Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: rene82 am 09. Juli 2009, 19:51:00

Titel: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: rene82 am 09. Juli 2009, 19:51:00
Hallo, kurze Vorgeschichte zur Enstehung des Kredit, könnt den Absatz aber auch überspringen :-)
irgendwie kann das alles doch nicht richtig sein. Ich habe bei der Sparkasse damals mal ein kreidt bekommen. Kurze Geschichte dazu ...
Ich arbeitete als Wachmann und nahm mir ein 5000 euro Kredit ... zahlte einigemale die Raten zurück. Irgendwann wurde ich Arbeitslos und aufgrund dessen da sich nicht lang genug am Stück gearbeitet habe ging ich wieder direkt in ALG2. Ich reizte den Dispo aus bei der Sparkasse .. bekamm kein geld mehr irgendwann aus den Automat. Machte mir ein neues Konto bei der Volksbank. Plötzlich meldetet sich die Sparkasse und fragte was wir nun machen wollen, ich sagte keine Ahnung bin ALG2, kein geld mehr - Insolvenz. Daraufhin haben wir ein termin vereinbart ... wir haben dann ein neuen Kredit vereinbart trotzd essen das ich Hartz4 bin ... in den Kredit ging ein der Altekredit ... knappe 5000€ und der ausgereizte Dispo von 2000 ingesammt 7000€ + Zinsen etc 11.000€ bis 2016 zurück zuzahlen mit 100€ Raten. Aufgrund das ich hArtz4 bin sagte die Bankerin sie müsse noch irgendwie ein Nebeneinkomm eintragen damit sie den Kredit durch bekommt, hat dann irgeneine Nebeneinnahme aufgeschrieben die sie sich zurecht gelogen hat. Naja Ende war das ich halt nen neuen Kredit hatte.

Ich war dann irgendwann in Arbeit und zahlte ganz normal .... bin jetzt leider wieder Arbeitslos und mit noch weniger Geld. Hatte der Bank nen Brieg geschrieben und um Stundung gebeten.

Darauf hin bekam ich Post mit einer gesamt Aufforderung von 6000 € bis zum tag x oder Ratenzahlung. Das gerichtliche MAhnverfahren behalten sie sich vor.
Naja hab wieder die Rate von 100€ und trotzdem kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid.
In den Schreiben von der Sparkasse bitten die mich aber immer dsarum kein Wiederspruch dagegen einzulegen und das s durch laufen zulassen. Sie lassen den Vollstreckunsgbescheid lediglich zustellen und werden nciht vollstrecken solange ich die Raten zahle.

Ich finde d ich Raten zahle und Zahlungswillig bin sollte doch die Sache doch geklärt sein. Ich will das nciht das man gegen mich einVolstreckunsgbescheid hat, fühl mich damit nicht wohl. Finde das irgendwie Zweckentfremdet solch ein Mittel einzusetzen wenn jemAND ZAHLT.

Bittes chreib mir was dazuw as ich tun soll .... Tips und Tricks ...

Gruß Rene, ich bin neu hier
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: foxtra am 10. Juli 2009, 06:58:21
Ich denke mal, die Bank will die Forderung einfach nur tituliert haben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, das dies rechtens ist. Denn wenn es eine gültige Ratenvereinbarung gibt und diese regelmäßig bedient wird, hätte die Bank doch für einen MB gar keine Veranlassung  :gruebel:
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: rene82 am 10. Juli 2009, 07:52:31
Ich will aber keine Titulierung .... sowas doch Scheiße.
Und wenn Ratenzahlung vereinbar tist sollte ich doch jetzt Einspruch erheben oder?
Ich brauch dringend ausführliche ANtworten.

Gruß Rene
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: juergengrisu am 10. Juli 2009, 07:54:40
Hi René  

Die Bank hätte dir gar keinen Kredit geben dürfen:
Bankerin sie müsse noch irgendwie ein Nebeneinkomm eintragen damit sie den Kredit durch bekommt, hat dann irgeneine Nebeneinnahme aufgeschrieben die sie sich zurecht gelogen hat.....
Das habe ich bei P.Zwegat mal gesehen ...
beste grüße juergengrisu
Titel: gerichtlicher Mahnbescheid, ist dieser Satz gültig?
Beitrag von: rene82 am 10. Juli 2009, 07:57:16
Hallo,
nochmal zum Mahnbescheid ....

ganz unten der letzte Satz:

Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, die bereits erbracht wurde oder nicht von einer Gegenleistung abhängt.

Irgendwie ziemlich schwammig, ist sowas inordnung?



