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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?  (Gelesen 14341 mal)

MissTraut

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Hallo,

tja was soll ich sagen: Ist schon so eine Sache mit den falschen Angaben in einer Selbstauskunft.

Ist doch hier meine ich auch das eine oder andere Mal beschrieben worden: Scoring ist der Schlüssel zum Kredit. Wird eine Kreditanfrage ausgesteuert weil das Einnahme-Ausgabenverhältnis nicht passt, so gibt es diverse Möglichkeiten, dieses "anzupassen". Nur dieses Anpassen sollte bzw. muss auch mit entsprechenden Belegen dokumentiert werden. Ob da die Innenrevision möglicherweise über den Vertrag gestolpert ist ?

Rene, wie makro schon geschrieben hat: Stell Dein Licht mal nicht so unterm Scheffel: Fürs Geldausgeben hat es ja dann doch zumindest gereicht  :ironie:

Die Forderung besteht zu Recht, nun also entweder die Forderung anerkennen über den Mahnbescheid oder eben ab zum Notar und dort ein Schuldanerkenntnis unterschreiben, gehe aber mal davon aus, dass der Gläubiger in seiner Forderung auch die bereits entstandenen Kosten des Mahnbescheides einrechnen wird.

LG
MissTraut

P.S.: So ein vollstreckbarer Titel mit einer glasklaren Einigung im Anhang, wie dieser Betrag ratenweise zurückgeführt wird, der tut nicht wirklich weh und lässt einen ruhig schlafen, musst halt nur die Raten immer fleißig pünktlich zahlen.



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rene82

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dauerstress,
ich habe lediglich eien Rate ausgesetzt ..... alle anderen sind gezahlt. Die neue Vereinbarung wurde rechtzeitig innerhalb der mir egstezen Fristen abgeschlossen. laufzeit und Umfangd er Raten entsprechen dem alten kreditvertrag.
Kosten für Mahnebscheid haben die mir bereits in die Summe jetzt mit aufgelegt.

Mir gehts im Prinzip nur um einieg Dinge, die Bank versucht nen Titel gegem mich zu erwirken trotz Ratenzahlung, find ich tiotal Scheixx ...
weil die Bank jetzt so genau ist will ich auch irgendwie genau sein und suche irgendwo ein Verstoß in der Vergangenheit wie z.B mir den Kredit als ALG2 Empfänger zugeben ...

Ich habe bei meiner Rechtschutzversicherung angerufen und habe jetzt das okay zu einem Anwalt zugehen und die Kostendeckung erhalten.

Ich finde einen Mahnbescheid bzw. titel kann sich die Bank besorgen wenn es wirklich zum aussetzen der Raten kommt ... anderseits ist für mich das Mittel des MB und VB zweckentfremdet ... der Staat denke cih hat diese Mittel nicht zur Sicherung einer Forderung erfunden oder als Druckmittel. Denke das dient dazu um wirkliche Fälle die nciht mehr Zahlen können doer wollen in die Mangel nehmen zu könn.
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makro

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dauerstress,
ich habe lediglich eien Rate ausgesetzt .....

... und schon die Vereinbarung nicht eingehalten! Dem ist nichts hinzuzufügen!

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rene82

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am 27.4 schrieb ich meiner Bankl ob man den kredit Stunden könnte auf unbekannte zeit. Ich ahbe die Einzugsermächtigung entzogen.
Ich erhielt keine Antwort .. die Bank buchte am 4.5 ganz normal die Rate ab (normalerweise tuen sie das seit Jahren immer am 30 spätestens 1 jeden Monat.
Darauf hin dachte ich die werden sich schon melden, vielleicht war was mit meinem Brief nicht okay. Aber da meien wirtschaftliche Lage doch besser aussieht als erts angenommen machte ich keine weiteren Schritte und ging davon aus da die das Geld mir auch nicht zurück buchten das alles doch normaler weiter läuft.

Am 20.5 kam die Kündigung des Darlehen mit sofortiger Wirkung. Bis 17.6 habe ich zeit Betrag XXXX komplett zu überweisen.

In gleichen Brief sagte die Bank Inhaltlich, sollte ich den Betrag nicht aufeinmal ablösen könn sind wir unter Umständen bereit angemesse Teilzahlung anzunehmen.
Sofern sie diese Möglichkeit wahrnehmen wollen vereinabren sie bis spätestens zum genannten Zahlungstermin 17.6 einen Termin.
Wir behalten uns vor, zur Sicherung unserer Ansprüche das gerichtliche Mahnverfahren gegen sie einzuleiten.

Ich schreib denen darauf hin (am 10.6) das ich zum 1. Juli hin wieder die normale Rate von 100€ aufnehmen kann und werde.

