Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: shayma am 21. März 2010, 13:31:05

Titel: Einmalzahlung, Frist setzen?
Beitrag von: shayma am 21. März 2010, 13:31:05
Hallo,ich möchte meinen Gläubigern Einmalzahlungen anbieten.
In einem anderen Forum habe ich gelesen,das man eine Frist setzen soll,sollte der Gläubiger bis dahin nicht antworten,wird dieses als Zustimmung für die Einmalzahlung gewertet.

Zitat:"Trick: der Vergleich kommt zustande, wenn der Gläubiger nicht innerhalb einer Woche antwortet. Gilt allerdings nur, wenn du es ihm so auch in den Breif hineinschreibst. Zum Beweis das Ganze per Einschreiben und Rückschein."


Geht das überhaupt so einfach  :gruebel:

Über Antworten freue ich mich. :cheesy:
Titel: Re: Einmalzahlung, Frist setzen?
Beitrag von: Dauerstress am 21. März 2010, 15:44:54
Lustiger Trick, allerdings klappt der wohl nicht. Ein Vergleich kommt nur in beiderseitigem Einverständnis zu Stande. Das Einverständnis dürfte nicht als gegeben vorausgesetzt werden, nur weil der Verhandlungspartner nicht darauf antwortet, auch wenn das so im Angebot geschrieben wird.
Titel: Re: Einmalzahlung, Frist setzen?
Beitrag von: shayma am 21. März 2010, 15:56:03
Danke für die Antwort.
Wäre ja zu schön gewesen. :cheesy:
Dann brauche ich also meine Schreiben nicht mehr ändern und gehen  gleich noch in den Briefkasten.
Hoffe ich habe mit meinen Angeboten Glück und es lassen sich wenigstens einige drauf ein.
Sonst wird es eng.
Habe leider viele Rechtsanwälte darunter und die Citibank,habe gelesen,das man mit denen nicht so gut verhandeln kann. :?

Hat noch jemand Tipps von euch?
Titel: Re: Einmalzahlung, Frist setzen?
Beitrag von: shayma am 21. März 2010, 17:54:41
Was ich vergessen habe,wie sieht es mit Gemeinden aus,was die Grundsteuer angeht,hat jemand hier Erfahrungen?
Lassen die sich auf Einmalzahlungen ein?
Titel: Re: Einmalzahlung, Frist setzen?
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 22. März 2010, 16:09:03


Zitat:"Trick: der Vergleich kommt zustande, wenn der Gläubiger nicht innerhalb einer Woche antwortet. Gilt allerdings nur, wenn du es ihm so auch in den Breif hineinschreibst. Zum Beweis das Ganze per Einschreiben und Rückschein."  :lollol:


Hallo

nicht nur die Cityb. ist schwierig, Banken im allgemeinen sind kompliziert. Ebenso denke ich, dass öffentliche Stellen sich nicht wirklich auf Vergleiche einlassen. Die Gemeinden verwalten "fremdes" Geld, also was gehts den Sachbearbeiter an ob die überhaupt was bekommen.
Titel: Re: Einmalzahlung, Frist setzen?
Beitrag von: shayma am 27. März 2010, 11:48:54
Juhuu,Citibank erlässt mir 300 Euro  :cheesy:
und mit 2 Rechtsanwälten ist es auch gut gelaufen.
Jetzt hoffe ich nur das der Rest auch mitspielt .

Freu mich soo  :biggrin:
Titel: Re: Einmalzahlung, Frist setzen?
Beitrag von: malud am 28. März 2010, 20:56:07
Hallo zusammen,

Schweigen stellt idR keine Willenserklärung dar. Mit anderen Worten: Das funktioniert nicht. Anders ist dies z.B. bei einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben (unter Kaufleuten). Wir ein Gespräch in einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben zusammengefasst und stimmt der Inhalt nicht mit dem Gesprochenen überein, so "gilt" das, was im kaufmännischen Bestätigungsschreiben steht, wenn der andere Teil nicht widerspricht. Das ist aber ein anderer Fall!
Titel: Re: Einmalzahlung, Frist setzen?
Beitrag von: sunnyboy am 09. Mai 2010, 21:06:02
Hallo,ich möchte meinen Gläubigern Einmalzahlungen anbieten.
In einem anderen Forum habe ich gelesen,das man eine Frist setzen soll,sollte der Gläubiger bis dahin nicht antworten,wird dieses als Zustimmung für die Einmalzahlung gewertet.

Zitat:"Trick: der Vergleich kommt zustande, wenn der Gläubiger nicht innerhalb einer Woche antwortet. Gilt allerdings nur, wenn du es ihm so auch in den Breif hineinschreibst. Zum Beweis das Ganze per Einschreiben und Rückschein."

Geht das überhaupt so einfach  :gruebel:

Über Antworten freue ich mich. :cheesy:

Die Einmalzahlung ist auch im Verbraucherinsolvenzantrag möglich.
Allerdings bedarf es einer Zustimmung von 51% nach Anzahl der Gläubiger und nach Anzahl der Verbindlichkeiten bei max. 19 Gläubiger.

Der Trick mit einer Frist von 1 Woche geht nicht. Eine Frist von 1 Woche ist in jedem Fall zu kurz.

Könnest notfalls von einer 3. Person einen Scheck zukommen lassen. Schenkung unter Auflage. Wenn der Scheck eingelöst wurde ist der Vergleich angenommen. Funktioniert leider nicht mehr oft.