Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: tom48 am 24. September 2010, 00:31:58

Titel: EkSt-Guthaben nach Heirat
Beitrag von: tom48 am 24. September 2010, 00:31:58
Hallo,

nach zehn Jahren des Verdrängens wache ich langsam auf und versuche, meine derzeitige Situation endlich in den Griff zu bekommen.

Nun bin ich auf dieses Forum gestoßen und habe eine sehr spezielle Frage:

Im vergangenen Jahr haben meine Frau und ich geheiratet. Daraus resultiert eine erhebliche EkSt.-Rückzahlung, da meine Frau relativ hohe Einkünfte hatte und ich keine. Bei dem zuständigen Finanzamt habe ich aber Rückstände in sechsstelliger Höhe...

Darf das Finanzamt die aus der Tätigkeit meiner Frau entstandenen und damit zu erstatteten Beträge mit meinen Rückständen verrechnen, oder können wir die Erklärung bedenkenlos einreichen?

Vielen Dank für weiterführende Informationen

Thomas
Titel: Re: EkSt-Guthaben nach Heirat
Beitrag von: Fallera am 24. September 2010, 07:22:38
Der Teil der Erstattung welcher Ihre Frau betrifft, steht auch Ihrer Frau zu.

Beantragen sie beim einreichen der Erklärung die getrennte Berechnung/Auszahlung. Somit geht der Teil der Erstattung welcher Ihre Frau betrifft tatsächlich auch an Ihre Frau.