Ich erhielt am 12.6

Ratenzahlungsvereinabrung von mindetsnes 100 euro monatlich auf Konto XXX

Wieder am Schluß der Satz:
Zur Sicherung unserer Forderung werden wir einen Mahn bzw VB beantragen. Wir bitten sie, gegen diesen keine Rechtsmittel einzulegen, da sonst weitere letzendlich vonj ihnen zutragene Kosten entstehen. Wir werden den Mahn bzw. Vollstreckunsgbescheid lediglich zustellen lassen.

Sofern Ihre Ratenzahlung pünktlich erfolgen, werden wir keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Ich schrieb am 26.6

Die Rate wird wie vereinbart ab 1.7.2009 auf das von Ihnen genannte Konto gezahlt.

Sie bitten mich um Verzicht auf Rechtsmittel (den Widerspruch bzw. die Stellungnahme etc.) gegen einen Vollstreckungsbescheid durch den gegen mich ein Titel erwirkt werden könnte.

Ihre Forderung streite ich nicht ab und erkenne auch an das ich der Bank die Summe schulde, eine Sicherung der Forderung ist bereits gegeben. Zusätzlich reagiere ich auch auf Ihre Briefe und zeuge nicht von Ignoranz oder sonstigem negativ Verhalten welches solche Maßnahmen notwendig macht.
Hinzu bitte ich Sie, da meiner Meinung nach der Sachverhalt geklärt ist, von einem eventuell bevorstehenden negativen Eintrag in die Schufa ab zusehen.

Ich bitte Sie von Vollstreckungsmaßnahmen oder ähnliches abzusehen. Da ich Zahlungswillig bin und Kommunikation zeige, hoffe ich auf die alleinige gütliche Einigung durch die Aufnahme der vereinbarten Ratenzahlung, ohne die von Ihnen   gestellte
Voraussetzung mit einem gerichtlichem Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid einen Titel gegen mich zu erwirken.

Ich erhielt am 2.7

Teilzahlungsverinbarung als Überschrift

wir beziehen uns auf ihr schreibenm vom 10.6 u 26.6 sowie auf unser Schreiben vom 12.6

Da eine Sicherung unserer Forderung bisher nciht gegeben ist, haben wir einen Mahnbescheid beantragt und bitten sie gegen diesen Mahnbescheid und den folgenden Vollstreckunsgbescheid keinen Wiederspruch einzulegen. Für den Fall regelmäßiger Teilzahlunegn in de rzugesicherten Höhe werden wir keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen gegen sie veranlassen

So und par Tage später kam der gerichtliche Mahnbescheid
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makro

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1. der 1. Mai war ein Feiertag, somit die Abbuchung am 4.5 nicht ungewöhnlich
2. welche Sicherheiten hat denn die Bank?
3. Ein VB wird nicht in die Schufa eingetragen
4. die Bank muss dem von dir gemachten Vorschlag nicht zustimmen, du hast einen Vertrag mit denen und diesen einzuhalten
5. lass doch der Bank den VB und zahle pünktlich deine Raten, alles andere wird nämlich noch schlimmer

Wenn du Einspruch einlegst, wird die Bank den Kredit komplett fällig stellen und die Sicherheiten verwerten. Evtl. wird sie klagen und das Urteil ist dann auch wieder ein vollstreckbarer Titel, nur eben teurer.
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rene82

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makro

zu dienen Punkten:
1 - im Kreditvertrag stand fällig zum 30 jedne Montas, per Lastschrift durch die Bank. Ich vermute das die sich gedacht haben wir können ja trotzdem Abbuchen obwohl der uns die Einzusermächtigung entzogen. Mal sehen was passiert.
2- keine Sicherheit- aber was ist Sicherheit, ich könnte niemals den Kredit abstreiten, die haben Sicherheit ( Kreditvertrag, mein Schriftvergekehr etc.
3. EIn VB nicht, aber ein Mahnbescheid
4.Die Bank hat aber der erneuten Ratenzahlung zugestimmt, Teilzahlungsvereinbarung
5.Ich will kein Titel gegen mich haben

Kosten sind egal, habe RS für den Fall.
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foxtra

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Sag mal, Rene, wie blauäugig bist Du eigentlich? Willst oder kannst Du es nicht verstehen?


1 - im Kreditvertrag stand fällig zum 30 jedne Montas, per Lastschrift durch die Bank. Ich vermute das die sich gedacht haben wir können ja trotzdem Abbuchen obwohl der uns die Einzusermächtigung entzogen. Mal sehen was passiert.
2- keine Sicherheit- aber was ist Sicherheit, ich könnte niemals den Kredit abstreiten, die haben Sicherheit ( Kreditvertrag, mein Schriftvergekehr etc.
Schriftverkehr ist keine Sicherheit. Sicherheiten in diesem Falle sind z.B. Immobilien oder Auto, etwas, was die Bank bei Zahlungsunfähigkeit verwerten könnte.
3. EIn VB nicht, aber ein Mahnbescheid
Blödsinn
4.Die Bank hat aber der erneuten Ratenzahlung zugestimmt, Teilzahlungsvereinbarung
5.Ich will kein Titel gegen mich haben

Kosten sind egal, habe RS für den Fall.
Eine RS übernimmt nur Verfahrenskosten aber keine Geldverkehrskosten wie Zinsen, Gebühren usw. wenn ein Kredit nicht zurückgezahlt werden kann.

