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Autor Thema: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?  (Gelesen 14342 mal)

rene82

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Misstraut:
In erster Linie geht es um dei ANfechtung des MB bzw VB .. sicherlich würde sich eine gute Möglichkeit zeigen den Vertrag anzufechten würden ich dieses jetzt durch ziehen.

Der Gläubiger für den der Kreditvertrag gemacht wurde , war die Bank selbst da sie sonst nichts hätten bekommen da ich dmaals ALG2 war.

Zur Unterschrft gezwungen nicht, aber ich wurde verarscht anscheind da es nicht normal ist einen ALG2 empfänger ein kredit zugeben, da die Bank damals ihren eigenen Arsch auf meine Kosten dann retten wollte. Ich hatte von mein 340 € ALG2 nur noch 240 über zum Leben das war hart.Nebnebei zahlte ich noch ca 50 euro ab an andere unternehmen.

Aber wie gesagt geht es hier um den MB und VB und nicht um die Vergangenheit des Kreditabschluss.
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makro

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Jau, fechte doch bitte den Kreditvertrag an! Was bringt es dir? Nichts außer Ärger! Wenn der Vertrag ungültig sein sollte, was passiert dann? Richtig! Er wird sofort fällig! Hast Du das Geld? Meinst du das wenn der Vertrag ungültig sein sollte sich die Kreditsumme in Luft auflöst?

Anstatt vernünftig  (auch wenn das schwierig ist) mit der Bank zu reden, verbaust Du dir mit der Anwaltsgeschichte jede Möglichkeit der Kommunikation! Wenn mir ein Kunde gleich mit Anwalt kommt, dann würde ich auf stur stellen und glaube mir, die haben den längeren Atem! Ob da nun ein paar % Zinsen hier oder da verkehrt sind, Fakt ist, es bleibt die Kreditsumme und die wirst du garantiert nicht in einem Betrag zahlen können!


Alles in allem kann ich hier nur noch mit dem Kopf schütteln!  :uneinsichtig:
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rene82

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makro, irgendwie wusste ich von Anfang an das du einer von der Gegenseite bist .. jetzt hab ichs bestätigt durch dein Text. Wäre dir Dankbar wenn du dich aus meinem Thema hier komplett raus halten würdest, BITTE.
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makro

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Gegenseite? Wo ist die Gegenseite? Sind das alle die, die nicht deiner Meinung sind? Oh, dann sind das viele. Ich habe dir nur die Konsequenzen aufgezeigt, ohne auf irgendeiner Seite zu stehen, ich kenne die Banken nur zu gut, logo das dir das nicht passt weil du andere Antworten lesen willst, aber das Leben ist nicht immer nur bunt!

DEIN Thema? Warum veröffentlichst du dann diese Dinge wenn dir die Antworten nicht passen?

Ist zwar aufs Usenet zugeschnitten, gilt aber hier auch Kathinkas Law!

Zitat
frei nach Kathinka's Law:
Variante 1:
Eine Frage in einem Forum zu stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.
Variante 2:
Je mehr Du eine bestimmte Antwort bekommen willst, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit das Du sie bekommst.

CvN's Erweiterung:
Eine Frage in einem Forum zu stellen heißt nicht, die Antworten zu verstehen, die man hören wird.
« Letzte Änderung: 14. Juli 2009, 14:53:32 von makro »
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wiwo

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"makro, irgendwie wusste ich von Anfang an das du einer von der Gegenseite bist .. jetzt hab ichs bestätigt durch dein Text. Wäre dir Dankbar wenn du dich aus meinem Thema hier komplett raus halten würdest, BITTE."


Hallo rene82,

im allgemeinen pflege ich, meine Antworten selbst zu geben, doch bei Deiner obigen Antwort an makro mache ich mal eine Ausnahme und schließe mich der Ansicht von makro an. Vielleicht überdenkst Du noch mal Dein Feindbild und beginnst langsam mal daran zu glauben, dass diejenigen, die hier ihre Freizeit dafür opfern, Dir und damit auch mir  zu helfen, etwas besseres verdient haben als ausgegrenzt oder weggejagd zu werden - und das nur - weil Dir manche Antworten nicht den Kram passen.

Habe fertig!

Gruß
wiwo
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Gruß
wiwo
 

MissTraut

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Misstraut:
In erster Linie geht es um dei ANfechtung des MB bzw VB .. sicherlich würde sich eine gute Möglichkeit zeigen den Vertrag anzufechten würden ich dieses jetzt durch ziehen.

---> war mir schon klar und habe eigentlich nicht wirklich eine andere Antwort erwartet

Der Gläubiger für den der Kreditvertrag gemacht wurde , war die Bank selbst da sie sonst nichts hätten bekommen da ich dmaals ALG2 war.

---> auch klar, reine Umschuldung. Macht auch in einigen Fällen Sinn, wenn eine kleine überschaubare Rate an einen Gläubiger gezahlt wird und nicht viele kleine Raten an viele, auch dann wenn ein Gläubiger die Bank selbst ist.


Zur Unterschrft gezwungen nicht, aber ich wurde verarscht anscheind da es nicht normal ist einen ALG2 empfänger ein kredit zugeben, da die Bank damals ihren eigenen Arsch auf meine Kosten dann retten wollte. Ich hatte von mein 340 € ALG2 nur noch 240 über zum Leben das war hart.Nebnebei zahlte ich noch ca 50 euro ab an andere unternehmen.

---> inwieweit es sich hier um Verarschung handeln soll vermag ich nicht zu erkennen. Die Selbstauskunft wurde doch mit Deinem Einverständnis ausgefüllt. Im übrigen ist doch deine jetzige Situation wenn ich alles richtig gelesen habe nicht anders als bei Vertragsabschluß. Nichts anderes will die Bank, die Dir diese Umschuldung ermöglicht hat, jetzt auch. Nämlich monatliche Ratenzahlung so wie vereinbart, jedoch - und das ist wiederum verständlich - will die Bank dies titulieren, so was machen übrigens auch viele andere Gläubiger  :whistle: Und brauchen wir nicht drüber reden, die Bank verdient natürlich auch. Schließlich steht an der Tür "Bank" und nicht Sozialamt.

Aber wie gesagt geht es hier um den MB und VB und nicht um die Vergangenheit des Kreditabschluss.

---> aber das steht doch in direktem Zusammenhang, sonst würdest du doch nicht darüber nachdenken, ob die Kreditvergabe so etwas wie sittenwidrig gewesen sein könnte


Ich würde vorschlagen, du gehst Deinen Weg, hast genug unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema lesen können. Wäre schön, wenn Du beizeiten mal berichtest wie es ausgegangen ist.

LG
MissTraut

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