. mit deutlichen Abschlägen vom Einkauf verwertet werden.
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AEmaus

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Re: Eigentumsvorbehalt bei Aufstellung Gläubiger Insolvenzantrag
« Antwort #7 am: 28. Juni 2011, 14:54:26 »

Danke für Deine lange und ausführliche Antwort. Es handelt sich leider um ca 2tsd. verschiedene Artikel  :Hammer:
Und die aufzuschlüsseln ist leider nicht so einfach. Naja. Ich hab versucht, alles so schlüssig wie möglich niederzuschreiben und hoffe, dass es zur allgemeinen Zufriedenheit ist. Ich hoffe den Antrag nun am Donnerstag abgeben zu können und mache 3 x wenn der Schritt schon mal geschafft ist.

Muss ich die offenen Rechnungen als Anlage mitgeben?
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tomwr

Re: Eigentumsvorbehalt bei Aufstellung Gläubiger Insolvenzantrag
« Antwort #8 am: 30. Juni 2011, 15:20:03 »

Danke für Deine lange und ausführliche Antwort. Es handelt sich leider um ca 2tsd. verschiedene Artikel  :Hammer:

Muss ich die offenen Rechnungen als Anlage mitgeben?

Zur letzten Frage: Nein.
Zu dem Warenbestand: In dem Fall würde ich die höherpreisigen Artikel vielleicht auflisten und ansonsten eine Position "sonstige Artikel" mit Schätzwerten angeben. Da wird dann sicher eh ein Gutachter bestellt.
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