Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: pizarro am 06. Oktober 2009, 15:04:44
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hallo und guten tag zusammen!
in ca. 3 monaten "feier" ich meine 10jährige betriebszugehörigkeit.
leider habe ich schon länger eine gehaltspfändung am laufen.
weihnachts-urlaubsgeld, war davon zum glück unberührt.
nun kommt auf mich eine sondervergütung, ca. in höhe von 600,- euro,
wegen dem betriebszugehörigkeitsjubiläum, zu.
kann ich mir hoffnung machen, das diese zahlung pfändungsfrei ist?
vielen dank für hilfreiche antworten!!
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Hallo,
es gibt hier kaum etwas, was es noch nicht gab. :wink:
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Re-Einmalzahlung-vom-Chef-2321.html
mfg
Paula41
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ok. dann verstehe ich diese "jubiläumsvergütung" als nicht pfändbar!
aber, wie ist es mit der höhe? wären 600,- euro netto noch im rahmen?
§850a: ".....soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen"
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Hallo,
es gibt hier kaum etwas, was es noch nicht gab. :wink:
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mfg
Paula41
Gut gemeint, aber leider nicht zutreffend.
Hier ging es um eine tarifliche Nachzahlung nach Gehaltsverhandlungen der Gewerkschaft im öD.
Zum angesprochenen Problem greift die ZPO und schützt das Treuegeld.
Trotzdem danke :wink:
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Gute Nachricht:
§850a Nr.2.ZPO: unpfändbar sind...Treuegelder soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.