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Autor Thema: Einigungsversuch nach Vollstreckungsbescheid  (Gelesen 4304 mal)

silence1973

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Einigungsversuch nach Vollstreckungsbescheid
« am: 03. Januar 2010, 12:53:19 »

Hallo liebes Forum,

zuerst einmal ein gesundes 2010!

Kurz zu meiner Situation: war bis August 2009 selbstständig und es ist einiges schief gelaufen; es haben sich (über mehrere Jahre) insges.
ca. 40.000,- Schulden, bei 11 Gläubigern angesammelt.

Mit den `größten Gläubigern` konnte ich eine Einigung erzielen und zahle monatliche Raten ab.

Nun erhalte ich jedoch aus mehreren kleinen Verbindlichkeiten Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide und wollte einmal wissen, ob man nach Erhalt einens Vollstreckungsbescheides noch eine Chance auf außergerichtliche Einigung hat, bzw. es Sinn macht die Gläubiger anzuschreiben und einen Teil des geforderten Betrages auf monatl. Raten anzubieten?

Leider kann ich die Beträge (insges. noch ca. 3000,-€ bei 5 Gläubigern) nicht gleich zahlen, da ich zwar 1800,-€ netto verdiene aber aufgrund der Ratenzahlungen, Miete, Strom etc. so gut wie nichts mehr übrig bleibt.
Ab nächster Woche habe ich noch einen Nebenjob, sodaß wieder etwas Luft ist und ich zusätzlich 200€ an Raten abzahlen kann.

Wer kann helfen? Hat jemand von Euch evtl. sogar eine Vorlage für so ein Schreiben? Und kann ich versuchen die Gerichtskosten/Gebühren streichen zu lassen? Wie hoch sollte man den Betrag ansetzen (z.B. Forderung/Vollstreckungsbescheid eines IT-Unternehmens - ehemals 180,-€ und jetzt inkl. der Gebühren knapp 300,-€).
Ich möchte gerne alles abbezahlen, aber es muss ja auch machbar sein - also je geringer die Forderung desto geringer die Rate. Ich weiß, daß es wichtig ist alle Raten zu bedienen, denn sonst können ja die Gläubiger sofort alles einfordern und die Einigung scheitert. Daher suche ich hier ganz dringend Euren Rat.

Herzlichen Dank für Eure Antworten!
(Sorry, falls die Frage schonmal gestellt wurde - aber ich konnte dazu bisher nichts finden).

LG
S.

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makro

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Re: Einigungsversuch nach Vollstreckungsbescheid
« Antwort #1 am: 03. Januar 2010, 13:06:59 »

Hallo,

genau so habe ich auch mal gedacht, musste aber feststellen das es nicht funktioniert. Nur wenige Gläubiger akzeptieren solche Vorschläge, weder grosse noch kleinere Gläubiger. Die meisten versuchen zu holen was noch zu holen ist, denn wenn man jeden Monat Schwierigkeiten hat die geforderten Beträge zu leisten dann brauch nur ne Kleinigkeit schief gehen und alles bricht zusammen.

Ich habe die Erfahrung gemacht das man eher mit dem Gerichtsvollzieher reden kann, dieser hat die Möglichkeit Ratenzahlungen bis max. 6 Monate zu akzeptieren, als mit den Gläubigern. Um die Gerichtskosten wirst du wohl nicht drum herum kommen.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Einigungsversuch nach Vollstreckungsbescheid
« Antwort #2 am: 03. Januar 2010, 15:10:54 »

Hallo und ebenfalls ein gesundes neues Jahr.

Ohne eine EV sind die Chancen faktisch null!!! Dann ist es so, dass Banken oft keinen Spielraum für Vergleiche haben, weil eine Kreditausfallversicherung abgeschlossen wurde, also auch da nicht viel zu machen ausser vielleicht bei den Kosten und anfallenden Zinsen.

1800€ netto allein oder mit Familie?? GGf sich hier mal eine Su-Beratung holen die kann meistens mehr erreichen als der Schuldner selbst.
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silence1973

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Re: Einigungsversuch nach Vollstreckungsbescheid
« Antwort #3 am: 03. Januar 2010, 15:53:46 »

Danke für die Antworten!

@Inkassomitarbeiterin:
EV bedeutet ja dann, daß der GV mir die abnimmt, habe ich bisher noch nicht machen müssen, da ich mich u.A. mit den Banken einigen konnte und monatl. Raten zahle. Würde das dann nicht auch bedeuten, dass ggf. mein Gehalt gepfändet werden kann?

Ich wollte es erstmal ohne EV versuchen, denn wenn nun irgendeiner Pfändet (also das Gehalt, sonst hab ich ja keine Wertgegenstände) kann ich die Raten ja nicht mehr bezahlen.
GV war kürzlich schonmal hier - habe mich mit ihm wegen einer kleinen Forderung auf 2 Ratenzahlungen geeinigt. Aber jetzt trudelt gerade der ganze Rest ein, von dem mein damaliger SU-Berater noch nichts wusste, weil es die Forderungen so noch nicht gab.

Der GV hat auch nach Konten und Arbeitgeber gefragt und sich notiert, aber ich denke das bleibt ja ohne Konsequenz wenn Raten bezahlt werden, oder?
Die noch offenen Forderungen sind von 3 Versicherungen, 2 Telefonanbietern und 1 IT-Dienstleister.

Mein damaliger SU-Berater (privat) hat übrigends die Arbeit sozusagen abgeschlossen. Hatte es damals auch bei einer SU-Beratung einer öffentlichen Einrichtung versucht, die haben aber abgelehnt, weil ich ja selbstständig war und sie haben mir nur die Regelinsolvenz empfohlen.

Bin alleine, ohne Kinder und zahle ca. 900,-Miete, Strom, Telefon, Handy, Fahrkarte, Versicherungen und 550,- an die Gläubiger.
Momentan kann ich die Kosten für eine weitere Schuldnerberatung auch nicht aufbringen :?

Danke nochmals!

LG S.


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Inkassomitarbeiterin

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Re: Einigungsversuch nach Vollstreckungsbescheid
« Antwort #4 am: 04. Januar 2010, 17:49:06 »

Hallo,

Gehalt?? Sonstige Sparverträge, Lebensversicherungen,...?? Kinder/Unterhaltspflichtige Personen??

Warum damals keine Inso und warum jetzt nicht??

Mit EV ist eine Gehaltspfändung sehr wahrscheinlich wenn Sie nicht zahlen ebenso wie eine Kontopfändung.

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