(Ich weiß ja das ein mahnbescheid ungültig wird wenn er von einer Gegenleistung abhängt ... )

In einem Schreiben von der Sparkasse steht folgendes (wort wörtlich) bezüglich den Raten:

mit einer monatlichen Ratezahlung in Höhe von mindestens 100 € ab 1.7.09 erklären wir uns bis auf weiteres einverstanden und bitten um Zahlung auf Konto xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx bis spätestens 15 eines jeden Monats.
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: juergengrisu am 10. Juli 2009, 08:31:54
Hi René

Durch den Mahnbescheid wird es ja auch nur noch teurer bei der Summe.... ist schon eine Sauerei das die Bank hier gelogen hat.....
gruß
juergengrisu
Titel: Re: gerichtlicher Mahnbescheid, ist dieser Satz gültig?
Beitrag von: makro am 10. Juli 2009, 08:40:24
 :gruebel:

... aber eine Gegenleistung wurde doch erbracht! Man hat dir Geld gegeben (Leistung der Bank) und möchte dieses von dir zurück (deine Leistung). Solange wie die Bank aus einem Vollstreckungsbescheid nicht vollstreckt ist doch alles o.k., die wollen die Forderung nur tituliert haben!
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: ThoFa am 10. Juli 2009, 08:50:23
Hallo,

gegen den Mahnbescheid kann man einen Widerspruch einlegen. Dann entscheidet der Gläubiger, ob er klagen möchte oder nicht.

Gegen den Vollstreckungsbescheid(VB) gibts das Mittel des Einspruchs, dennoch ist der VB vollstreckbar.

Ergo, wenn man keinen Titel gegen sich haben möchte, dann Widerspruch gegen den MB einlegen.

Dabei sollte man überlegen, dass die Forderung zurecht besteht.

Übrigens, mit der Falschangabe in dem Kreditvertrag, haben Sie sich den Weg in die Insolvenz für drei Jahre verbaut (§ 290 InsO).

MfG

ThoFa
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: rene82 am 10. Juli 2009, 10:48:43
wo habe ich denn eine falsch Angabe im Kreditvertrag?
Titel: Re: gerichtlicher Mahnbescheid, ist dieser Satz gültig?
Beitrag von: rene82 am 10. Juli 2009, 10:51:00
ich will aber kein Titel, heutzutage weiß man nie was passiert ... was ist wenn ich in 2 oder 3 Jahren ganz unten bin , aus welchen Gründen auch immer ... dann kann mich keine insolvenz von der forderung mehr befreien.
Solange ich zahlen kann tu ich das ja aber was ist wenn irgenwann ???? ..... nix mehr geht
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: foxtra am 10. Juli 2009, 10:53:28
Die Bankerin hat doch ein Nebeneinkommen im Kreditvertrag angegeben, was es gar nicht gab und Sie haben unterschrieben....
Titel: Re: gerichtlicher Mahnbescheid, ist dieser Satz gültig?
Beitrag von: Feuerwald am 10. Juli 2009, 10:59:38
dann kann mich keine insolvenz von der forderung mehr befreien.

- Unsinn.  Der "Titel" schließt ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren nicht aus.


Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: rene82 am 10. Juli 2009, 11:02:40
Sie sagte mir damals so wäre das kein problem und ich müsste den harten Weg einer Insolvenz nicht gehen da es für mich bitter werden würde.  Ich hatte auch garkeine Bescheinigung für ein zusätzliches Einkommen, ich war ALG2 und hätte der Arge ja was melden müssen oder eine Nebenverdienstbescheinigung der Bankerin vorlegen müssen. Da ich das alles nciht hatte trug sie dann letzendlich einen gewissen Zusatzverdienst ein und bat mich um die Unterschrift.

Ich bin keine gelernte person was sowas angeht, man kann von mir nciht verlangen das ich alles weiß. Und wenn mir eine studierte Bankerin sagt das es so keine Probleme gibt dann muss ich darauf vertrauen.
Titel: Re: gerichtlicher Mahnbescheid, ist dieser Satz gültig?
Beitrag von: makro am 10. Juli 2009, 11:05:52
ich will aber kein Titel, heutzutage weiß man nie was passiert ... was ist wenn ich in 2 oder 3 Jahren ganz unten bin , aus welchen Gründen auch immer ... dann kann mich keine insolvenz von der forderung mehr befreien.
Solange ich zahlen kann tu ich das ja aber was ist wenn irgenwann ???? ..... nix mehr geht

Wer erzählt denn so einen Quatsch? Natürlich würde diese Forderung in eine Insolvenz mit einfliessen. Ich habe bei mir sogar eine Forderung wo ich 3 Monate vor Eröffnung noch ein abstraktes Schuldanerkenntnis beim Gläubiger abgeliefert habe, dieses ist ähnlich einem Vollstreckungsbescheid, nur günstiger.
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: makro am 10. Juli 2009, 11:11:55
Da ich das alles nciht hatte trug sie dann letzendlich einen gewissen Zusatzverdienst ein und bat mich um die Unterschrift.

Ich bin keine gelernte person was sowas angeht, man kann von mir nciht verlangen das ich alles weiß. Und wenn mir eine studierte Bankerin sagt das es so keine Probleme gibt dann muss ich darauf vertrauen.

Na ja, du machst dir das jetzt aber sehr einfach! Als Du das Geld haben wolltest war die Unterschrift und die gemachten Angaben kein Problem, nun aber hat dich die Bank betrogen. Ich denke die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen! Ich weiss nicht ob die Bank die Angaben prüfen muss! Fakt ist, du hast einen Vertrag unterschrieben in dem unrichtige Angaben sind und zu beweisen das die Bank hier den Vorschlag gemacht hat diese falschen Angaben einzutragen dürften schwierig sein.

Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: rene82 am 10. Juli 2009, 11:43:29
Also ich wollte den Kredit normalerweise nicht, er hat mir auch wenn man es so sieht kein Geld gebracht. er hat den alten Kredit geschluckt und den Dispo. 

Die Angaben waren damals schon ein kleines Problem, weil ich ja wirklcih kein nebenverdienst hatte, auf Bescheinigungen doer ähnliches konnte die Bänkerin verzichten da es sich um eine Hausinternet Sache handelt und die Bank das hioer vor ort selbst entscheiden kann. Ich wollte damals eigentlich zu nen Anwalt und meien Schulden versuchen zu regulieren ... die Bank hats irgendwie geschafft mich davon abzubringen. leider.
Titel: Re: gerichtlicher Mahnbescheid, ist dieser Satz gültig?
Beitrag von: rene82 am 10. Juli 2009, 11:50:18
Mir wurde gesagt von einer bekannten die einen ähnlichen Fall mal miterlebte (details sind mir dazu nicht bekannt) wo es bezüglich bei der Restschuldbefreiuung durch einen Tite l(den auch eine Bank hatte) zu erheblichen Schwierigkeiten kam. Letzendlich wurde aber die restschuldbefreiuung gegeben aber wirklcih wohl nur sehr knapp. Knapp heißt es hätte auch wirklich anders sein können.

Kann ich denn meien Schuld nicht irgendwie kostenlos anerkennen, ich mein mal von allem abgesehen brahct man kein MB, wozu gabs den Kreditvertrag ... die Raten alles läuft wie in vorherigen Zeiten auch.
Titel: Re: gerichtlicher Mahnbescheid, ist dieser Satz gültig?
Beitrag von: makro am 10. Juli 2009, 12:02:08

Kann ich denn meien Schuld nicht irgendwie kostenlos anerkennen, ich mein mal von allem abgesehen brahct man kein MB, wozu gabs den Kreditvertrag ... die Raten alles läuft wie in vorherigen Zeiten auch.

Jein, kostenlos nicht ganz, aber kostengünstigt! Du kannst zu einem Notar gehen und dort eine abstraktes Schuldanerkenntnis mit einer Ratenzahlungsvereinbarung ausstellen lassen, kostet bei der Schuldsumme ca. 50,- EUR. Dieses Schuldanerkenntnis entspricht einem Vollstreckungsbescheid, das heißt man kann aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben! Von daher sollte man vorsichtig mit solchen Sachen umgehen.

Ich hatte damals diesen Weg gewählt um

1. einen Vollstreckunsgbescheid zu umgehen und
2. Ratenzahlung zu vereinbaren und
3. den Gläubiger zu beruhigen.

Der Vorteil gegenüber dem reinen Vollstreckungsbescheid ist das ich hier mit dem Gläubiger gleichzeitig eine Ratenvereinbarung abgeschlossen hatte. Solange die Raten gezahlt werden darf nicht vollstreckt werden! Wichtig ist aber das man diese Vereinbarung dann aber auch einhalten muss, denn sonst mit dem Titel Ruck zuck vollstreckt werden.
Titel: Re: gerichtlicher Mahnbescheid, ist dieser Satz gültig?
Beitrag von: rene82 am 10. Juli 2009, 12:26:02
wie halte ich jetzt meine Schufa sauber?
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: Dauerstress am 10. Juli 2009, 13:16:32
Ich habe mir mal erlaubt, die beiden Themen zusammenzufügen. Fragen zum Thema bitte hier im Thread stellen und nicht wieder neue eröffnen, das wird sonst unübersichtlich.

Frage: Sind Sie mit den Zahlungen der Raten im Rückstand oder worauf beruht der Mahnbescheid? Mahnen dürfte die Bank doch eigentlich nur, wenn Ratenzahlungen offen sind. Einigt man sich auf eine geänderte Ratenzahlung ist doch alles ok. Irgendwie verstehe ich das nicht so ganz.
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: MissTraut am 10. Juli 2009, 22:46:49
Hallo,

tja was soll ich sagen: Ist schon so eine Sache mit den falschen Angaben in einer Selbstauskunft.

Ist doch hier meine ich auch das eine oder andere Mal beschrieben worden: Scoring ist der Schlüssel zum Kredit. Wird eine Kreditanfrage ausgesteuert weil das Einnahme-Ausgabenverhältnis nicht passt, so gibt es diverse Möglichkeiten, dieses "anzupassen". Nur dieses Anpassen sollte bzw. muss auch mit entsprechenden Belegen dokumentiert werden. Ob da die Innenrevision möglicherweise über den Vertrag gestolpert ist ?

Rene, wie makro schon geschrieben hat: Stell Dein Licht mal nicht so unterm Scheffel: Fürs Geldausgeben hat es ja dann doch zumindest gereicht  :ironie:

Die Forderung besteht zu Recht, nun also entweder die Forderung anerkennen über den Mahnbescheid oder eben ab zum Notar und dort ein Schuldanerkenntnis unterschreiben, gehe aber mal davon aus, dass der Gläubiger in seiner Forderung auch die bereits entstandenen Kosten des Mahnbescheides einrechnen wird.

LG
MissTraut

P.S.: So ein vollstreckbarer Titel mit einer glasklaren Einigung im Anhang, wie dieser Betrag ratenweise zurückgeführt wird, der tut nicht wirklich weh und lässt einen ruhig schlafen, musst halt nur die Raten immer fleißig pünktlich zahlen.



Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: rene82 am 11. Juli 2009, 08:18:48
dauerstress,
ich habe lediglich eien Rate ausgesetzt ..... alle anderen sind gezahlt. Die neue Vereinbarung wurde rechtzeitig innerhalb der mir egstezen Fristen abgeschlossen. laufzeit und Umfangd er Raten entsprechen dem alten kreditvertrag.
Kosten für Mahnebscheid haben die mir bereits in die Summe jetzt mit aufgelegt.

Mir gehts im Prinzip nur um einieg Dinge, die Bank versucht nen Titel gegem mich zu erwirken trotz Ratenzahlung, find ich tiotal Scheixx ...
weil die Bank jetzt so genau ist will ich auch irgendwie genau sein und suche irgendwo ein Verstoß in der Vergangenheit wie z.B mir den Kredit als ALG2 Empfänger zugeben ...

Ich habe bei meiner Rechtschutzversicherung angerufen und habe jetzt das okay zu einem Anwalt zugehen und die Kostendeckung erhalten.

Ich finde einen Mahnbescheid bzw. titel kann sich die Bank besorgen wenn es wirklich zum aussetzen der Raten kommt ... anderseits ist für mich das Mittel des MB und VB zweckentfremdet ... der Staat denke cih hat diese Mittel nicht zur Sicherung einer Forderung erfunden oder als Druckmittel. Denke das dient dazu um wirkliche Fälle die nciht mehr Zahlen können doer wollen in die Mangel nehmen zu könn.
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: makro am 11. Juli 2009, 11:28:56
dauerstress,
ich habe lediglich eien Rate ausgesetzt .....

... und schon die Vereinbarung nicht eingehalten! Dem ist nichts hinzuzufügen!

Pacta sunt servanda
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: rene82 am 11. Juli 2009, 12:10:32
am 27.4 schrieb ich meiner Bankl ob man den kredit Stunden könnte auf unbekannte zeit. Ich ahbe die Einzugsermächtigung entzogen.
Ich erhielt keine Antwort .. die Bank buchte am 4.5 ganz normal die Rate ab (normalerweise tuen sie das seit Jahren immer am 30 spätestens 1 jeden Monat.
Darauf hin dachte ich die werden sich schon melden, vielleicht war was mit meinem Brief nicht okay. Aber da meien wirtschaftliche Lage doch besser aussieht als erts angenommen machte ich keine weiteren Schritte und ging davon aus da die das Geld mir auch nicht zurück buchten das alles doch normaler weiter läuft.

Am 20.5 kam die Kündigung des Darlehen mit sofortiger Wirkung. Bis 17.6 habe ich zeit Betrag XXXX komplett zu überweisen.

In gleichen Brief sagte die Bank Inhaltlich, sollte ich den Betrag nicht aufeinmal ablösen könn sind wir unter Umständen bereit angemesse Teilzahlung anzunehmen.
Sofern sie diese Möglichkeit wahrnehmen wollen vereinabren sie bis spätestens zum genannten Zahlungstermin 17.6 einen Termin.
Wir behalten uns vor, zur Sicherung unserer Ansprüche das gerichtliche Mahnverfahren gegen sie einzuleiten.

Ich schreib denen darauf hin (am 10.6) das ich zum 1. Juli hin wieder die normale Rate von 100€ aufnehmen kann und werde.

Ich erhielt am 12.6

Ratenzahlungsvereinabrung von mindetsnes 100 euro monatlich auf Konto XXX

Wieder am Schluß der Satz:
Zur Sicherung unserer Forderung werden wir einen Mahn bzw VB beantragen. Wir bitten sie, gegen diesen keine Rechtsmittel einzulegen, da sonst weitere letzendlich vonj ihnen zutragene Kosten entstehen. Wir werden den Mahn bzw. Vollstreckunsgbescheid lediglich zustellen lassen.

Sofern Ihre Ratenzahlung pünktlich erfolgen, werden wir keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Ich schrieb am 26.6

Die Rate wird wie vereinbart ab 1.7.2009 auf das von Ihnen genannte Konto gezahlt.

Sie bitten mich um Verzicht auf Rechtsmittel (den Widerspruch bzw. die Stellungnahme etc.) gegen einen Vollstreckungsbescheid durch den gegen mich ein Titel erwirkt werden könnte.

Ihre Forderung streite ich nicht ab und erkenne auch an das ich der Bank die Summe schulde, eine Sicherung der Forderung ist bereits gegeben. Zusätzlich reagiere ich auch auf Ihre Briefe und zeuge nicht von Ignoranz oder sonstigem negativ Verhalten welches solche Maßnahmen notwendig macht.
Hinzu bitte ich Sie, da meiner Meinung nach der Sachverhalt geklärt ist, von einem eventuell bevorstehenden negativen Eintrag in die Schufa ab zusehen.

Ich bitte Sie von Vollstreckungsmaßnahmen oder ähnliches abzusehen. Da ich Zahlungswillig bin und Kommunikation zeige, hoffe ich auf die alleinige gütliche Einigung durch die Aufnahme der vereinbarten Ratenzahlung, ohne die von Ihnen   gestellte
Voraussetzung mit einem gerichtlichem Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid einen Titel gegen mich zu erwirken.

Ich erhielt am 2.7

Teilzahlungsverinbarung als Überschrift

wir beziehen uns auf ihr schreibenm vom 10.6 u 26.6 sowie auf unser Schreiben vom 12.6

Da eine Sicherung unserer Forderung bisher nciht gegeben ist, haben wir einen Mahnbescheid beantragt und bitten sie gegen diesen Mahnbescheid und den folgenden Vollstreckunsgbescheid keinen Wiederspruch einzulegen. Für den Fall regelmäßiger Teilzahlunegn in de rzugesicherten Höhe werden wir keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen gegen sie veranlassen

So und par Tage später kam der gerichtliche Mahnbescheid
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: makro am 11. Juli 2009, 12:17:26
1. der 1. Mai war ein Feiertag, somit die Abbuchung am 4.5 nicht ungewöhnlich
2. welche Sicherheiten hat denn die Bank?
3. Ein VB wird nicht in die Schufa eingetragen
4. die Bank muss dem von dir gemachten Vorschlag nicht zustimmen, du hast einen Vertrag mit denen und diesen einzuhalten
5. lass doch der Bank den VB und zahle pünktlich deine Raten, alles andere wird nämlich noch schlimmer

Wenn du Einspruch einlegst, wird die Bank den Kredit komplett fällig stellen und die Sicherheiten verwerten. Evtl. wird sie klagen und das Urteil ist dann auch wieder ein vollstreckbarer Titel, nur eben teurer.
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: rene82 am 11. Juli 2009, 12:45:54
makro

zu dienen Punkten:
1 - im Kreditvertrag stand fällig zum 30 jedne Montas, per Lastschrift durch die Bank. Ich vermute das die sich gedacht haben wir können ja trotzdem Abbuchen obwohl der uns die Einzusermächtigung entzogen. Mal sehen was passiert.
2- keine Sicherheit- aber was ist Sicherheit, ich könnte niemals den Kredit abstreiten, die haben Sicherheit ( Kreditvertrag, mein Schriftvergekehr etc.
3. EIn VB nicht, aber ein Mahnbescheid
4.Die Bank hat aber der erneuten Ratenzahlung zugestimmt, Teilzahlungsvereinbarung
5.Ich will kein Titel gegen mich haben

Kosten sind egal, habe RS für den Fall.
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: foxtra am 11. Juli 2009, 13:02:01
Sag mal, Rene, wie blauäugig bist Du eigentlich? Willst oder kannst Du es nicht verstehen?


1 - im Kreditvertrag stand fällig zum 30 jedne Montas, per Lastschrift durch die Bank. Ich vermute das die sich gedacht haben wir können ja trotzdem Abbuchen obwohl der uns die Einzusermächtigung entzogen. Mal sehen was passiert.
2- keine Sicherheit- aber was ist Sicherheit, ich könnte niemals den Kredit abstreiten, die haben Sicherheit ( Kreditvertrag, mein Schriftvergekehr etc.
Schriftverkehr ist keine Sicherheit. Sicherheiten in diesem Falle sind z.B. Immobilien oder Auto, etwas, was die Bank bei Zahlungsunfähigkeit verwerten könnte.
3. EIn VB nicht, aber ein Mahnbescheid
Blödsinn
4.Die Bank hat aber der erneuten Ratenzahlung zugestimmt, Teilzahlungsvereinbarung
5.Ich will kein Titel gegen mich haben

Kosten sind egal, habe RS für den Fall.
Eine RS übernimmt nur Verfahrenskosten aber keine Geldverkehrskosten wie Zinsen, Gebühren usw. wenn ein Kredit nicht zurückgezahlt werden kann.

@makro
zu Deinem Punkt 5: Da stimme ich Dir nicht zu. Es ist absoluter Blödsinn, was die Bank macht, dadurch werden unnötig die Kosten hochgetrieben, die rene ja dann auch noch zahlen muss.

Für mich stellt sich in erster Linie die Frage, ob die Vorgehensweise der Bank rechtmäßig ist. Solange rene seine Raten zahlt, hat die Bank m.E. kein Recht, ein gerichtliches Mahnverfahren zu eröffnen. Ich würde Widerspruch gegen den MB einlegen.

Aber vielleicht weiß paps da zur rechtlichen Situation und zur Wertung der Vorgehensweise der Bank mehr.
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: rene82 am 11. Juli 2009, 13:10:25
EIn VB ist auch keine Sicherheit wenn man es so will, dadurch habe ich auch keine Immobilie etc .... und solange ich die Rate zahle machen die sowiso nix und wenn cih die Rate nicht mehr zahle ist eh endce und ich habe nix mehr. Wo soll die Sicherheit im VB bzw titel liegen.

Das die RS nur Prozesskosten udn Anwalt übernimmt ist mir eh klar, die Zinsen werden nicht weiter steigen da ich trotz dessend as ich wahrscheinlich Wiederspruch gegen den MB einlege die Raten weiter zahle.

Am allermeisten stört mkich aj das trotz ratenzahlung dieser MB und VB gewollt wird von denen. Ich werde hier noch tausend Beiträge lsesen und schreiben solange bis ich keinerlei zweifel mehr ahbe an dem vorgehen der bank ode rich mich mit meiner meinung bestätigt fühle. Alles will ich 1005 geklärt haben, darum bin ich hier
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: MissTraut am 11. Juli 2009, 15:43:46
Hallo Rene,

wenn Du alles geklärt haben willst, dann ist der Weg zum Anwalt sicher besser als sich Bestätigung hier im Forum zu holen. Hier gibt es keine Rechtsberatung, Tipps, Aufzeigen von Möglichkeiten, Meinungen ... aber eben keine Rechtsberatung.

Sei es drum, man könnte jetzt Romane schreiben und Du würdest es nicht annehmen wollen. Die Bank will die Finanzierung, die ja von Dir anerkannt wurde, durch einen Titel absichern. Ein VB ist 30 Jahre lang vollstreckbar, also wenn das keine Sicherheit ist wüßte ich gerne, was Du unter Sicherheit verstehst. Natürlich kann nur da erfolgreich vollstreckt werden wo etwas zu holen, aber für diese Versuche kann man sich eben 30 Jahre lang Zeit lassen.

Nun versuchst Du aber auch ob es nicht Möglichkeiten gibt, diesen Vertrag anzufechten: Wie kann man einem Hartz IV Empfänger nur einen Kredit geben.

Berichte doch einfach mal beizeiten wie es ausgegangen ist.

LG
MissTraut

Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: Dauerstress am 11. Juli 2009, 23:17:07
foxtra  hat es ja schon gesagt, es stellt sich hier die Frage, ob das Vorgehen der Bank rechtmäßig ist. Solange die Raten korrekt bedient werden, hat die Bank meiner Meinung keine rechtliche Grundlage. Ich würde dir empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen und das prüfen zu lassen.
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: wiwo am 12. Juli 2009, 10:15:47
Hallo rene82,

sollte es zum VB kommen und Dein Einspruch dagen wirkungslos sein sei vorsichtig in Bezug auf Deine Rechtsschutzversicherung. Nach Vorlage eines vollstreckbaren Titels wird die Rechtsschutzversicherung mit Sicherheit keine Deckungszusage mehr erteilen. Lass Dir Zusagen Deiner Rechtsschutzversicherung auch immer schriftlich geben, telefonische Aussagen bedeuten nämlich überhaupt nichts und können später immer abgestritten werden. Hab's erst vor kurzem selbst erleben dürfen.

Gruß
wiwo
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: rene82 am 12. Juli 2009, 11:01:09
Ich habe von denen eine Deckunsgnumemr bekommen mit der mein Anwalt sich seine Kosten etc ... holen kann. Da ich die Nummer habe müssen die ja aufjedenfall zahlen.
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: ThoFa am 12. Juli 2009, 20:11:19
Hallo,

man kann sich das Leben auch schwer machen.

Kredit ist gekündigt wurden, damit hat die Bank selbstverständlich das Recht, Ihre Forderung titulieren zu lassen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nun gewillt sind, weiter in Raten zu zahlen. Die Titulierung erfolgt i.d.R. aus den Gründen,
dass keine Verjährung eintreten soll und (falls der Schuldner sich nicht an die Ratenzahlung hält) schneller vollstreckt
werden kann.

In der Schufa dürfte nunmehr ein gekündigter Kredit drin stehen, gelöscht wird diese Auskunft erst drei Jahre nach
kompletter Zahlung der Schuld. Steht der Kredit nicht drin, passiert dies auch nicht nachdem dem ein MB/VB erlassen wird,
da die Bank dann offensichtlich kein Vertragspartner der Schufa ist.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: foxtra am 12. Juli 2009, 20:37:33

Kredit ist gekündigt wurden, damit hat die Bank selbstverständlich das Recht, Ihre Forderung titulieren zu lassen.

@ThoFa: Sehe ich nicht ganz so.

Auch, wenn der Kredit gekündigt ist, besteht meiner Meinung nach kein juristisches Recht darauf, die Forderung auf diesem Wege titulieren zu lassen, weil eine rechtsgültige Ratenvereinbarung vorliegt. Bei solchen Ratenvereinbarungen ist es aber in der Regel so, daß die gesamte Summe auf einmal fällig wird, wenn auch nur eine Ratenzahlung ausbleibt. Erst dann kann die Bank gerichtlich, z.B. mit MB gegen den Scnhuldner vorgehen.

Ich habe jetzt den ganzen Thread nicht mehr durchgelesen, aber ich meine, mich zu erinnern, daß eine einzelne Ratenzahlung NICHT erfolgt ist. Dann wäre m.E. doch das Recht auf Seiten der Bank, sofern in der Ratenvereinbarung vereinbart wurde, dass die Summe sofort fällig wird, wenn nur eine Rate nicht gezahlt wird.

@rene82: Welche Rate wurde nicht gezahlt? Datum der Veereinbarung? Fälligkeitsdatum der nicht gezahlten Rate?
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: ThoFa am 13. Juli 2009, 00:34:44
Hallo,

es gibt keine Ratenvereinbarung, vielleicht doch mal den Thread durchlesen.  :wink:

Die Bank hat immer geschrieben, man möge nicht gegen den MB widersprechen, damit man titulieren kann.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: foxtra am 13. Juli 2009, 06:26:05

es gibt keine Ratenvereinbarung, vielleicht doch mal den Thread durchlesen.  :wink:


Doch ThoFa, gibt es, bitte mal den zweiten Beitrag von rene82 auf S. 1 lesen .....  :wink:
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: ThoFa am 13. Juli 2009, 12:17:39
Hallo,

 nö, ich zitiere:

Darauf hin bekam ich Post mit einer gesamt Aufforderung von 6000 € bis zum tag x oder Ratenzahlung. Das gerichtliche MAhnverfahren behalten sie sich vor.
Naja hab wieder die Rate von 100€ und trotzdem kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid.
In den Schreiben von der Sparkasse bitten die mich aber immer dsarum kein Wiederspruch dagegen einzulegen und das s durch laufen zulassen. Sie lassen den Vollstreckunsgbescheid lediglich zustellen und werden nciht vollstrecken solange ich die Raten zahle.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: foxtra am 13. Juli 2009, 12:21:35

In einem Schreiben von der Sparkasse steht folgendes (wort wörtlich) bezüglich den Raten:

mit einer monatlichen Ratezahlung in Höhe von mindestens 100 € ab 1.7.09 erklären wir uns bis auf weiteres einverstanden
und bitten um Zahlung auf Konto xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx bis spätestens 15 eines jeden Monats.
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: MissTraut am 13. Juli 2009, 21:49:09
Hallo,

ich sehe es so wie ThoFa: Die Bank will einen vollstreckbaren Titel den sie nutzen kann, wenn rene sich nicht an die Zahlungsvereinbarung hält, wobei natürlich der Vorteil eines Titels ist: Der verjährt halt nicht so schnell.

Bei rene habe ich das Gefühl, dass er eigentlich mehr einen Aufhänger sucht, den Darlehensvertrag anfechten zu können: Siehe weiter oben seine Aussage, wie man ihm denn in seiner Situation überhaupt einen Kredit habe bewilligen können. Nur wird dabei eines vergessen: Unterschrieben wurde der Vertrag, letztlich ja auch um nur an einen Gläubiger zahlen zu müssen. Und ich glaube nicht @Rene, dass man dich zur Unterschrift gezwungen hat.

Sei es drum, ich bin weiterhin der Meinung, VB zu akzeptieren und sich an die getroffene Vereinbarung halten.

LG
MissTraut
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: rene82 am 14. Juli 2009, 08:14:18
Mein Anwalt hat die Sache mal jetzt überflogen und ist vorläufig zu dem Ergebnis gekomm das die Zinsen nicht okay sind. Denn die nehmen die 11,6 % aus dem Kreditvertrag mit in den Mhanbescheid ... normalerweise ist das  5% + Basiszins
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: rene82 am 14. Juli 2009, 08:19:01
Misstraut:
In erster Linie geht es um dei ANfechtung des MB bzw VB .. sicherlich würde sich eine gute Möglichkeit zeigen den Vertrag anzufechten würden ich dieses jetzt durch ziehen.

Der Gläubiger für den der Kreditvertrag gemacht wurde , war die Bank selbst da sie sonst nichts hätten bekommen da ich dmaals ALG2 war.

Zur Unterschrft gezwungen nicht, aber ich wurde verarscht anscheind da es nicht normal ist einen ALG2 empfänger ein kredit zugeben, da die Bank damals ihren eigenen Arsch auf meine Kosten dann retten wollte. Ich hatte von mein 340 € ALG2 nur noch 240 über zum Leben das war hart.Nebnebei zahlte ich noch ca 50 euro ab an andere unternehmen.

Aber wie gesagt geht es hier um den MB und VB und nicht um die Vergangenheit des Kreditabschluss.
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: makro am 14. Juli 2009, 08:44:30
Jau, fechte doch bitte den Kreditvertrag an! Was bringt es dir? Nichts außer Ärger! Wenn der Vertrag ungültig sein sollte, was passiert dann? Richtig! Er wird sofort fällig! Hast Du das Geld? Meinst du das wenn der Vertrag ungültig sein sollte sich die Kreditsumme in Luft auflöst?

Anstatt vernünftig  (auch wenn das schwierig ist) mit der Bank zu reden, verbaust Du dir mit der Anwaltsgeschichte jede Möglichkeit der Kommunikation! Wenn mir ein Kunde gleich mit Anwalt kommt, dann würde ich auf stur stellen und glaube mir, die haben den längeren Atem! Ob da nun ein paar % Zinsen hier oder da verkehrt sind, Fakt ist, es bleibt die Kreditsumme und die wirst du garantiert nicht in einem Betrag zahlen können!


Alles in allem kann ich hier nur noch mit dem Kopf schütteln!  :uneinsichtig:
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: rene82 am 14. Juli 2009, 14:31:52
makro, irgendwie wusste ich von Anfang an das du einer von der Gegenseite bist .. jetzt hab ichs bestätigt durch dein Text. Wäre dir Dankbar wenn du dich aus meinem Thema hier komplett raus halten würdest, BITTE.
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: makro am 14. Juli 2009, 14:51:38
Gegenseite? Wo ist die Gegenseite? Sind das alle die, die nicht deiner Meinung sind? Oh, dann sind das viele. Ich habe dir nur die Konsequenzen aufgezeigt, ohne auf irgendeiner Seite zu stehen, ich kenne die Banken nur zu gut, logo das dir das nicht passt weil du andere Antworten lesen willst, aber das Leben ist nicht immer nur bunt!

DEIN Thema? Warum veröffentlichst du dann diese Dinge wenn dir die Antworten nicht passen?

Ist zwar aufs Usenet zugeschnitten, gilt aber hier auch Kathinkas Law!

Zitat
frei nach Kathinka's Law:
Variante 1:
Eine Frage in einem Forum zu stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.
Variante 2:
Je mehr Du eine bestimmte Antwort bekommen willst, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit das Du sie bekommst.

CvN's Erweiterung:
Eine Frage in einem Forum zu stellen heißt nicht, die Antworten zu verstehen, die man hören wird.
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: wiwo am 14. Juli 2009, 19:41:34
"makro, irgendwie wusste ich von Anfang an das du einer von der Gegenseite bist .. jetzt hab ichs bestätigt durch dein Text. Wäre dir Dankbar wenn du dich aus meinem Thema hier komplett raus halten würdest, BITTE."


Hallo rene82,

im allgemeinen pflege ich, meine Antworten selbst zu geben, doch bei Deiner obigen Antwort an makro mache ich mal eine Ausnahme und schließe mich der Ansicht von makro an. Vielleicht überdenkst Du noch mal Dein Feindbild und beginnst langsam mal daran zu glauben, dass diejenigen, die hier ihre Freizeit dafür opfern, Dir und damit auch mir  zu helfen, etwas besseres verdient haben als ausgegrenzt oder weggejagd zu werden - und das nur - weil Dir manche Antworten nicht den Kram passen.

Habe fertig!

Gruß
wiwo
Titel: Re: Einspruch erheben gegen Mahnbescheid oder erst gegen Volstreckungsbescheid?
Beitrag von: MissTraut am 14. Juli 2009, 20:13:22
Misstraut:
In erster Linie geht es um dei ANfechtung des MB bzw VB .. sicherlich würde sich eine gute Möglichkeit zeigen den Vertrag anzufechten würden ich dieses jetzt durch ziehen.

---> war mir schon klar und habe eigentlich nicht wirklich eine andere Antwort erwartet

Der Gläubiger für den der Kreditvertrag gemacht wurde , war die Bank selbst da sie sonst nichts hätten bekommen da ich dmaals ALG2 war.

---> auch klar, reine Umschuldung. Macht auch in einigen Fällen Sinn, wenn eine kleine überschaubare Rate an einen Gläubiger gezahlt wird und nicht viele kleine Raten an viele, auch dann wenn ein Gläubiger die Bank selbst ist.

Zur Unterschrft gezwungen nicht, aber ich wurde verarscht anscheind da es nicht normal ist einen ALG2 empfänger ein kredit zugeben, da die Bank damals ihren eigenen Arsch auf meine Kosten dann retten wollte. Ich hatte von mein 340 € ALG2 nur noch 240 über zum Leben das war hart.Nebnebei zahlte ich noch ca 50 euro ab an andere unternehmen.

---> inwieweit es sich hier um Verarschung handeln soll vermag ich nicht zu erkennen. Die Selbstauskunft wurde doch mit Deinem Einverständnis ausgefüllt. Im übrigen ist doch deine jetzige Situation wenn ich alles richtig gelesen habe nicht anders als bei Vertragsabschluß. Nichts anderes will die Bank, die Dir diese Umschuldung ermöglicht hat, jetzt auch. Nämlich monatliche Ratenzahlung so wie vereinbart, jedoch - und das ist wiederum verständlich - will die Bank dies titulieren, so was machen übrigens auch viele andere Gläubiger  :whistle: Und brauchen wir nicht drüber reden, die Bank verdient natürlich auch. Schließlich steht an der Tür "Bank" und nicht Sozialamt.

Aber wie gesagt geht es hier um den MB und VB und nicht um die Vergangenheit des Kreditabschluss.

---> aber das steht doch in direktem Zusammenhang, sonst würdest du doch nicht darüber nachdenken, ob die Kreditvergabe so etwas wie sittenwidrig gewesen sein könnte

Ich würde vorschlagen, du gehst Deinen Weg, hast genug unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema lesen können. Wäre schön, wenn Du beizeiten mal berichtest wie es ausgegangen ist.

LG
MissTraut