@makro
zu Deinem Punkt 5: Da stimme ich Dir nicht zu. Es ist absoluter Blödsinn, was die Bank macht, dadurch werden unnötig die Kosten hochgetrieben, die rene ja dann auch noch zahlen muss.

Für mich stellt sich in erster Linie die Frage, ob die Vorgehensweise der Bank rechtmäßig ist. Solange rene seine Raten zahlt, hat die Bank m.E. kein Recht, ein gerichtliches Mahnverfahren zu eröffnen. Ich würde Widerspruch gegen den MB einlegen.

Aber vielleicht weiß paps da zur rechtlichen Situation und zur Wertung der Vorgehensweise der Bank mehr.
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rene82

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EIn VB ist auch keine Sicherheit wenn man es so will, dadurch habe ich auch keine Immobilie etc .... und solange ich die Rate zahle machen die sowiso nix und wenn cih die Rate nicht mehr zahle ist eh endce und ich habe nix mehr. Wo soll die Sicherheit im VB bzw titel liegen.

Das die RS nur Prozesskosten udn Anwalt übernimmt ist mir eh klar, die Zinsen werden nicht weiter steigen da ich trotz dessend as ich wahrscheinlich Wiederspruch gegen den MB einlege die Raten weiter zahle.

Am allermeisten stört mkich aj das trotz ratenzahlung dieser MB und VB gewollt wird von denen. Ich werde hier noch tausend Beiträge lsesen und schreiben solange bis ich keinerlei zweifel mehr ahbe an dem vorgehen der bank ode rich mich mit meiner meinung bestätigt fühle. Alles will ich 1005 geklärt haben, darum bin ich hier
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MissTraut

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Hallo Rene,

wenn Du alles geklärt haben willst, dann ist der Weg zum Anwalt sicher besser als sich Bestätigung hier im Forum zu holen. Hier gibt es keine Rechtsberatung, Tipps, Aufzeigen von Möglichkeiten, Meinungen ... aber eben keine Rechtsberatung.

Sei es drum, man könnte jetzt Romane schreiben und Du würdest es nicht annehmen wollen. Die Bank will die Finanzierung, die ja von Dir anerkannt wurde, durch einen Titel absichern. Ein VB ist 30 Jahre lang vollstreckbar, also wenn das keine Sicherheit ist wüßte ich gerne, was Du unter Sicherheit verstehst. Natürlich kann nur da erfolgreich vollstreckt werden wo etwas zu holen, aber für diese Versuche kann man sich eben 30 Jahre lang Zeit lassen.

Nun versuchst Du aber auch ob es nicht Möglichkeiten gibt, diesen Vertrag anzufechten: Wie kann man einem Hartz IV Empfänger nur einen Kredit geben.

Berichte doch einfach mal beizeiten wie es ausgegangen ist.

LG
MissTraut

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Dauerstress

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foxtra  hat es ja schon gesagt, es stellt sich hier die Frage, ob das Vorgehen der Bank rechtmäßig ist. Solange die Raten korrekt bedient werden, hat die Bank meiner Meinung keine rechtliche Grundlage. Ich würde dir empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen und das prüfen zu lassen.
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wiwo

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Hallo rene82,

sollte es zum VB kommen und Dein Einspruch dagen wirkungslos sein sei vorsichtig in Bezug auf Deine Rechtsschutzversicherung. Nach Vorlage eines vollstreckbaren Titels wird die Rechtsschutzversicherung mit Sicherheit keine Deckungszusage mehr erteilen. Lass Dir Zusagen Deiner Rechtsschutzversicherung auch immer schriftlich geben, telefonische Aussagen bedeuten nämlich überhaupt nichts und können später immer abgestritten werden. Hab's erst vor kurzem selbst erleben dürfen.

Gruß
wiwo
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Gruß
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rene82

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Ich habe von denen eine Deckunsgnumemr bekommen mit der mein Anwalt sich seine Kosten etc ... holen kann. Da ich die Nummer habe müssen die ja aufjedenfall zahlen.
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ThoFa

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Hallo,

man kann sich das Leben auch schwer machen.

