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Autor Thema: Eigentumsvorbehalt und Gläubiger in der Insolvenz  (Gelesen 2718 mal)

Biene72

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Eigentumsvorbehalt und Gläubiger in der Insolvenz
« am: 02. März 2007, 10:24:56 »

Hallo, wir hatten eine Küche finanziert und die Ratenzahlung wurde uns gekündigt nachdem wir ein paarmal nicht gezahlt hatten...die Schuldnerberaterin stellte einen Schuldenbereinigungsplan auf in dem wir monatlich 100.-€ für ein Jahr bezahlen sollten und uns danach die Restschulden erlassen sind. Der Gläubiger war damit einverstanden...jetzt haben wir das 3 Monate bezahlt und somit noch 900.-€ Schulden. Waren gestern beim Anwalt und es läuft jetzt alles seinen Weg wegen einer Inso und die Küchenfirma gehört mit zu den Gläubigern...der Anwalt meinte jetzt, da die Firma einen Eigentumsvorbehalt auf die Küche hat und uns diese ja wegnehmen kann, das wir die Küche weiter abzahlen können wenn uns was daran liegt das wir sie behalten...denn was würden wir ohne Küche tun? er meinte auch das dies keine Bevorzugung eines Gläubigers wäre wegen des Eigentumvorbehaltes.
Ist das denn so richtig? mach ich da wirklich keinen Fehler wenn ich das weiterhin bezahle? :denken: [addsig]
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paps

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Eigentumsvorbehalt und Gläubiger in der Insolvenz
« Antwort #1 am: 02. März 2007, 18:06:58 »

Bis zur Eröffnung ist es ja kein Problem.

Hier sollte das weitere Vorgehen mit dem IV nach Eröffnung abgestimmt werden.
Ist aber möglich.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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