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Autor Thema: Einmalzahlung  (Gelesen 3170 mal)

actros03

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Einmalzahlung
« am: 27. April 2012, 19:16:12 »

Guten Tag
Jetzt habe ich auch mal eine Frage
Ich bin in Arbeit kann aber aus Gesundheitlichen gründen meine Arbeit nicht weiter ausüben Antag Weiterbildung und so ist Genehmigt
So jetzt zur Sache ich habe mit mein Boss gesprochen wie es mit meiner Gesundheit ist er sagte zu mir ich soll mir das überlegen mit einer Einmalzahlung sagen wir mal 20.000 Euro wie ist das ich habe Lohnpfändung laufen wird mir wenn ich einverstanden bin alles einbehalten Gepfändet
oder ist es so das nur die Gepfändet wird die grade bezahlt wird Rest Forderung von der einen Pfändung oder alle die vorliegen

Danke für ehrliche Antwort
 
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Der_Alte

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Re: Einmalzahlung
« Antwort #1 am: 27. April 2012, 20:40:24 »

Wenn Sie den Gläubigern einen Gefallen tun wollen, nehmen Sie die Einmalzahlung. Ihnen verbleiben davon, wenn Sie keine unterhaltsberechtigte Person haben,1600 €, der Rest geht an die Gläubiger. Wenn Sie es allerdings über 10 Monate sich auszahlen lassen, bekommen Sie, je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigen Personen, deutlich mehr.
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actros03

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Re: Einmalzahlung
« Antwort #2 am: 28. April 2012, 07:20:22 »

Guten Morgen
Ich verstehe das nicht so weil man zu mir sagte
ich würde die Einmalzahlung plus Gehalt  macht ca. 23.000 Euro davon würde ich die Steuern bezahlen
und die Rest Forderung von der Pfändung die Grade bezahlt wird
Das Heist
23.000 Euro  Einmalzahlung Gehalt
4.300  Euro Steuern
3.100  Euro  Rest Forderung der einen Pfändung
macht 15.600 Euro die ich ausbezahlt bekomme

oder werden alle Pfändung ausbezahlt die in der Firma vor liegen

Ich habe Privatinsolvenz eingereicht ist aber noch in Arbeit
Wegen Auszahlung auf mehrere Monate bring mir nichts da ich ja ausscheide ende Mai Juni     
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Der_Alte

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Re: Einmalzahlung
« Antwort #3 am: 28. April 2012, 10:23:00 »

Sorry, dann habe ich es falsch verstanden. Ich hatte Sie schon in der Insolvenz gewähnt.
Wenn es nur um eine Pfändung in Höhe von 3100 € geht, ist es natürlich richtig, sich die Einmalzahlung geben zu lassen. Dann bekommen Sie entsprechend nach Steuern den Rest ausgezahlt.
Sollten allerdings noch weitere Pfändung- und Überweisungsbeschlüsse bei Ihrem Arbeitgeber vorliegen, müsste er diese auch daraus bedienen. Erst wenn alle vorliegenden Pfändungen erfüllt sind, darf er Ihnen den Rest, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, auszahlen.
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actros03

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Re: Einmalzahlung
« Antwort #4 am: 28. April 2012, 12:19:43 »

Danke das ist das was ich nicht genau wusste
dann ist es für mich das beste och bleibe in der Firma
und muss  wenn es nicht geht krank machen weil so sind mir die 18.500 Euro weg
schulden nicht bezahlt und ev arbeitslos da noch keine Stellung habe wegen Weiterbildung
und ich gehe weiter in die Privat Insolvenz zahle da die 
276.00 Euro Monatlich macht 19.872 Euro und ich bin alles los  frei von schulden

was anders währe
wenn mann die summe umrechnet  was ich jeden Monat Bezahlen müsste und die Einmalzahlung anrechen
was ich meine als beispiel 18.500 Euro sind noch Ofen 1.372 Euro das währe auch ok nur das geht ja nicht
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