Kredit ist gekündigt wurden, damit hat die Bank selbstverständlich das Recht, Ihre Forderung titulieren zu lassen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nun gewillt sind, weiter in Raten zu zahlen. Die Titulierung erfolgt i.d.R. aus den Gründen,
dass keine Verjährung eintreten soll und (falls der Schuldner sich nicht an die Ratenzahlung hält) schneller vollstreckt
werden kann.

In der Schufa dürfte nunmehr ein gekündigter Kredit drin stehen, gelöscht wird diese Auskunft erst drei Jahre nach
kompletter Zahlung der Schuld. Steht der Kredit nicht drin, passiert dies auch nicht nachdem dem ein MB/VB erlassen wird,
da die Bank dann offensichtlich kein Vertragspartner der Schufa ist.

MfG

ThoFa
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foxtra

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Kredit ist gekündigt wurden, damit hat die Bank selbstverständlich das Recht, Ihre Forderung titulieren zu lassen.

@ThoFa: Sehe ich nicht ganz so.

Auch, wenn der Kredit gekündigt ist, besteht meiner Meinung nach kein juristisches Recht darauf, die Forderung auf diesem Wege titulieren zu lassen, weil eine rechtsgültige Ratenvereinbarung vorliegt. Bei solchen Ratenvereinbarungen ist es aber in der Regel so, daß die gesamte Summe auf einmal fällig wird, wenn auch nur eine Ratenzahlung ausbleibt. Erst dann kann die Bank gerichtlich, z.B. mit MB gegen den Scnhuldner vorgehen.

Ich habe jetzt den ganzen Thread nicht mehr durchgelesen, aber ich meine, mich zu erinnern, daß eine einzelne Ratenzahlung NICHT erfolgt ist. Dann wäre m.E. doch das Recht auf Seiten der Bank, sofern in der Ratenvereinbarung vereinbart wurde, dass die Summe sofort fällig wird, wenn nur eine Rate nicht gezahlt wird.

@rene82: Welche Rate wurde nicht gezahlt? Datum der Veereinbarung? Fälligkeitsdatum der nicht gezahlten Rate?
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ThoFa

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Hallo,

es gibt keine Ratenvereinbarung, vielleicht doch mal den Thread durchlesen.  :wink:

Die Bank hat immer geschrieben, man möge nicht gegen den MB widersprechen, damit man titulieren kann.

MfG

ThoFa
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foxtra

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es gibt keine Ratenvereinbarung, vielleicht doch mal den Thread durchlesen.  :wink:


Doch ThoFa, gibt es, bitte mal den zweiten Beitrag von rene82 auf S. 1 lesen .....  :wink:
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Hallo,

 nö, ich zitiere:

Darauf hin bekam ich Post mit einer gesamt Aufforderung von 6000 € bis zum tag x oder Ratenzahlung. Das gerichtliche MAhnverfahren behalten sie sich vor.
Naja hab wieder die Rate von 100€ und trotzdem kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid.
In den Schreiben von der Sparkasse bitten die mich aber immer dsarum kein Wiederspruch dagegen einzulegen und das s durch laufen zulassen. Sie lassen den Vollstreckunsgbescheid lediglich zustellen und werden nciht vollstrecken solange ich die Raten zahle.

MfG

ThoFa
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foxtra

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In einem Schreiben von der Sparkasse steht folgendes (wort wörtlich) bezüglich den Raten:

mit einer monatlichen Ratezahlung in Höhe von mindestens 100 € ab 1.7.09 erklären wir uns bis auf weiteres einverstanden
und bitten um Zahlung auf Konto xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx bis spätestens 15 eines jeden Monats.
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MissTraut

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Hallo,

ich sehe es so wie ThoFa: Die Bank will einen vollstreckbaren Titel den sie nutzen kann, wenn rene sich nicht an die Zahlungsvereinbarung hält, wobei natürlich der Vorteil eines Titels ist: Der verjährt halt nicht so schnell.

Bei rene habe ich das Gefühl, dass er eigentlich mehr einen Aufhänger sucht, den Darlehensvertrag anfechten zu können: Siehe weiter oben seine Aussage, wie man ihm denn in seiner Situation überhaupt einen Kredit habe bewilligen können. Nur wird dabei eines vergessen: Unterschrieben wurde der Vertrag, letztlich ja auch um nur an einen Gläubiger zahlen zu müssen. Und ich glaube nicht @Rene, dass man dich zur Unterschrift gezwungen hat.

Sei es drum, ich bin weiterhin der Meinung, VB zu akzeptieren und sich an die getroffene Vereinbarung halten.

LG
MissTraut
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rene82

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Mein Anwalt hat die Sache mal jetzt überflogen und ist vorläufig zu dem Ergebnis gekomm das die Zinsen nicht okay sind. Denn die nehmen die 11,6 % aus dem Kreditvertrag mit in den Mhanbescheid ... normalerweise ist das  5% + Basiszins
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