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Autor Thema: Eigentumswohnung  (Gelesen 2551 mal)

kleine

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Eigentumswohnung
« am: 11. Mai 2011, 10:25:50 »

Liebe Fories,

innerhalb meiner noch laufenden Insolvenz, Freigabe meiner ETW durch den TH,
dann wurde die Wohnung kurzzeitig unter Zwangsverwaltung gestellt. Auch diese
ist mittlerweile wieder aufgehoben worden..  :cry:

Nun zahle ich also wieder brav das Hausgeld für die Wohnung weil ich keine
Neuschulden nach Ablauf meiner Insolvenz vor dem Bug haben möchte....

Darf ich freihändig verkaufen? Das habe ich immer noch nicht kapiert...

Es findet sich nun kein "normaler" Käufer, der bereit ist die Summe, die die
Bank fordert zu bezahlen..

Beispiel: Bin im Urlaub, Afrika, Thailand, oder ähnliches...

Überzeuge jemanden vor Ort davon, meine ETW zu kaufen, für 1,--€,
dies muss ich sicherlich auch notariell beglaubigen lassen. Auch
das mache ich vort Ort.

Und dann? Rechtskraft in Deutschland? Mache ich mich strafbar??
Was hat die Bank zu sagen? Wenn der "Käufer" bereit ist die
Grundschuld mit zu übernehmen? Kann so etwas überhaupt funktionieren??

 :heulen:



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horst69

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Re: Eigentumswohnung
« Antwort #1 am: 11. Mai 2011, 10:48:25 »

Ich frage mich nur, warum macht der TH die ETW nicht zu Geld ??
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kleine

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Re: Eigentumswohnung
« Antwort #2 am: 11. Mai 2011, 10:52:32 »

... die Wohnung will keiner haben....  :heulen:
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horst69

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Re: Eigentumswohnung
« Antwort #3 am: 11. Mai 2011, 11:23:00 »

Und du möchtest nicht darin wohnen bleiben??
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kleine

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Re: Eigentumswohnung
« Antwort #4 am: 11. Mai 2011, 11:51:02 »

die ETW wurde mal als Ferienwohnung gekauft...

ich wohne und arbeite 250km davon entfernt...
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