Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: lissi805 am 19. April 2009, 14:08:46

Titel: Einkommen von Minderjährigen
Beitrag von: lissi805 am 19. April 2009, 14:08:46
Mein Sohn 16 jahre, möchte sich gern einen Nebenjob suchen , um Geld für Fahrerlaubnis
sich zusammen zu sparen.
Wer weiss , wie das angerechnet wird, ich habe ja meinen Inso-antrag abgegeben.
Wieviel darf ein Schüler neben der Schule hinzu verdienen ?
vielen Dank
lissi805
Titel: Re: Einkommen von Minderjährigen
Beitrag von: juergengrisu am 19. April 2009, 14:17:31
Hi lissi805  :hi:

Das ,,Taschengeld'' selbstverdient hat mit der Inso nichts zu tun.. das ist ja sein Geld...

Schönen Sonntag

Juergengrisu :coffee:
Titel: Re: Einkommen von Minderjährigen
Beitrag von: lissi805 am 19. April 2009, 14:24:09
aber  wie hoch darf so ein Taschengeld sein?
er dachte da an so einen 165 Euro job.
das andere Problem wäre ja auch , wie wird das auf Unterhalt von seinem Vater angerechnet ?
oder wie ist das bei Wohngeld ?
Wer kann mir da helfen ?
Grußlissi805