Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Fabhino22Elz am 03. Januar 2012, 09:03:39
-
Hallo,
habe nur eine Simple Frage,
bei fast ca 8000 € Schulden, wie viel müsste ich Aufbringen um mich da direkt raus zu kaufen? Also ein Einmalzahlungsvergleich?
Vorhanden sind knapp 5000 €.
Grüße
-
Die Antwort ist so simpel wie Glaskugelbefragen.
Es kommt auf ganz viele Faktoren an: Alter des Schuldners, Anzahl der Gläubiger, Vollstreckungsversuche und Eidesstattliche Versicherung etc.
Je jünger der Schuldner desto weniger die grundsätzliche Bereitschaft sich auf einen Vergleich zu einigen.
-
Hallo,
wie Der_Alte bereits sagt, es kommt auf einige Faktoren an. Meiner Erfahrung nach, liegt es in erster Linie an der Struktur der Schulden. Ein Angebot von EUR 5000,00 bei einer Schuldsumme von EUR 8000,00 ist schon viel. Hier lohnt sich auf jeden Fall einen Versuch des aussergerichtlichen Vergleiches zu starten und wenn das nicht klappt sogar einen gerichtlichen.
-
Hallöle ,
Ergänzend zur Antwort vom " Alten " : Bei einer Schuldsumme von 8.000 EU , lohnt es sich für manche Gläuiger ,
um " Nachschlag " zu bitten . Es wäre einer Überlegung wert mit einem
niedrigeren Vergleichangebot aufzuwarten . Faustregel : 30 % der vom Gläubiger
eingeforderten Schuldsumme . Danach gilt es abzuwarten , welche Tilgungssumme
dem Gläuiger im Rahmen eines aussergerichtlichen Vergleichs vorschwebt .
Solange der Gläuiger Möglichkeiten für sich erkennt , das gute Aussichten für
ihn bestehen,innerhalb einer überschaubaren Zeit , die gesamtem Aussenstände
einzuteiben , braucht er sich nicht auf Dein Vergleichsangebot einzulassen .
Ich befinde mich gerade in Verhandlungen mit einem Gläuiger . Mein Angebot
wurde erst einmal ausgeschlagen . Da ich anwaltlich beraten werde , vertraue ich
den Empfehlungen meiner RAin . Sollte dieses Angebot wiederholt ausgeschlagen werden ,
werde ich die EV ablegen . Da es sich um eine alte Titelforderung handelt ( im 30 . Jahr !!! )
meine Einkünfte unterhalb der Pfändungsgrenze liegen ( EU-Rente ) kann mich der Gläuiger
gerne in 2 Jahren nochmals auf ein Vergleichsangebot ansprechen . Vielleicht nimmt
er dann mein Angebot an . Ich war sehr verärgert über die Art und Weise , wie die Gläubiger
partei mit mir umgegegangen ist . Ich hatte bis vor 15 Monaten keine Kenntnis darüber das
ein gerichtlicher Schuldtitel gegen mich vorlag , obwohl ich seit über 20 Jahren jeder Zeit
postalisch und telefonisch erreichbar bin .
Meine Rechtsanwältin nennt das Vergleichsangebot des Gläuigeranwalt obsolet und illussionär ,aufgrund
meiner Lebens und Wirtschaftssituation ( Schwerbehinderung ,MdE 80 % ) .
L.G. Punito :hi: