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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Atkin am 08. Januar 2012, 18:04:16

Titel: Einzelunternehmen gründen trotz Schulden?
Beitrag von: Atkin am 08. Januar 2012, 18:04:16
Erstmal hallo :)

Ich bin komplett neu hier, deswegen verzeiht mir etwaige Fehltritte!

Also meine Situation:

Ich habe Schulden in Höhe von ca 25.000 € und bin quasi "untergetaucht"
das bedeutet ich zahle schon raten in Höhe von ca 700 € an 2 Gläubiger,
aber für den Rest bin ich nicht sichtbar (ca 25 - 30).
Ich bin im Moment in einer Anstellung und habe ein Bruttogehalt von min. 2000€ im Monat zzgl. Prämien.
Da sich meine Postenbeschreibung für diese Jahr geändert hat, ergibt sich grade für mich die Möglichkeit mich als einzelunternehmen / Kleinunternehmen Selbständig zu machen & dabei deutlich mehr zu verdienen (bis zu 10.000€ Monat brutto)


Da das Finanzamt bei einer Gründung aktiv wird, ist es wahrscheinlich, dass innerhalb kürzester Zeit alle Gläubiger auf mich aufmerksam werden. Was sich allerdings mit meinem Ziel meine Schulden bis Ende diesen Jahres getilgt zu haben gut vereinbaren lässt!

Ich habe weder Anfangsinvestitionen zu tätigen noch irgendwas anderes, da ich Subunternehmer werde.
Eine Scheinselbstständigkeit würde ebenfalls nicht vorliegen.

Wie ist es für mich möglich das ganze zu realisieren ohne das mir
a) Das Konto gepfändet wird
und
b) Mir andere Repressalien drohen?

Man muss ja immer im Hinterkopf behalten, dass je länger die mich in Ruhe lassen desto schneller sie ihre Kohle wiedersehen!

Lg Atkin
Und danke schonmal für eure Antworten!

P.S.: Bitte tut mir den gefallen und erspart mir Vorwürfe darüber wie ich es bisher gehandhabt habe! Es ist so und lässt sich im Nachhinein nicht mehr ändern!
Titel: Re: Einzelunternehmen gründen trotz Schulden?
Beitrag von: horst69 am 09. Januar 2012, 12:24:06
Vorwürfe bringen dich hier auch nicht weiter!

Aber du musst dir gewisse Anmerkungen gefallen lassen!

Du kannst natürlich jederzeit ein Einzelunternehmen gründen, die Frage ist, ob es ratsam ist.
Aber ich hoffe du hast es für dich kalkuliert !?

Wenn ein Gläubiger auf dich aufmerksam wird und deine Bankverbindung herausbekommt, ist dein Konto schneller dicht als du gucken kannst! Vorrausgesetz es bestehen vollstreckbare Titel.
Dagegen kannst du dich, wenn du nicht zahlen kannst, nicht wehren. Eventuell durch Ratenzahlung, kommt auf den Gläubiger an.

Man muss ja immer im Hinterkopf behalten, dass je länger die mich in Ruhe lassen desto schneller sie ihre Kohle wiedersehen!

Das ist ein Zitat, da muss ich ein bischen schmunzeln ! Deine Gläubiger werden auf Versprechen gar nichts geben, schon gar nicht, wenn du dich nicht mit Ihnen besprichst!

Ansonsten sehe ich keine Probleme für das Einzelunternehmen.

Mich würde nur interessieren, bei welcher Subunternehmertätigkeit man 10.000€ verdienen kann !?
Titel: Re: Einzelunternehmen gründen trotz Schulden?
Beitrag von: makro am 09. Januar 2012, 13:07:45
Also wer als Selbständiger mit Brutto rechnet und dann den Umsatz mit dem Gewinn verwechselt, für den sehe ich schwarz! So werden mal eben aus 10.000 EUR brutto nur noch 8403,36 EUR netto.
Titel: Re: Einzelunternehmen gründen trotz Schulden?
Beitrag von: Atkin am 10. Januar 2012, 00:07:32
Zitat
Wenn ein Gläubiger auf dich aufmerksam wird und deine Bankverbindung herausbekommt, ist dein Konto schneller dicht als du gucken kannst! Vorrausgesetz es bestehen vollstreckbare Titel.
Dagegen kannst du dich, wenn du nicht zahlen kannst, nicht wehren. Eventuell durch Ratenzahlung, kommt auf den Gläubiger an.

Werde mein Konto dementsprechend sofort in ein P-Konto umwandeln!

Kann ich vor Gericht aufgrund meiner Selbstständigkeit höhere Pfändungsgrenzen durchsetzen weil ich z.b. die Umsatzsteuer zahlen muss? oder die Einkommenssteuer? -> Andernfalls müsste ich ja sofort Insolvenz anmelden?!

Zitat
Also wer als Selbständiger mit Brutto rechnet und dann den Umsatz mit dem Gewinn verwechselt, für den sehe ich schwarz! So werden mal eben aus 10.000 EUR brutto nur noch 8403,36 EUR netto.

Bei 10.000 € brutto /mtl. führen zu wesentlich höheren Abzügen als von dir berechnet! ;)
Titel: Re: Einzelunternehmen gründen trotz Schulden?
Beitrag von: horst69 am 10. Januar 2012, 07:59:29
Bei 10.000 € brutto /mtl. führen zu wesentlich höheren Abzügen als von dir berechnet! ;)

Das kommt ganz auf den jeweiligen Steuersatz an !

Werde mein Konto dementsprechend sofort in ein P-Konto umwandeln!

Kann ich vor Gericht aufgrund meiner Selbstständigkeit höhere Pfändungsgrenzen durchsetzen weil ich z.b. die Umsatzsteuer zahlen muss? oder die Einkommenssteuer? -> Andernfalls müsste ich ja sofort Insolvenz anmelden?!


In ein P-Konto umwandeln wird nicht viel bringen, weil du von den pfändungsfreibetrag wohl kaum selbstständig überleben kannst.

Nein, du kannst keine höheren Pfändungsfreigrenzen erwirken, warum auch??
Für die Umsatzsteuer?? Du solltest dir die Selbstständigkeit wirklich nich mal überlegen!
Erkläre mal den Unterschied zwischen Umsatz.- und Einkommesteuer, was wird wann fällig?
Titel: Re: Einzelunternehmen gründen trotz Schulden?
Beitrag von: makro am 15. Januar 2012, 20:27:10

Zitat
Also wer als Selbständiger mit Brutto rechnet und dann den Umsatz mit dem Gewinn verwechselt, für den sehe ich schwarz! So werden mal eben aus 10.000 EUR brutto nur noch 8403,36 EUR netto.

Bei 10.000 € brutto /mtl. führen zu wesentlich höheren Abzügen als von dir berechnet! ;)

Häh? Es ging doch um Umsatz und nicht um den zu versteuernden Gewinn! 10.000 EUR Brutto-Einnahmen sind nun mal 8403,36 EUR Netto-Einnahmen und diese müssen natürlich auch versteuert werden!